Fristen beim durchfallen der PP

  • Fristen beim durchfallen der PP
     jeannie
      schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
    Hallo zusammen und HILFE !!!!

    Bin am 22.06.09 durch die PP gerasselt und habe die Gebühr für die 2.Prüfung am 08.07.09 an den TÜV überwiesen. Ich habe meinem Fahrlehrer mehrmals aufgeucht,um einen neuen termin für Prüfung zuerhalten bzw. noch 2-3 Fahrstunden. Sein Kommentar:
    Scheinst ja noch nicht bezahlt zu haben, sonst hätte ich den Termin schon ! Ich frage nach und gebe dir Bescheid!

    Seit dem ist Funkstille und ich habe von seiner Abzocke die Nase gestrichen voll - ich wechsle die Fahrschule!

    Was muss ich dabei beachten ? Bekommt der alte Fahrlehrer etwa so eine Art Wechselgebühr? Wie lange ist die Frist von der ersten PP zur nächsten ? Wird die bestandene TP dabei mit einbezogen/ berücksichtigt ?

    Brauche Eure Hilfe ! DANKE
  • Thema
    Re: Fristen beim durchfallen der PP
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
    Text
    >Hallo zusammen und HILFE !!!!
    >
    >Bin am 22.06.09 durch die PP gerasselt und habe die Gebühr für die 2.Prüfung am 08.07.09 an den TÜV überwiesen. Ich habe meinem Fahrlehrer mehrmals aufgeucht,um einen neuen termin für Prüfung zuerhalten bzw. noch 2-3 Fahrstunden. Sein Kommentar:
    >Scheinst ja noch nicht bezahlt zu haben, sonst hätte ich den Termin schon ! Ich frage nach und gebe dir Bescheid!
    >
    >Seit dem ist Funkstille und ich habe von seiner Abzocke die Nase gestrichen voll - ich wechsle die Fahrschule!
    >
    >Was muss ich dabei beachten ? Bekommt der alte Fahrlehrer etwa so eine Art Wechselgebühr? Wie lange ist die Frist von der ersten PP zur nächsten ? Wird die bestandene TP dabei mit einbezogen/ berücksichtigt ?
    >
    >Brauche Eure Hilfe ! DANKE

    Hallo!
    Die Frist dauert 14 Tage.
    Hans

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fristen beim durchfallen der PP
    Autor
      jeannie
      schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
    Text
    >>Hallo zusammen und HILFE !!!!
    >>
    >>Bin am 22.06.09 durch die PP gerasselt und habe die Gebühr für die 2.Prüfung am 08.07.09 an den TÜV überwiesen. Ich habe meinem Fahrlehrer mehrmals aufgeucht,um einen neuen termin für Prüfung zuerhalten bzw. noch 2-3 Fahrstunden. Sein Kommentar:
    >>Scheinst ja noch nicht bezahlt zu haben, sonst hätte ich den Termin schon ! Ich frage nach und gebe dir Bescheid!
    >>
    >>Seit dem ist Funkstille und ich habe von seiner Abzocke die Nase gestrichen voll - ich wechsle die Fahrschule!
    >>
    >>Was muss ich dabei beachten ? Bekommt der alte Fahrlehrer etwa so eine Art Wechselgebühr? Wie lange ist die Frist von der ersten PP zur nächsten ? Wird die bestandene TP dabei mit einbezogen/ berücksichtigt ?
    >>
    >>Brauche Eure Hilfe ! DANKE
    >
    >Hallo!
    >Die Frist dauert 14 Tage.
    >Hans

    Danke Hans!
    d.h. im Klartext ich kann die PP nicht wiederholen? Muss ich etwa alles noch einmal machen?
    Kann ich den Fahrlehrer rechtlich belangen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fristen beim durchfallen der PP
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
    Text
    Hallo!

