Fragen über Fragen...

  • Fragen über Fragen...
     Bekky
      schrieb am Montag, 3. März 2008
    Erstmal zur Erklärung der Situation: Ich mache Doppelklasse A und B. Also habe ich im April 07 meine Theorieprüfung (A und B) gemacht und im Juni 07 meine PP in der Klasse B bestanden. Die Führerscheinstelle hat im Juni 07 (nach Ausstellung meines Führerscheins Klasse B),einen neuen Prüfauftrag für die PP Klasse A an meine Fahrschule verschickt. Jetzt will ich mit meiner Praktischen Ausbildung der Klasse A weiter machen...
    Läuft meine Theorie im April 08 aus(1 Jahr nach der bestandenen Theorieprüfung), oder läuft sie erst im Juni 08 aus (1 Jahr nachdem der Prüfauftrag für die Praktische Prüfung für Klasse A ausgestellt wurde)?
    Wenn ich nun nochmal eine Theoretische Prüfung machen muss, gilt das dann als Erweiterung? Sodass ich 10 Grundstoff-Fragen und 10 Zusatzstoff-Fragen mit einer möglichen Fehlerpunktzahl von 6 bekomme?

    Würde mir echt weiterhelfen, wenn ihr schnell antworten könntet...
    Danke und Liebe Grüße aus Thüringen:-)
  • Thema
    Re: Fragen über Fragen...
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 3. März 2008
    Text
    die tp läuft im april ab. du wirst dann als erweiterer behandelt (max. 6 fehlerpunkte )

    holger

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  • Thema
    Re: Fragen über Fragen...
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 3. März 2008
    Text
    Hallo,

    wenn du die Praxis Kl. A nicht bis April bestanden hast musst du einen neuen Führerscheinantrag stellen. Du kannst bei der Führerscheinstelle eine Verlängerung der Frist beantragen. Ob sie genehmigt wird hängt vom Sachbearbeiter ab.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen über Fragen...
    Autor
      Bekky
      schrieb am Dienstag, 4. März 2008
    Text
    >Hallo,
    >
    >wenn du die Praxis Kl. A nicht bis April bestanden hast musst du einen neuen Führerscheinantrag stellen. Du kannst bei der Führerscheinstelle eine Verlängerung der Frist beantragen. Ob sie genehmigt wird hängt vom Sachbearbeiter ab.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Wie kann ich denn diese Fristverlängerung bekommen und was für Gründe muss man denn da so angeben?
    LG Rebekka

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