Fragen zur Probezeitverkürzung

  • Fragen zur Probezeitverkürzung
     a.bildhäuser
      schrieb am Sonntag, 1. August 2010
    Wie viel kostet in der Regel solch ein Seminar?, und muß dies bei der Fahrschule gemacht werden wo man seine Fahrerlaubnis gemacht hat?
    dazu hab ich nämlich keine lust, die waren mir da zu blöd:-(!
    mit freundlichem Gruß Angelika
  • Thema
    Re: Fragen zur Probezeitverkürzung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 1. August 2010
    Text
    >Wie viel kostet in der Regel solch ein Seminar?

    Irgendwo zwischen 200 und 400 € mit den üblichen regionalen Unterschieden (Städte und Ballungsräume billiger, Süden teurer als Norden, Westen teurer als Osten).

    >und muß dies bei der Fahrschule gemacht werden wo man seine Fahrerlaubnis gemacht hat?

    Nein, das kannst du in jeder Fahrschule machen, die das Seminar anbietet. Wenn du eine vollständige Liste aller Anbieter willst, kannst du auf der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen. Auch die Fahrschulsuche hier auf der Seite kennt einige Anbieter.

    Das Seminar musst du nicht einmal in Wohnortnähe besuchen - du kannst das prinzipiell überall in D tun.

    Vorher bitte genau kontrollieren, ob du die Voraussetzungen erfüllst: Besitz Klasse B (auch BF17) am ersten Tag des Seminars seit mindestens 6 Monaten und Wohnsitz nicht in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein. Das Programm wird zum Jahresende eingestellt, d.h. bis einschließlich 31.12. muss die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde eingegangen sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zur Probezeitverkürzung
    Autor
      HansderFranz
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    Wieso denn Wohnsitz nicht in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein?

    Ich habe meinen Wohnsitz in Niedersachsen...kann ich aus diesem Grund nicht an einem solchen Kurs teilnehmen?
    Auch nicht in einer Fahrschule in z.B. Hamburg?

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fragen zur Probezeitverkürzung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    >Wieso denn Wohnsitz nicht in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Weil nicht alle Bundesländer an diesem Projekt teilnehmen.
    ---------------------------------------------------------------------
    >Ich habe meinen Wohnsitz in Niedersachsen...kann ich aus diesem Grund nicht an einem solchen Kurs teilnehmen?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Teilnehmen kannst Du schon.
    Wirst auch nicht dümmer davon.
    Aber Probezeit wird Dir nicht erlassen. Und das ist eigentlich der Anreiz (oder Belohnung) um diesen Kurs freiwillig zu besuchen.
    Zumal ja auch Kosten damit verbunden sind.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zur Probezeitverkürzung
    Autor
      Motorradbraut
      schrieb am Dienstag, 3. August 2010
    Text
    Hallo Angelika,
    also ich habe 2008 für mein FSF 189Euro bezahlt und habe es damals in Köln Mülheim (Wiener Platz)gemacht, habe mich aber auch bei mehren anderen Fahrschulen erkundigt, die wollten aber alle 250Euro haben. Auf jeden Fall meld dich rechtzeitig an.

    MFG Motorradbraut

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zur Probezeitverkürzung
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 3. August 2010
    Text
    also ich bin gerade mitten in so nem FSF-Seminar drin.

    Ich musste 260,00 € bezahlen.

    Raum Franken.

    PS: es macht echt richtig Spaß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Führerscheinbeantragung
    Autor
      Roman92
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    Hallo. Ich hab mal ne dumme Frage...

    wenn man den Führerschein aufm Amt beantragt (FS mit 17), bekommt dann meine Fahrschule die Papiere oder ich?

    Gruß Roman

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerscheinbeantragung
    Autor
      Roman92
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    >Hallo. Ich hab mal ne dumme Frage...
    >
    >wenn man den Führerschein aufm Amt beantragt (FS mit 17), bekommt dann meine Fahrschule die Papiere oder ich?
    >
    >Gruß Roman

    Mist, irgendwie hab ichs nicht geschafft, ein neues Thema zu erstellen. Könnte das bitte jemand verschieben oder so?