    >... ich wechsle die Fahrschule!
    Ich kann deinen Ärger verstehen, aber lohnt sich deswegen ein Fahrschulwechsel?
    Du musst bei der neuen Fahrschule die (evtl. ermäßigte) Grundgebühr und an den TÜV eine Wechselgebühr bezahlen. Und dein neuer Fahrlehrer wird auch erst einmal mit dir fahren wollen bevor er sich um einen Prüfungstermin bemüht. Du hast doch bestimmt einen Beleg dafür, dass du die TÜV-Gebühr bezahlt hast oder du lässt dir vom TÜV den Zahlungseingang kurz (z.B. per E-Mail) bestätigen. Damit gehst du dann zu deinem Fahrlehrer und nervst ihn bis du deine Termine hast.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fristen beim durchfallen der PP
    Autor
      jeannie
      schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
    Text
    >Hallo!
    >
    >>... ich wechsle die Fahrschule!
    >Ich kann deinen Ärger verstehen, aber lohnt sich deswegen ein Fahrschulwechsel?
    >Du musst bei der neuen Fahrschule die (evtl. ermäßigte) Grundgebühr und an den TÜV eine Wechselgebühr bezahlen. Und dein neuer Fahrlehrer wird auch erst einmal mit dir fahren wollen bevor er sich um einen Prüfungstermin bemüht. Du hast doch bestimmt einen Beleg dafür, dass du die TÜV-Gebühr bezahlt hast oder du lässt dir vom TÜV den Zahlungseingang kurz (z.B. per E-Mail) bestätigen. Damit gehst du dann zu deinem Fahrlehrer und nervst ihn bis du deine Termine hast.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Danke Kirsten !
    Der Fahrlehrer verschaukelt ja auch meine Eltern und andere Fahrschüler,fragemich wie eran eine Lizenz gekommen ist.

    Weißt du, ob die bestandenen Theoretische Prüfung Einfluß auf die PP hat? Habe schon rum gehört,und jeder hat ne andere Version . U.a. auch daß die TP nur 1 Jahr gültig ist, und man keinePP mehr ablegen kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fristen beim durchfallen der PP
    Autor
      jeannie
      schrieb am Mittwoch, 26. August 2009
    Text
    >>Hallo!
    >>
    >>>... ich wechsle die Fahrschule!
    >>Ich kann deinen Ärger verstehen, aber lohnt sich deswegen ein Fahrschulwechsel?
    >>Du musst bei der neuen Fahrschule die (evtl. ermäßigte) Grundgebühr und an den TÜV eine Wechselgebühr bezahlen. Und dein neuer Fahrlehrer wird auch erst einmal mit dir fahren wollen bevor er sich um einen Prüfungstermin bemüht. Du hast doch bestimmt einen Beleg dafür, dass du die TÜV-Gebühr bezahlt hast oder du lässt dir vom TÜV den Zahlungseingang kurz (z.B. per E-Mail) bestätigen. Damit gehst du dann zu deinem Fahrlehrer und nervst ihn bis du deine Termine hast.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >Danke Kirsten !
    >Der Fahrlehrer verschaukelt ja auch meine Eltern und andere Fahrschüler,fragemich wie eran eine Lizenz gekommen ist.
    >
    >Weißt du, ob die bestandenen Theoretische Prüfung Einfluß auf die PP hat? Habe schon rum gehört,und jeder hat ne andere Version . U.a. auch daß die TP nur 1 Jahr gültig ist, und man keinePP mehr ablegen kann.

    Ich nochmal !
    Habe gerade mit EINEM DER ES WISSEN MUSS telefoniert. Folgendes:

    Die TP ist nach einem Jahr futsch ! D.H. die TP ist zu wiederholen ( nicht die Pflichtstunden ect.), dann kann man wieder bei der PP antreten.
    Ein Wechsel der Fahrschule ist unkompliziert und ene Überlegung wert,wenn der Fahrlehrer "fahrlässig" (in meinem Fall Fristverstreichung )
    handelt.
    Eine Wechselgebühr - in meinem Fall€ 50,00 für den TÜV- kann anfallen, muss aber nicht!

    Den Fahrlehrer rechtlich belangen, am besten mit dem Fahrlehrerverband (in meinem Fall Niedersachsen) Verbindung aufnehmen.


    VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN ! BIS SPÄTER !

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