Fuhrerschein an nicht Wohnort in DE/EU machen
frsen
schrieb am Montag, 23. Mai 2022
Folgendes Problem:
Ich will gerne den B (und wenn möglich auch den A1) Führerschein möglichst schnell machen.
In meiner Stadt gibts bei jeder Fahrschule Wartezeiten ohne Ende. Nur eine Fahrschule nimmt noch Leute auf. Und mir wurde gesagt dort dauert der B Führerschein min. 1 Jahr. Der A1 min. 6 Monate.
Dann schau ich mir Fahrschulen in Ostdeutschland an und höre dort von 3-6 Monaten!
Da ich im Home Office arbeite wollte ich jetzt gerne wissen ob ich einen Führerschein in Italien, Spanien oder sonst wo in der EU machen kann. Bzw in einer anderen deutschen Stadt.
Es scheint überall Hürden zu geben:
In Deutschland nur am Erstwohnsitz zu praktischen Prüfung zugelassen. Heisst das ich kann in einer anderen Stadt den Unterricht besuchen, dort die Theorieprüfung machen. Und mich hier dann extra für die praktische anmelden? Bisher habe ich nirgends so eine Option gefunden sich nur für die Praktische Prüfung beim Amt anzumelden. D.h. ich brauche hier nochmal eine Fahrschule? Nochmal Grundgebühr?
Wer denkt sich solche Regeln aus? Haben die irgendeinen Sinn?
Und in der EU scheint es das ich 180 Tage in dem Land wohnen muss..
Sind das alles nur theoretische Regeln oder wird das tatsächlich geprüft?
Ich will gerne den B (und wenn möglich auch den A1) Führerschein möglichst schnell machen.
In meiner Stadt gibts bei jeder Fahrschule Wartezeiten ohne Ende. Nur eine Fahrschule nimmt noch Leute auf. Und mir wurde gesagt dort dauert der B Führerschein min. 1 Jahr. Der A1 min. 6 Monate.
Dann schau ich mir Fahrschulen in Ostdeutschland an und höre dort von 3-6 Monaten!
Da ich im Home Office arbeite wollte ich jetzt gerne wissen ob ich einen Führerschein in Italien, Spanien oder sonst wo in der EU machen kann. Bzw in einer anderen deutschen Stadt.
Es scheint überall Hürden zu geben:
In Deutschland nur am Erstwohnsitz zu praktischen Prüfung zugelassen. Heisst das ich kann in einer anderen Stadt den Unterricht besuchen, dort die Theorieprüfung machen. Und mich hier dann extra für die praktische anmelden? Bisher habe ich nirgends so eine Option gefunden sich nur für die Praktische Prüfung beim Amt anzumelden. D.h. ich brauche hier nochmal eine Fahrschule? Nochmal Grundgebühr?
Wer denkt sich solche Regeln aus? Haben die irgendeinen Sinn?
Und in der EU scheint es das ich 180 Tage in dem Land wohnen muss..
Sind das alles nur theoretische Regeln oder wird das tatsächlich geprüft?