Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?

  • Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
     GanzNeuHier
      schrieb am Dienstag, 18. Mai 2010
    hallo. habe 01/2004 eine Führerscheinentzug
    Fahrlässige Trunkenheit am steuer
    Starfe nach §§ 316 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 12/04

    desweiteren bin ich mit ner baumaschiene im fahverbot angehalten worden (radlader auf der straße) fahren ohne

    deshalb neues Urteil:

    §§ 21 abs.1 nr. 1 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 27.08.2005 - 3 monate fahrverbot.
    (gesammtstrafe für beide wurde zusammengelegt)


    06/2006 habe ich dann in den niederlanden gewohnt und da meinen führerschein B neu gemacht 2008 bin ich zurück nach deutschland gezogen und habe meinen führerschein in deutschland auf CE erweitert und das ging ohne probleme.

    besitzte nun seid 8/2008 meinen Deutschen Führerschein B/C/E

    jetzt meine 1. frage wieviel punkte habe ich jetzt?


    2 Frage. ich will jetzt noch die klasse D machen,
    ab wann kann die Führerscheinstelle den antrag ablehnen?

    Bitte nur antworten wenn einer es genau weiß! nicht könnte müßte oder bla bla bla!

    danke






  • Thema
    Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 18. Mai 2010
    Text
    >hallo. habe 01/2004 eine Führerscheinentzug
    >Fahrlässige Trunkenheit am steuer
    >Starfe nach §§ 316 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 12/04

    Dafür gab es 7 Punkte, die allerdings durch den Entzug der Fahrerlaubnis wieder gelöscht wurden. Dein Punktestand war nach dem Entzug also wieder bei 0.

    Der Verstoß selbst ist aber noch gespeichert.

    >desweiteren bin ich mit ner baumaschiene im fahverbot angehalten worden (radlader auf der straße) fahren ohne
    >
    >deshalb neues Urteil:
    >
    >§§ 21 abs.1 nr. 1 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 27.08.2005 - 3 monate fahrverbot.
    >(gesammtstrafe für beide wurde zusammengelegt)

    Woher kommt das Fahrverbot? Oder meinst du statt "im Fahrverbot" eher "in der Zeit als die FE entzogen war"?

    Dafür gab es jedenfalls 6 Punkte. Der Verstoß mitsamt seinen Punkten hat eine Tilgungsfrist von 5 Jahren ab Urteil, dürfe also irgendwann dieses Jahr tilgungsreif werden oder ist es schon.

    >06/2006 habe ich dann in den niederlanden gewohnt und da meinen führerschein B neu gemacht 2008 bin ich zurück nach deutschland gezogen und habe meinen führerschein in deutschland auf CE erweitert und das ging ohne probleme.

    Das ist gut für dich. Hätte die Fahrerlaubnisbehörde Eignungszweifel gehabt, hätte sie nach Kenntnis von deiner neuen EU-FE tätig werden müssen und eine MPU anordnen oder eine Nutzungsuntersagung aussprechen müssen.

    >jetzt meine 1. frage wieviel punkte habe ich jetzt?

    Wenn es keine weiteren Verstöße gab (nochmal: woher kommt das Fahrverbot?), sinkt der Punktestand irgendwann dieses Jahr auf 0. Bis dahin ist er bei 6.

    >2 Frage. ich will jetzt noch die klasse D machen,
    >ab wann kann die Führerscheinstelle den antrag ablehnen?

    Wenn die FEB Eignungszweifel hat, wird sie zunächst eine MPU anordnen - einfach so ablehnen wird sie den Antrag nicht. Das ist eine Ermessensentscheidung, daher kann dir niemand mit absoluter Gewissheit sagen, wie in deinem Fall entschieden wird.

    Die Tilgung des FoFE würde ich vor einer Erweiterung in jedem Fall abwarten. Das Alk-Delikt bleibt aber noch mindestens bis 2016 in deiner Akte - so lange willst du wohl kaum warten?

    Ob die FEB mit dieser Eintragung ein Problem hat, klärst du am besten bei einem persönlichen Gespräch. Lass dir einen Termin geben und schildere dein Anliegen kurz vorab, damit die sich dort auch vorbereiten können.

