Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)

  • Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
     depp
      schrieb am Dienstag, 20. April 2010
    Hallo ihr Lieben,
    ich hätte da eine kleine Frage. Ich hoffe ich formuliere sie verständlich:
    Es gibt keine Ampeln. Ich fahre mit dem Auto von einer Seitenstraße auf eine Vorfahrtstraße zu (T-KKreuzung) und will auf diese nach rechts abbiegen.
    Wenn nun Fußgänger oder Radfahrer entlang der Vorfahrtstraße gehen/fahren und damit die Straße überqueren aus der ich komme, müssen diese dann warten oder muss ich sie die Straße überqueren lassen? Darf ich den Rad-/Fußgängerweg "blockieren" oder muss ich ihn freilassen?


    Eine kleine PS-Frage habe ich noch: Stimmt es, dass LKW und lange Züge an Bahnübergängen nicht mehr an der einstreifigen Bake halten müssen, wenn ein Zug kommt?

    Vielen Dank!
  • Thema
    Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Joe27
      schrieb am Dienstag, 20. April 2010
    Text
    >Wenn nun Fußgänger oder Radfahrer entlang der Vorfahrtstraße gehen/fahren und damit die Straße überqueren aus der ich komme, müssen diese dann warten oder muss ich sie die Straße überqueren lassen? Darf ich den Rad-/Fußgängerweg "blockieren" oder muss ich ihn freilassen?

    Lern erst einmal Fußgänger und Radfahrer auseinanderzuhalten, denn für diese Verkehrsteilnehmer gelten völlig unterschiedliche Regeln. Dann sehen wir weiter.

    Noch ein kleiner Tip: Ob ein Fzg über einen Motor verfügt, hat keinerlei Auswirkungen auf Vorfahrt- und Vorrangregeln. Selbst wenn jemand auf dem Pferd daherkommt, gilt die StVO.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      depp
      schrieb am Dienstag, 20. April 2010
    Text
    Dankeschön.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 21. April 2010
    Text
    Ja, stimmt. Diese unsinnige Regel am Bahnübergang ist weggefallen, da sie eh keiner eingehalten hat.
    Zu Deinem Abbiegen auf die Vorfahrtsstraße; Radfahrer, die auf der Vorfahrtsstraße fahren haben natürlich Vorfahrt. Ein eventueller Radweg gehört mit zur Vorfahrtsstraße. Ein Fußgänger kann nicht Vorfahrt haben weil er nicht fährt. Er gehört nicht zur Vorfahrtsstraße und muß stehen bleiben wenn sich Fahrzeuge nähern. Genauso die Radfahrer, die auf dem Gehweg fahren (Kinder bis 10 Jahre). Vorrang haben für Dich nur die Radfahrer und Fußgänger, die die Straße überqueren, in die Du erst einbiegen willst.
    Verstanden ? Wenn nicht, FL fragen.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 21. April 2010
    Text
    >Ja, stimmt. Diese unsinnige Regel am Bahnübergang ist weggefallen, da sie eh keiner eingehalten hat.

    Stimmt nicht ganz, da die entsprechende StVO-Novelle vom letzten Jahr vom Verkehrminister für nichtig erklärt worden ist (u. a. wegen der Schilderverwirrung). Deshalb gilt die Regel erstmal weiterhin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Mursik
      schrieb am Mittwoch, 21. April 2010
    Text
    Und um deine letzte Frage zu beantworten:

    du mußt den Radweg freihalten. Wenn du aber dann nicht in die Straße einsehen kannst, mußt du vor fahren und zwangsläufig auf dem Radweg eventuell nochmal stehen bleiben. Das geht dann halt nicht anders.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 21. April 2010
    Text
    >du mußt den Radweg freihalten. Wenn du aber dann nicht in die Straße einsehen kannst, mußt du vor fahren und zwangsläufig auf dem Radweg eventuell nochmal stehen bleiben. Das geht dann halt nicht anders.

