Fuß aus dem Fenster beim fahren ?

  • Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
     dgs
      schrieb am Sonntag, 18. Juli 2010
    Hey hoffentlich kann mir hier jemand ne antwort auf meine frage geben, undzwar ist es so

    in moment ist es ja sommer und sehr heiß da wollt ich einfach wissen

    ob ich mein fuß aus den fahrer fenster raus halten darf beim fahren ?? da ich automatik ja fahre und nur 1 bein bentze beim fahren und bremsen wollte ich mein füßchen aus dem fenster hängen lassen damit er bissl abkühlt xD

    ist das erlaubt oder bekomm ich da stress mit der polizei ?? da ich öfter das schon gesehn habe auf der straße !!
  • Thema
    Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      inZane
      schrieb am Sonntag, 18. Juli 2010
    Text
    >Hey hoffentlich kann mir hier jemand ne antwort auf meine frage geben, undzwar ist es so
    >
    >in moment ist es ja sommer und sehr heiß da wollt ich einfach wissen
    >
    >ob ich mein fuß aus den fahrer fenster raus halten darf beim fahren ?? da ich automatik ja fahre und nur 1 bein bentze beim fahren und bremsen wollte ich mein füßchen aus dem fenster hängen lassen damit er bissl abkühlt xD
    >
    >ist das erlaubt oder bekomm ich da stress mit der polizei ?? da ich öfter das schon gesehn habe auf der straße !!

    ------------------------------------

    An deiner Stelle würde ich einen Artzt aufsuchen und dich mal untersuchen lassen. Ich glaube die Hitze hat dein Hirn echt schon geschadet...! Du hast es öfters gesehen? - Ja ne ist klar!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      Motorradbraut
      schrieb am Sonntag, 18. Juli 2010
    Text
    Kurz und gut, lass die Käsemaucke im Auto!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      oerni_83
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2010
    Text
    >>Hey hoffentlich kann mir hier jemand ne antwort auf meine frage geben, undzwar ist es so
    >>
    >>in moment ist es ja sommer und sehr heiß da wollt ich einfach wissen
    >>
    >>ob ich mein fuß aus den fahrer fenster raus halten darf beim fahren ?? da ich automatik ja fahre und nur 1 bein bentze beim fahren und bremsen wollte ich mein füßchen aus dem fenster hängen lassen damit er bissl abkühlt xD
    >>
    >>ist das erlaubt oder bekomm ich da stress mit der polizei ?? da ich öfter das schon gesehn habe auf der straße !!
    >
    >------------------------------------
    >
    >An deiner Stelle würde ich einen Artzt aufsuchen und dich mal untersuchen lassen. Ich glaube die Hitze hat dein Hirn echt schon geschadet...! Du hast es öfters gesehen? - Ja ne ist klar!

    -------------------------------------

    An deiner Stelle würde ich mal weniger Sonne und mehr Sauerstoff ans Hirn lassen, denn es hört sich an als würde es dran mangeln

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      Robyn
      schrieb am Montag, 19. Juli 2010
    Text
    das kann nicht ernst gemeint sein oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Juli 2010
    Text
    >das kann nicht ernst gemeint sein oder?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Warum sollte das nicht?
    Auch wenn das Durchführen von einem nicht sonderlichen IQ ausgehen lässt.

    Viel schwieriger finde ich schon den entsprechenden Punkt im Bußgeldkatalog zu finden.
    Mit den Ergebnissen meiner Suche bin ich nicht wirkich zufrieden:

    Sie führten das Fahrzeug, obwohl schlecht erkennbare Gegenstände seitlich hinausragten.
    Verletzte Vorschrift: § 22 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat
    Bußgeld: 25.00 EUR

    Das Erste dürfte nur für Schuhe, Socken und barfuß gelten - wenn ich es richtig verstand (?), denn sobald sie gut sichtbar sind (Flatterband, Lämpchen?) wird die seitliche Überladung erst ab 40 cm mit 25 Euro geahndet. ;o)

    FreiHÄNDIG kostet nen 5er ....
    Zu FreiFÜSSIG finde ich einfach nichts .... ;o(

    Vielleicht hat jemand ein besser Quelle als
    http://www.das-kfz-portal.de/bussgeldkatalog/liste/Seite51.html ? ;o)
    Wäre für Hilfe dankbar.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 19. Juli 2010
    Text
    >FreiHÄNDIG kostet nen 5er ....
    >Zu FreiFÜSSIG finde ich einfach nichts .... ;o(

    Du suchst zu speziell. Es gibt einen schönen, allgemeinen Tatbestand, der immer gut passt:

    123119 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Ladung/Besetzung litt. ( B - 1 ) 25,00
    § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat

    Ich würde hier außerdem von Vorsatz ausgehen, d.h. Verdopplung des Satzes, 1 Treuepunkt, FaP B.