    Wenn das nicht klappt, musst du Klasse D eben tatsächlich beantragen. Das verursacht Kosten, dafür hast du danach Gewissheit. Mit der Ausbildung würde ich jedenfalls erst beginnen, nachdem der Prüfauftrag vorliegt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      durchfaller
      schrieb am Dienstag, 18. Mai 2010
    Text
    >>hallo. habe 01/2004 eine Führerscheinentzug
    >>Fahrlässige Trunkenheit am steuer
    >>Starfe nach §§ 316 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 12/04
    >
    >Dafür gab es 7 Punkte, die allerdings durch den Entzug der Fahrerlaubnis wieder gelöscht wurden. Dein Punktestand war nach dem Entzug also wieder bei 0.
    >
    >Der Verstoß selbst ist aber noch gespeichert.
    >
    >>desweiteren bin ich mit ner baumaschiene im fahverbot angehalten worden (radlader auf der straße) fahren ohne
    >>
    >>deshalb neues Urteil:
    >>
    >>§§ 21 abs.1 nr. 1 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 27.08.2005 - 3 monate fahrverbot.
    >>(gesammtstrafe für beide wurde zusammengelegt)
    >
    >Woher kommt das Fahrverbot? Oder meinst du statt "im Fahrverbot" eher "in der Zeit als die FE entzogen war"?
    >
    >Dafür gab es jedenfalls 6 Punkte. Der Verstoß mitsamt seinen Punkten hat eine Tilgungsfrist von 5 Jahren ab Urteil, dürfe also irgendwann dieses Jahr tilgungsreif werden oder ist es schon.
    >
    >>06/2006 habe ich dann in den niederlanden gewohnt und da meinen führerschein B neu gemacht 2008 bin ich zurück nach deutschland gezogen und habe meinen führerschein in deutschland auf CE erweitert und das ging ohne probleme.
    >
    >Das ist gut für dich. Hätte die Fahrerlaubnisbehörde Eignungszweifel gehabt, hätte sie nach Kenntnis von deiner neuen EU-FE tätig werden müssen und eine MPU anordnen oder eine Nutzungsuntersagung aussprechen müssen.
    >
    >>jetzt meine 1. frage wieviel punkte habe ich jetzt?
    >
    >Wenn es keine weiteren Verstöße gab (nochmal: woher kommt das Fahrverbot?), sinkt der Punktestand irgendwann dieses Jahr auf 0. Bis dahin ist er bei 6.
    >
    >>2 Frage. ich will jetzt noch die klasse D machen,
    >>ab wann kann die Führerscheinstelle den antrag ablehnen?
    >
    >Wenn die FEB Eignungszweifel hat, wird sie zunächst eine MPU anordnen - einfach so ablehnen wird sie den Antrag nicht. Das ist eine Ermessensentscheidung, daher kann dir niemand mit absoluter Gewissheit sagen, wie in deinem Fall entschieden wird.
    >
    >Die Tilgung des FoFE würde ich vor einer Erweiterung in jedem Fall abwarten. Das Alk-Delikt bleibt aber noch mindestens bis 2016 in deiner Akte - so lange willst du wohl kaum warten?
    >
    >Ob die FEB mit dieser Eintragung ein Problem hat, klärst du am besten bei einem persönlichen Gespräch. Lass dir einen Termin geben und schildere dein Anliegen kurz vorab, damit die sich dort auch vorbereiten können.
    >
    >Wenn das nicht klappt, musst du Klasse D eben tatsächlich beantragen. Das verursacht Kosten, dafür hast du danach Gewissheit. Mit der Ausbildung würde ich jedenfalls erst beginnen, nachdem der Prüfauftrag vorliegt.

    Würde niemals nach einem Alk-Delikt einen D-Schein beantragen. Bei einem D-Schein Antrag wird nach allen irgend welchen Delikten nachgeforscht. Und letzten Endes kommt die FEB zur Forderung einer MPU und wann Sie diese nicht bestehen, werden auch alle anderen Führerscheine eingezogen. Mir ist es so ergangen anhand einem D-Führerscheinverlängerungsantrag. Hier ist höchste Vorsicht geboten!
    MfG MPU-durchfaller

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 18. Mai 2010
    Text
    >Bei einem D-Schein Antrag wird nach allen irgend welchen Delikten nachgeforscht. Und letzten Endes kommt die FEB zur Forderung einer MPU und wann Sie diese nicht bestehen, werden auch alle anderen Führerscheine eingezogen.

    Was für ein Unsinn. Entweder das Alk-Delikt rechtfertigt eine MPU - dann wird sie sofort angeordnet - oder eben nicht - dann wird keine MPU angeordnet. Die FEB hat von der Trunkenheitsfahrt und von den vorhandenen Klassen sowieso schon Kenntnis und trotzdem die Erweiterung auf CE ohne Probleme mitgemacht.

