Fragen zur PP ....

  • Fragen zur PP ....
     $Moneten-Money$
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Hallo ihr Lieben ;)

    Ich habe nächste Woche Praxis-Prüfung,und irgendwie bammel :( .... Mir hat ein Kumpel erzählt das man bei der PP entweder Vollbremsung, Seitwärts Einparken, oder Rückwärts einparken macht, nur eins von denen. Stimmt das?
  • Thema
    Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      lalalo
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Text
    Ist unterschiedlich denk ich.
    Ich hab nur seitwärts eingeparkt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      elbrumm
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Text
    >Hallo ihr Lieben ;)
    >
    >Ich habe nächste Woche Praxis-Prüfung,und irgendwie bammel :( .... Mir hat ein Kumpel erzählt das man bei der PP entweder Vollbremsung, Seitwärts Einparken, oder Rückwärts einparken macht, nur eins von denen. Stimmt das?

    Der Prüfer kann aus dem vollen Katalog der Aufgaben schöpfen - gerade bei den kleinen zarten Mädels will er sicher die Gefahrbremsung sehen... ;-)

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      $Moneten-Money$
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Text
    ähm ja ich bin ja menlich^^ hehe, ich habe noch nie gefahrenbremsung geübt mit meinen fahrleher, was ich schon sehr komisch finde.... im endeffekt bremst man da einfach voll mit kupplung/gas bei ungefähr 40 km/h . oder?


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      stupzi 89
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Text
    >Hallo ihr Lieben ;)
    >
    >Ich habe nächste Woche Praxis-Prüfung,und irgendwie bammel :( .... Mir hat ein Kumpel erzählt das man bei der PP entweder Vollbremsung, Seitwärts Einparken, oder Rückwärts einparken macht, nur eins von denen. Stimmt das?


    Man muss zwei sachen machen.
    meistens ist das Parken (seitwärts, rückwärts oder vorwärts)
    und wenden (an einer kreuzung innerorts oder wenn du auf der schnellstraße fährst musst du da in eine nebenstraße reinfahren und da dann irgendwo wenden)
    ich musste heute anstatt wenden die vollbremsung machen... [fand ich sehr cool]

    aber kann auch sein das man anstelle des parkens nur vollbremsung und wenden muss.

    mfg stups :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      $Moneten-Money$
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Text
    >>Hallo ihr Lieben ;)
    >>
    >>Ich habe nächste Woche Praxis-Prüfung,und irgendwie bammel :( .... Mir hat ein Kumpel erzählt das man bei der PP entweder Vollbremsung, Seitwärts Einparken, oder Rückwärts einparken macht, nur eins von denen. Stimmt das?
    >
    >
    >Man muss zwei sachen machen.
    >meistens ist das Parken (seitwärts, rückwärts oder vorwärts)
    >und wenden (an einer kreuzung innerorts oder wenn du auf der schnellstraße fährst musst du da in eine nebenstraße reinfahren und da dann irgendwo wenden)
    >ich musste heute anstatt wenden die vollbremsung machen... [fand ich sehr cool]
    >
    >aber kann auch sein das man anstelle des parkens nur vollbremsung und wenden muss.
    >
    >mfg stups :)

    vielen dank stups ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      stupzi 89
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Text

    >
    >vielen dank stups ;)

    bitte ;) und nichts zu danken

    achja die vollbremsung machst du aus 40 km/h mit kupplung und bremse und das kommando dafür kommt auch vom FL und der muss auch gucken (spiegel usw.) ob das geht also musst nur 40 fahren und bremsen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      valeria
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Text
    >Hallo ihr Lieben ;)
    >
    >Ich habe nächste Woche Praxis-Prüfung,und irgendwie bammel :( .... Mir hat ein Kumpel erzählt das man bei der PP entweder Vollbremsung, Seitwärts Einparken, oder Rückwärts einparken macht, nur eins von denen. Stimmt das?

    Hier ist ein Auszug aus den PRÜFUNGSRICHTLINIEN:

    "2. Grundfahraufgaben

    Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 bis 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 2.3 bis 2.5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
    Grundfahraufgaben der Klasse B:

    2.1.Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    2.2.Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) -------------------------------------------------------
    2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
    2.4. Umkehren
    2.5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung "
    --------------------------------------------------------------

    Also muss man nur zwei Grundfahraufgaben machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 8. November 2007
    Text
    Habe kürzlich noch gelesen, dass es bei der Übung der Gefahrenbremsung nicht das eigentliche Bremsen ist, das den Prüflingen den Hals zudreht, sondern, dass sie beim Wiederanfahren die Sorgfalt vergessen.
    Nur mal so als Tipp am Rande ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      Crazysanta
      schrieb am Donnerstag, 8. November 2007
    Text
    Hallo,

    das hat mein FL auch gesagt. Das schwierige bei der Gefahrenbremsung ist weniger, dass man zum schnellen halten kommt, als dass man vor dem Anfahren den 1. Gang wieder einlegt. Sonst gilt die Aufgabe nämlich als nicht bestanden.

    Die Spiegel muss man wirklich nicht beachten. Dass steht sogar in der Anleitung zur Durchführung so drin. Das Kommando kommt vom FL. Ich habe das gestern das erste Mal gemacht. War richtig geil, weil man mal das ABS merkt!