    Aber wenn mir schnell jmd trotzdem antwortert wär mir das natürlich genau so recht ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerscheinbeantragung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    >Hallo. Ich hab mal ne dumme Frage...
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Es gibt keine dummen Fragen. Nur dumme Antworten.
    ---------------------------------------------------------------------
    >
    >wenn man den Führerschein aufm Amt beantragt (FS mit 17), bekommt dann meine Fahrschule die Papiere oder ich?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ich weiß nicht welche Papiere Du meinst.
    Falls Du die Fahrerlaubnis (rosa Zettel) meinst, auf dem Deine Begleitpersonen draufstehen, den bekommst Du nachdem Du die praktische Prüfung bestanden hast.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerscheinbeantragung
    Autor
      Roman92
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    Ich weiß leider auch nicht wie man das nennt. Ich kann z. B. noch keine theoretische Prüfung machen "weil meine Papiere noch nicht da seien" beantragt habe ich aber selbige.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinbeantragung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    >Ich weiß leider auch nicht wie man das nennt. Ich kann z. B. noch keine theoretische Prüfung machen "weil meine Papiere noch nicht da seien" beantragt habe ich aber selbige.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Das wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt
    Bei uns in Sachsen-Anhalt läuft das alles per Computer und dauert maximal 3 Tage und der Prüfauftrag ist im Computer der DEKRA. Da geht man mit Personalausweis und der Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule hin und legt die Theorieprüfung ab. Nach bestandener Theorieprüfung kannst Du die praktische Prüfung ablegen. Und wenn diese bestanden ist, druckt der Prüfer Dir den rosa Zettel aus und Du darfst mit Deinem Begleiter loslegen.
    Es gibt aber auch Bundesländer, die arbeiten noch wie in der Steinzeit. Ich weiß nicht genau ob die Brieftauben einsetzen um in Flensburg zu prüfen ob Du oder Deine Begleitperson zuviel Punkte habt. Auf alle Fälle hat Deine Fahrschule oder der TÜV noch nicht den Prüfauftrag erhalten. Aber Du bekommst den nicht. Da muß sich Deine Fahrschule darum kümmern und Dir Bescheid sagen wann alles da ist und Du die Prüfung ablegen kannst.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    FSF: Nur bis zum 31/12/2010?
    Autor
      Aero145
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    Hallo Leute!

    Ist es richtig, daß das Fortbildungsseminar für Fahranfänger nur noch bis zum Ende dieses Jahres geht?

    Auf einer Webseite einer Fahrschule steht Folgendes:

    „FSF – Fortbildungsseminar für Fahranfänger (Durch eine Änderung des Gesetzgebers nur noch bis 31.12.2010 möglich!)“

    Selber muß ich es nicht machen, aber die die das machen möchten sollten das dann wissen… wenn es tatsächlich so ist.

    Danke im Voraus!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: FSF: Nur bis zum 31/12/2010?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    Soweit ich weiß, läuft dieser Versuch am 31.12. aus und wird nicht übernommen.
    Vielleicht ändern die das aber nocheinmal ?
    Der Vorschlag der Fahrlehrerverbände Klasse M bereits mit 15 wird auch nicht übernommen.
    Dafür das begleitende Fahren mit 17 wird übernommen.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: FSF: Nur bis zum 31/12/2010?
    Autor
      Aero145
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    >Soweit ich weiß, läuft dieser Versuch am 31.12. aus und wird nicht übernommen.
    >Vielleicht ändern die das aber nocheinmal ?
    >Der Vorschlag der Fahrlehrerverbände Klasse M bereits mit 15 wird auch nicht übernommen.
    >Dafür das begleitende Fahren mit 17 wird übernommen.
    >Gruß Manfred

    Klasse M mit 15?! Dafür wäre ich auch nicht, viele sind mit 16 nicht reif genug. :-P Und die, die sich beleidigt fühlen: „Nicht alle“ = <100%“. ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FSF: Nur bis zum 31/12/2010?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2010
    Text
    Dafür wäre ich auch nicht, viele sind mit 16 nicht reif genug. :-P
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Meinst Du 17 oder 18-jährige sind reif genug Auto zu fahren ?
    In der ehemaligen DDR war es voll normal mit 15 den Mopedschein zu machen. Meinst Du, die waren reifer ? Auch ich hatte mit 15 ein Moped. Ohne, wäre man bei den Mädchen gleich abgeblitzt. Das die Jugendlichen heute mit 15 nur Mofa fahren dürfen ist lächerlich.
    Auch die Begrenzung auf 45 km/h ist lächerlich.
    Aber uns beide fragt keiner.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FSF: Nur bis zum 31/12/2010?
    Autor
      Aero145
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    > Dafür wäre ich auch nicht, viele sind mit 16 nicht reif genug. :-P
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Meinst Du 17 oder 18-jährige sind reif genug Auto zu fahren ?
    >In der ehemaligen DDR war es voll normal mit 15 den Mopedschein zu machen. Meinst Du, die waren reifer ? Auch ich hatte mit 15 ein Moped. Ohne, wäre man bei den Mädchen gleich abgeblitzt. Das die Jugendlichen heute mit 15 nur Mofa fahren dürfen ist lächerlich.
    >Auch die Begrenzung auf 45 km/h ist lächerlich.
    >Aber uns beide fragt keiner.
    >Gruß Manfred