    >Wäre für Hilfe dankbar.

    Immer gern :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    Spätestens wenn in der "Liegeposition" der Airbag auslöst, braucht man sich keine Gedanken mehr über die Probleme machen.... ;)) Dann gucken die Beine nämlich aus dem Schiebedach.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      andi_0815
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2010
    Text
    >Spätestens wenn in der "Liegeposition" der Airbag auslöst, braucht man sich keine Gedanken mehr über die Probleme machen.... ;)) Dann gucken die Beine nämlich aus dem Schiebedach.
    >
    >greetz

    Oh Gott, musst ich jetzt lachen... ;) Ist nicht witzig, ich weiß, aber die Vorstellung... ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      Samanta373
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    >
    >Viel schwieriger finde ich schon den entsprechenden Punkt im Bußgeldkatalog zu finden.
    >>Vielleicht hat jemand ein besser Quelle als

    >Wäre für Hilfe dankbar.


    Wahrscheinlich kannst du nichts finden, weil der Bußgeldkatalog auf solche ...ischen Ideen nicht eingestellt ist.
    Darauf muss erst mal einer kommen: Beine aus dem Fenster.
    Und ich sitze jeden Abend auf dem Dach vom Hochhaus und lass meine Beine zum lüften bammeln. Sehr erfrischend...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    Hier greift sicherlicht auch der § 23 StVO - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers.

    Dort heißt es:

    [...]Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.[...]

    Wenn also eine einen Spagat im Auto macht, dann leidet sicherlich die Sicherheit im Verkehr darunter.

    Das ist meine Auslegung und spiegelt vielleicht nicht die aktuelle Rechtsprechung wider.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      Robyn
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2010
    Text
    danke, das zu lesen rettet mir den Tag XD

    dass jemand so knülle sein kann anzunehmen dass fuss aus dem fenster halten auch nur irgendwie "erlaubt" sein könnte ist schon cool.

    und rausklamüsern, nachlesen und konstruieren was das kosten könnte ist noch viel goiler XD

    danke leutz, tag gerettet :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2010
    Text
    >danke, das zu lesen rettet mir den Tag XD
    >
    >dass jemand so knülle sein kann anzunehmen dass fuss aus dem fenster halten auch nur irgendwie "erlaubt" sein könnte ist schon cool.
    >
    >und rausklamüsern, nachlesen und konstruieren was das kosten könnte ist noch viel goiler XD
    >
    >danke leutz, tag gerettet :-)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~++

    Ja, ich weiß .....
    du stehst eher darauf auf Fragen Antworten zu geben, die einfach nicht stimmen.


    Dazu erinnere ich einfach mal an deinen "tollen" Beitrag:

    >erstmal: die 35 Euronen waren dafür dass die polizei kommen musste, das ist erst mal kein "strafgeld"

    auf die Frage eines Users, der wissen wollte was er als Folge für einen Auffahrunfall zu erwarten hat.


    Da lobe ich mir User, die Wahres von sich geben, sich unsicher sind und ggf um Korrektur bitten, ODER sich an dem wohlbekannten Ausspruch des Dieter Nuhr orientieren.
    Oder willst du dich auf Antworten auf deine Fragen nicht verlassen können?!?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      JannyFL
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >>erstmal: die 35 Euronen waren dafür dass die polizei kommen musste, das ist erst mal kein "strafgeld"
    >
    Diese Aussage ist nicht richtig.Die Dienste der Polizei sind hier in Deutschland zum Glück noch kostenlos.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      DennisB
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2010
    Text
    Das wurde auch in dem Thread damals so gesagt, dass es nicht stimmt. ;)
    Es war nur ein Zitat von "Robyn".

    >>>erstmal: die 35 Euronen waren dafür dass die polizei kommen musste, das ist erst mal kein "strafgeld"
    >>
    >Diese Aussage ist nicht richtig.Die Dienste der Polizei sind hier in Deutschland zum Glück noch kostenlos.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fuß aus dem Fenster beim fahren ?
    Autor
      Motorradbraut
      schrieb am Sonntag, 1. August 2010
    Text
    Sag mal wie bekommst du dein Bein so hoch, dass Lenkrad blocktiert doch?

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