    Gruß,
    André

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Donnerstag, 8. November 2007
    Text
    >Ich habe das gestern das erste Mal gemacht. War richtig geil, weil >man mal das ABS merkt!

    Ist doch viel cooler, wenn mans ohne ABS macht - habs meinem FL auch vorgeschlagen, aber der hielt nie was von solchen "Experimenten" :D


    Also ich hab während meiner PP nur eine Grundfahrübung machen müssen, glaube ich: Vorwärts in eine Parkbox einparken. Dazu war ich nur gut die Hälfte der Zeit unterwegs :)

    PS.: Hab mal von einem Klasse-A-Prüfling gehört, dass er nach bestandener Prüfung Widerspruch eingelegt hat, weil er nur die Hälfte der Zeit fahren durfte, aber natürlich den vollen Betrag gezahlt hat. Wurde dann vom TÜV eine kostenlose zweite Prüfung eingeräumt, die er nicht bestand :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      $Moneten-Money$
      schrieb am Donnerstag, 8. November 2007
    Text
    >>Hallo ihr Lieben ;)
    >>
    >>Ich habe nächste Woche Praxis-Prüfung,und irgendwie bammel :( .... Mir hat ein Kumpel erzählt das man bei der PP entweder Vollbremsung, Seitwärts Einparken, oder Rückwärts einparken macht, nur eins von denen. Stimmt das?
    >
    >Hier ist ein Auszug aus den PRÜFUNGSRICHTLINIEN:
    >
    >"2. Grundfahraufgaben
    >
    >Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 bis 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 2.3 bis 2.5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
    >Grundfahraufgaben der Klasse B:
    >
    >2.1.Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    >2.2.Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) -------------------------------------------------------
    >2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
    >2.4. Umkehren
    >2.5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung "
    >--------------------------------------------------------------
    >
    >Also muss man nur zwei Grundfahraufgaben machen.


    Vielen Dank jetz weiß ich bescheid ;-) Also 2.2 ist Rückwärts einparken, und 2.3 Seitwärts oder vorwärts , stimmts?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      Crazysanta
      schrieb am Donnerstag, 8. November 2007
    Text
    Das hängt davon ab, wie du seitwärts und rückwerts definierst.

    Längsstellung heisst, dass die Seite des Fahrzeugs parallel zum Fahrbahnrand ist. Bei Querstellung steht das Heck (rückwärts) oder die Motorhaube (vorwärts) am Fahrbahnrand.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      $Moneten-Money$
      schrieb am Samstag, 10. November 2007
    Text
    >>>Hallo ihr Lieben ;)
    >>>
    >>>Ich habe nächste Woche Praxis-Prüfung,und irgendwie bammel :( .... Mir hat ein Kumpel erzählt das man bei der PP entweder Vollbremsung, Seitwärts Einparken, oder Rückwärts einparken macht, nur eins von denen. Stimmt das?
    >>
    >>Hier ist ein Auszug aus den PRÜFUNGSRICHTLINIEN:
    >>
    >>"2. Grundfahraufgaben
    >>
    >>Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 bis 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 2.3 bis 2.5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
    >>Grundfahraufgaben der Klasse B:
    >>
    >>2.1.Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    >>2.2.Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) -------------------------------------------------------
    >>2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
    >>2.4. Umkehren
    >>2.5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung "
    >>--------------------------------------------------------------
    achja dazu nochmal ne Frage lol, ist Punkt 2.1 und Punkt 2.4 der selbe? also so kommts mir zumindest vor ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      $Moneten-Money$
      schrieb am Samstag, 10. November 2007
    Text

    >>>Grundfahraufgaben der Klasse B:
    >>>
    >>>2.1.Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    >>>2.2.Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) -------------------------------------------------------
    >>>2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
    >>>2.4. Umkehren
    >>>2.5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

    achja dazu nochmal ne Frage lol, ist Punkt 2.1 und Punkt 2.4 der selbe? also so kommts mir zumindest vor ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 10. November 2007
    Text
    ist Punkt 2.1 und Punkt 2.4 der selbe? also so kommts mir zumindest vor ...

    Nein.

    Zu 2.1:
    2.1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.

    * Fehlerbewertung Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
    * Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
    * Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
    * Mehr als zwei Korrekturzüge. *1)

    *1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.


    Zu 2.4
    2.4 Umkehren

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).

    * Fehlerbewertung Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
    * Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      $Moneten-Money$
      schrieb am Samstag, 10. November 2007
    Text

    >Zu 2.1:
    >2.1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    >
    > Inhalt der Grundfahraufgabe
    > Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
    >
    > * Fehlerbewertung Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
    > * Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
    > * Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
    > * Mehr als zwei Korrekturzüge. *1)
    >
    >*1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.
    >
    >
    >Zu 2.4
    >2.4 Umkehren
    >
    > Inhalt der Grundfahraufgabe
    > Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).
    >
    > * Fehlerbewertung Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
    > * Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot


    okay vielen dank, trotzdem erinnert mich das erste irgendwie an rückwärts einparken^^ , bzw. erkenn ich keinen richtigen unterschied zum umkehren......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zur PP ....
    Autor
      diana1975
      schrieb am Sonntag, 11. November 2007
    Text
    >ich mußte seitlich rechts einparken und rückwärts zwischen 2 autos vollbremsung mußte ich net machen

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