    Im übrigen bekommt die FEB von einer negativen MPU nichts mit. Das Gutachten gibt man nur bei Erfolg an die FEB weiter.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      GanzNeuHier
      schrieb am Dienstag, 18. Mai 2010
    Text
    hallo,

    ich nochmal, ist ja rotz das ich nachträglich eine mpu machen muss, hätte die ja schon da 2008 wo ich den ce schein gemacht habe machen müssen.

    das fahren ohne FA wahr im 1 fahrverbot gewesen.

    also habe jetzt den D Führerschein schon beantragt und musste dafür ja schon beim tüv eine MPU machen da diese für die Klasse D sowieso vorgeschrieben wahr. also habe alles so ca vor 2.5 wochen abgeben bei der Führerscheinstelle. und seid den nix mehr gehört. mußte auch das behördliche führungzeugniss mit abgeben. und da steht auch nix drin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      GanzNeuHier
      schrieb am Dienstag, 18. Mai 2010
    Text
    achso, wie lange dauert so eine prüfung der FST?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    Das musst du mir erklären ...

    >ich nochmal, ist ja rotz das ich nachträglich eine mpu machen muss, hätte die ja schon da 2008 wo ich den ce schein gemacht habe machen müssen.

    Warum nachträglich? Überhaupt: Warum MPU?

    >das fahren ohne FA wahr im 1 fahrverbot gewesen.

    Dann stellt sich immernoch die Frage: Wofür hast du das Fahrverbot bekommen?

    Falls du den Unterschied nicht kennst:

    Ein Fahrverbot ist ein vorübergehendes Verbot, von deiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Es dauert maximal 3 Monate. Du gibst deinen Führerschein (das ist der Nachweis für die Fahrerlaubnis) ab und bekommst das selbe Dokument (das selbe, nicht nur das gleiche) am Ende des Fahrverbots automatisch zurück.

    Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass du das Recht erlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen verlierst - zeitlich unbefristet. Gleichzeitig wird eine Sperrfrist angeordnet. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist (i.d.R. mindestens 6 Monate) kannst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen, automatisch passiert gar nichts. Du bekommst dann einen neuen Führerschein ausgestellt.

    Also nochmal: Fahrverbot oder Entzug? Falls Fahrverbot: Woher kam das?

    >also habe jetzt den D Führerschein schon beantragt und musste dafür ja schon beim tüv eine MPU machen da diese für die Klasse D sowieso vorgeschrieben wahr.

    Für Klasse D ist keine MPU vorgeschrieben, wohl aber einige ärztliche Untersuchungen. Die kann man auch beim TÜV absolvieren.

    >also habe alles so ca vor 2.5 wochen abgeben bei der Führerscheinstelle. und seid den nix mehr gehört.

    Die Bearbeitungszeit kann durchaus 6-8 Wochen betragen, je nach Region und aktueller Auslastung der Behörde auch mehr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      GanzNeuHier
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    guten morgen.

    also seit 2009 ist das neu das jeder der die klasse D macht eine MPU machen muß! diese sauert 4 stunden.
    diese würd gemacht um die psyche eignung/ steßbewältigung zu überprüfen. desweiteren naklar das ärztliche gutachten muß gemacht werden.

    warum ich diese 3 monate fahverbot bekommen habe weiß ich auch nicht stand auf jeden fall so im urteil als zusatz. warum weiß ich nicht, hat mich auch gewundert da ja die FS sperrzeit beim 2. ( fahren ohne) ja schon verlägt worden ist auf 12/2008.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      Seevetaler
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    Ich finde es nicht richtig, daß Personen die beim fahren ohne FS sowie trunkenheit am Steuer auffällig geworden sind, den FS der Klasse D erwerden dürfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      GanzNeuHier
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >Ich finde es nicht richtig, daß Personen die beim fahren ohne FS sowie trunkenheit am Steuer auffällig geworden sind, den FS der Klasse D erwerden dürfen.
    >
    >


    desweiteren zu den vollprofi names " Seevetaler " der leider nicht lesen kann ( vieleicht mal nen kurs besuchen solle ) hier nochmal:

    """ Bitte nur antworten wenn einer es genau weiß! nicht könnte müßte oder bla bla bla!"

    also deine sinnlosen komentare kannst mal lassen. das ist nen fall für auffälligkeiten für die man vieleicht auch nen kurs machen sollte. (MPU for Internetforum)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >also seit 2009 ist das neu das jeder der die klasse D macht eine MPU machen muß!

