Fs Entzug Punkte nach neubeantragung?
hallo. habe 01/2004 eine Führerscheinentzug
Fahrlässige Trunkenheit am steuer
Starfe nach §§ 316 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 12/04
desweiteren bin ich mit ner baumaschiene im fahverbot angehalten worden (radlader auf der straße) fahren ohne
deshalb neues Urteil:
§§ 21 abs.1 nr. 1 abs. 1, 2 69, abs. 1 69a sperre bis 27.08.2005 - 3 monate fahrverbot.
(gesammtstrafe für beide wurde zusammengelegt)
06/2006 habe ich dann in den niederlanden gewohnt und da meinen führerschein B neu gemacht 2008 bin ich zurück nach deutschland gezogen und habe meinen führerschein in deutschland auf CE erweitert und das ging ohne probleme.
besitzte nun seid 8/2008 meinen Deutschen Führerschein B/C/E
jetzt meine 1. frage wieviel punkte habe ich jetzt?
2 Frage. ich will jetzt noch die klasse D machen,
ab wann kann die Führerscheinstelle den antrag ablehnen?
Bitte nur antworten wenn einer es genau weiß! nicht könnte müßte oder bla bla bla!
danke