    Warum machst Du den Vergleich?

    Als ich 18 war, habe ich mich selber auch ein bißchen zu unreif zum Autofahren gefühlt. Ich hatte ehrlich gesagt nie Probleme, und ich bin auch kein Verursacher von Verkehrschaosen oder -Unfällen gewesen, aber trotzdem empfand ich das Autofahren (1 tödliche Tonne zur Bewegung setzen) mit 18 zu früh.

    Schon mit 16 darf man ein Leichtkrad fahren. Das hieße auch, daß es „Sinn“ machen würde, knappe 50 mit 15 fahren zu dürfen, und einen Beifahrer mitzunehmen. Die Mädls würden sich natürlich freuen. Aber, leben Leute immer noch nur 30 oder 40 Jahre? Heißt ein bißchen später motorisiert fahren, daß man zu wenig von der Jugend übrig hat?

    Roller 15 Jahre, Auto 17 Jahre, Erwachsen 18 Jahre... und dann?

    Jaja, ich schreibe einfach irgendwelche Gedanken, ich denke trotzdem, daß Roller mit 16 und Auto mit 18 keine schlechte Idee ist. Ich denke auch, daß obwohl es in der DDR anders war, es nicht automatisch heißt, daß es so sein soll.

    —Es gab einen Grund für die deutsche Rechtschreibung. Dann haben sie in ’96 plötzlich alles geändert, obwohl das Volk damit nicht zufrieden war. Ich mag meinen Lesbarkeitsretter, das Eszett. ;)

    Manfred, habe ich irgendwann erwähnt, daß es Spaß macht, Leute wie Dich im Forum zu haben?

    Es paßt nicht so gut, dies hier zu schreiben, aber ich wollte es einfach sagen. ;) Keine Ironie gemeint.

    Gruß..ich

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  • Thema
    Re: Re: FSF: Nur bis zum 31/12/2010?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    >Soweit ich weiß, läuft dieser Versuch am 31.12. aus und wird nicht übernommen.

    Richtig. Die Aussage der Fahrschule, dass sich "etwas geändert" hätte, ist dagegen falsch. Der Versuch war von Anfang an zeitlich begrenzt, man hätte ihn höchstens verlängern können. Das Programm läuft also aus, weil sich NICHTS ändert.

    >Vielleicht ändern die das aber nocheinmal ?

    Möglich, aber wenig wahrscheinlich. Die Zeit um noch dieses Jahr die FreiwFortbV entsprechend anzupassen, wird auch schon recht knapp, da das auch nicht beliebig schnell geht.

    Außerdem hätte sich, sollte das tatsächlich geplant sein, wahrscheinlich schon jemand dazu geäußert.

    >Der Vorschlag der Fahrlehrerverbände Klasse M bereits mit 15 wird auch nicht übernommen.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Im Zuge der Harmonisierung der Zweiradklassen könnte das schon passieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FSF: Nur bis zum 31/12/2010?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Text
    >>Der Vorschlag der Fahrlehrerverbände Klasse M bereits mit 15
    >> wird auch nicht übernommen.
    >
    >Da wäre ich mir nicht so sicher. Im Zuge der Harmonisierung
    >der Zweiradklassen könnte das schon passieren.

    Das ist mittlerweile eher unwahrscheinlich.
    Der DVR betreibt massive Polemik dagegen:
    www.swr.de/ratgeber/auto/moped-fuehrerschein/-/id=1752/nid=1752/did=6663192/d05mi4/index.html

    Bundesländer, in denen rot oder grün beteiligt sind, sind sowieso dagegen und inzwischen auch Baden-Württemberg und Niedersachsen.

    Auf den Beitrag antworten


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