    Da wüsste ich gerne die Rechtsgrundlage (die es nicht gibt). Dass BEI DIR eine MPU angeordnet worden ist, kann schon sein. Die Aussage, dass JEDER zur MPU muss, ist aber schlicht falsch.

    Wie lautet denn die amtliche Fragestellung für die Untersuchung ("Ist zu erwarten, dass Herr ... in Zukunft [irgendetwas tun] wird") und was hast du dafür bezahlt?

    >diese würd gemacht um die psyche eignung/ steßbewältigung zu überprüfen. desweiteren naklar das ärztliche gutachten muß gemacht werden.

    Ich glaube ja noch immer, dass das die ganz normale Untersuchung für Klasse D war. Die ist umfangreicher als für Klasse C, falls du dich deshalb gewundert hast.

    >warum ich diese 3 monate fahverbot bekommen habe weiß ich auch nicht stand auf jeden fall so im urteil als zusatz.

    Zu einem Fahrverbot kann es grundsätzlich auch während des Entzugs kommen, aber nicht so. Da stimmt irgendetwas nicht.

    Übrigens wärst du bei einer MPU nach dem genauen Ablauf dieser Ereignisse gefragt worden.

    >warum weiß ich nicht, hat mich auch gewundert da ja die FS sperrzeit beim 2. ( fahren ohne) ja schon verlägt worden ist auf 12/2008.

    Oben schreibst du noch von einer anderen Sperrfrist. Was darf man jetzt glauben?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      GanzNeuHier
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    Hier schau selbst abs.3 habe dieses für 179 euro gemacht bei tüv süd. (MPU für Busfahrer/Personbeförderung) kannst ja einfach mal unter google suchen, da bekommst jede menge angezeit.

    2. warum diesen nebenfahrverbot? tchja wenn ich das wüßte:-(. steht so da drin im urteil. ist eh geschichte und deswegen mir relativ egal. fakt wahr auf jeden fall 2 Jahre zu fuss unterwegs.

    desweiteren zu den vollprofi names " Seevetaler " der leider nicht lesen kann ( vieleicht mal nen kurs besuchen solle ) hier nochmal:

    """ Bitte nur antworten wenn einer es genau weiß! nicht könnte müßte oder bla bla bla!"

    also deine sinnlosen komentare kannst mal lassen. das ist nen fall für auffälligkeiten für die man vieleicht auch nen kurs machen sollte. (MPU for Internetforum)





    § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    (1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

    (2) Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
    4. Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

    (3) Die Erlaubnis ist durch einen Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 nachzuweisen (Führerschein zur Fahrgastbeförderung). Er ist bei der Fahrgastbeförderung neben dem nach § 25 ausgestellten Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    (4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber
    1. die nach § 6 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt,
    2. das 21. Lebensjahr — bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr — vollendet hat und die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird,
    3. seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist,
    4. nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 erfüllt,
    5. nachweist, dass er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren — bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr — besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat,
    6. — falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll — einen Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 beibringt und
    7. — falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll — in einer Prüfung nachweist, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht, oder — falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll — die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50000 Einwohner hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      GanzNeuHier
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    meinte abd 4.3 sorry;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >Hier schau selbst abs.3 habe dieses für 179 euro gemacht bei tüv süd. (MPU für Busfahrer/Personbeförderung) kannst ja einfach mal unter google suchen, da bekommst jede menge angezeit.

    Wie ich es vermutet habe, ist das die ganz normale Eignungsuntersuchung für Klasse D bzw. die FzF. Das ist keine MPU (das sieht man auch am Preis) und absolut kein Grund zur Sorge.

    Natürlich kann die FEB trotzdem weitere Untersuchungen anordnen, wenn sie Eignungszweifel hat. Bisher scheint das aber nicht passiert zu sein.

    >2. warum diesen nebenfahrverbot? tchja wenn ich das wüßte:-(. steht so da drin im urteil. ist eh geschichte und deswegen mir relativ egal. fakt wahr auf jeden fall 2 Jahre zu fuss unterwegs.

    Du wolltest deinen Punktestand wissen - da ist das natürlich keine vernünftige Grundlage.

    Auf den Beitrag antworten


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