    Wenn man die Fahrbahn ohne Behinderung Vorfahrtsberechtigter nicht einsehen kann, muß der Radweg entfernt bzw. gesperrt werden. Viele nette Verkehrsbehörden sind ihrer Prüfpflicht seit 1997 nicht nachgekommen. Muß ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer seine Fahrt verlangsamen oder gar anhalten, kostet das 25 EUR. Bei Gefährdung gibt's 100 EUR und drei Punkte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Aero145
      schrieb am Mittwoch, 21. April 2010
    Text
    >>du mußt den Radweg freihalten. Wenn du aber dann nicht in die Straße einsehen kannst, mußt du vor fahren und zwangsläufig auf dem Radweg eventuell nochmal stehen bleiben. Das geht dann halt nicht anders.
    >
    >Wenn man die Fahrbahn ohne Behinderung Vorfahrtsberechtigter nicht einsehen kann, muß der Radweg entfernt bzw. gesperrt werden. Viele nette Verkehrsbehörden sind ihrer Prüfpflicht seit 1997 nicht nachgekommen. Muß ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer seine Fahrt verlangsamen oder gar anhalten, kostet das 25 EUR. Bei Gefährdung gibt's 100 EUR und drei Punkte.

    Na schön, und wo müssen die Radfahrer denn hin?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 21. April 2010
    Text
    >>>du mußt den Radweg freihalten. Wenn du aber dann nicht in die Straße einsehen kannst, mußt du vor fahren und zwangsläufig auf dem Radweg eventuell nochmal stehen bleiben. Das geht dann halt nicht anders.
    >>
    >>Wenn man die Fahrbahn ohne Behinderung Vorfahrtsberechtigter nicht einsehen kann, muß der Radweg entfernt bzw. gesperrt werden. Viele nette Verkehrsbehörden sind ihrer Prüfpflicht seit 1997 nicht nachgekommen. Muß ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer seine Fahrt verlangsamen oder gar anhalten, kostet das 25 EUR. Bei Gefährdung gibt's 100 EUR und drei Punkte.
    >
    >Na schön, und wo müssen die Radfahrer denn hin?!

    Wenn der Radweg entfernt wurde? Lies mal § 2 StVO :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Mursik
      schrieb am Mittwoch, 21. April 2010
    Text
    Wir sind hier aber nicht bei wünsch dir was, sondern bei so isses.
    Es geht sich doch nicht darum, ob ein Radweg da sein darf oder nicht, sondern wie man sich verhält, wenn er da ist. Oder legst du einen Radfahrer um, weil der Radweg gegen Vorschriften verstößt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Joe27
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2010
    Text
    >Wir sind hier aber nicht bei wünsch dir was, sondern bei so isses.
    >Es geht sich doch nicht darum, ob ein Radweg da sein darf oder nicht, sondern wie man sich verhält, wenn er da ist. Oder legst du einen Radfahrer um, weil der Radweg gegen Vorschriften verstößt?

    Nun, Du kommst an eine Kreuzung mit einer fehlerhaft programmierten Ampelanlage: Die Lichtzeichen aller Richtungen zeigen grün. Was tust Du?

    Aus fehlerhaft angelegten Verkehrsanlagen kann man keine weiteren Regeln ableiten (wie Du mit Deinem: Vorfahrt mißachten "Das geht dann halt nicht anders."), außer die eine in § 1 StVO: äußerste Vorsicht, reintasten, ggf. anhalten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Mursik
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2010
    Text
    Ich habe nichts von Vorfahrt mißachten gesagt. Aber wenn man nichts sieht, muß man sich in die Kreuzung reintasten (wie du ja auch schreibst). Wenn man dann sieht das noch Autos kommen, muß man anhalten, auch wenn man auf dem Radweg ist. Oder fährst du dann einfach weiter, um den Radfahrer nicht zu behindern?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgänger oder der mit dem Motor? ;)
    Autor
      Aero145
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2010
    Text
    >>>>du mußt den Radweg freihalten. Wenn du aber dann nicht in die Straße einsehen kannst, mußt du vor fahren und zwangsläufig auf dem Radweg eventuell nochmal stehen bleiben. Das geht dann halt nicht anders.
    >>>
    >>>Wenn man die Fahrbahn ohne Behinderung Vorfahrtsberechtigter nicht einsehen kann, muß der Radweg entfernt bzw. gesperrt werden. Viele nette Verkehrsbehörden sind ihrer Prüfpflicht seit 1997 nicht nachgekommen. Muß ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer seine Fahrt verlangsamen oder gar anhalten, kostet das 25 EUR. Bei Gefährdung gibt's 100 EUR und drei Punkte.
    >>
    >>Na schön, und wo müssen die Radfahrer denn hin?!
    >
    >Wenn der Radweg entfernt wurde? Lies mal § 2 StVO :-)

    Hahaha, aber natürlich! Dumme ich. Danke! ;)

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