Frist für Theorieprüfung?

  • Frist für Theorieprüfung?
     Simon1992
      schrieb am Montag, 27. Juli 2020
    Guten Abend,

    ich habe folgendes Problem: Ich habe mit dem Führerschein am 02.07.2018 angefangen und habe dann ende August 2018 meine Theorieprüfung erfolgreich absolviert. Leider hatte ich dann sehr viele private Probleme, dass ich den Führerschein nicht fortsetzen konnte.

    Mir ist bewusst, dass ich die Theorieprüfung wiederholen muss, aber wie sieht es aus mit den Theoriestunden? Sind die noch gültig, oder muss ich den kompletten Theorie Unterricht wiederholen?

    Muss dazu sagen, dass ich schon vor ein paar Monaten mit dem Führerschein weitermachen wollte, aber da hat mir Corona ein Strich durch die Rechnung gemacht, da ich sehr empfindlich bin und eine leichte Phobie habe gegen Bakterien aller art habe, habe ich mir trotz der öffnung der Fahrschulen ein bisschen mehr zeit gelassen.

    Ich hoffe sie können mir helfen.

    Mit freundlichen Grüßen,
  • Thema
    Re: Frist für Theorieprüfung?
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 28. Juli 2020
    Text
    Selbst unter günstigsten Bedingungen müssen die Theo. Stunden wiederholt werden da sie länger als 2 Jahre zurück liegen .(August)

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  • Thema
    Re: Re: Frist für Theorieprüfung?
    Autor
      Simon1992
      schrieb am Dienstag, 28. Juli 2020
    Text
    >Selbst unter günstigsten Bedingungen müssen die Theo. Stunden wiederholt werden da sie länger als 2 Jahre zurück liegen .(August)

    Erstmal vielen dank für die schnelle Antwort.

    Verstehe da etwas aber nicht ganz, ich habe die letzte Theoriestunde am 20.08.2018 absolviert und eine Woche darauf meine Theorieprüfung erfolgreich beendet.

    Müssten dann meine Stunden nicht eigentlich noch gültig sein? Die 2 Jahre Frist ist ja NOCH nicht überschritten.

    Wichtig zu erwähnen ist noch, dass ich meine Papiere alle vor Corona eingereicht habe, die also noch alle aktuell sind und ich keine Wartezeit hätte was das angeht.

    Ich habe das selbe meinen Fahrlehrer gefragt, allerdings warte ich dort seit 3 Wochen auf eine Antwort, weil er anscheinend keine Rückmeldung bekommt, weil wohl momentan nicht alles glatt läuft aufgrund Corona.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frist für Theorieprüfung?
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 28. Juli 2020
    Text
    >>Selbst unter günstigsten Bedingungen müssen die Theo. Stunden wiederholt werden da sie länger als 2 Jahre zurück liegen .(August)
    >
    >Erstmal vielen dank für die schnelle Antwort.
    >
    >Verstehe da etwas aber nicht ganz, ich habe die letzte Theoriestunde am 20.08.2018 absolviert und eine Woche darauf meine Theorieprüfung erfolgreich beendet.
    >
    >Müssten dann meine Stunden nicht eigentlich noch gültig sein? Die 2 Jahre Frist ist ja NOCH nicht überschritten.
    >
    >Wichtig zu erwähnen ist noch, dass ich meine Papiere alle vor Corona eingereicht habe, die also noch alle aktuell sind und ich keine Wartezeit hätte was das angeht.
    >
    >Ich habe das selbe meinen Fahrlehrer gefragt, allerdings warte ich dort seit 3 Wochen auf eine Antwort, weil er anscheinend keine Rückmeldung bekommt, weil wohl momentan nicht alles glatt läuft aufgrund Corona.

    Bis du zur Prüfung kommst werden die 2 Jahre auf jeden Fall überschritten sein. (bei uns sind die Prüftermine bis Anfang September vergeben) Unser SVA sieht es so das wenn der Antrag abgelaufen ist, auch die Theo nicht mehr gültig ist.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Frist für Theorieprüfung?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 3. August 2020
    Text
    Moin,

    >Verstehe da etwas aber nicht ganz, ich habe die letzte Theoriestunde am 20.08.2018 absolviert und eine Woche darauf meine Theorieprüfung erfolgreich beendet.
    >
    >Müssten dann meine Stunden nicht eigentlich noch gültig sein? Die 2 Jahre Frist ist ja NOCH nicht überschritten.

    Deine Theoriestunden verfallen "erst", wenn deine praktische Prüfung dazu bestanden wurde.

    NUR deine Ausbildungsbescheinigung dazu verfällt nach 2 Jahren.

    Dein FL ist danach verpflichtet, festzustellen, ob du noch das Wisssen hast.

    Sinnvoll ist es meist nach dr Zeit, zumindest nen Teil der Theoristunden zu wiederholen.
    Aber vorgeschrieben ist dies nicht.

    Du musst dir "nur" das Wissen wieder aneignen.

    >Ich habe das selbe meinen Fahrlehrer gefragt, allerdings warte ich dort seit 3 Wochen auf eine Antwort, weil er anscheinend keine Rückmeldung bekommt, weil wohl momentan nicht alles glatt läuft aufgrund Corona.

    Ja, das wird uns auch noch ne Weile beschäftigen

    Grüssle
    Wolfe

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