Fragen zum Führerschein

  • Fragen zum Führerschein
     Gregster
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Hallo Forum!
    Ich habe folgende Fragen:
    Ich bin 25 jahre alt, habe am 08.06.06 FS -Klasse B gemacht
    am 18.05.07 habe ich dann Klasse C gemacht.
    -Wenn meine Probezeit (für B?) am 08.06.08 abläuft, gilt dann die Ptobezeit für LKW bis 2009? Oder habe ich gar keine Probezeit mehr, (für LKW auch nicht?) ab dem 08.06.08 ??
    Mir ist auch nicht ganz klar, ob ich jetzt in der Probezeit bis 0,3 (0,5..ja ich kenn den unterschied..) Promille Alkohol trinken darf oder nicht. Auf der Seite www.kba.de stand (habe ich zumindest so verstanden) dass Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren keinen Alkohol trinken dürfen. Darf ich jetzt bis 0,3 promille trinken oder nicht? Wann läuft meine Probezeit für lkw ab? ODer läuft dann die lkw probezeit weiter und bezieht sich nur auf lkw vergehen? Vielen dank für eure antworten
  • Thema
    Re: Fragen zum Führerschein
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    Du hast nur einmal Probezeit, sprich die Probezeit ist ab 09.06.08 vorbei.

    Du darfst bis dahin auch keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn du fährst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zum Führerschein
    Autor
      Gregster
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    >Du hast nur einmal Probezeit, sprich die Probezeit ist ab 09.06.08 vorbei.
    >
    >Du darfst bis dahin auch keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn du fährst.

    Danke für deine Antwort, ich dachte nur die NEUEN Fahranfänger ab dem 01.08.07 (?) in Ihrer dann beginnenden Probezeit dürfen nix trinken, weil da das Gesetz rausgekommen ist? Täusche ich mich?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fragen zum Führerschein
    Autor
      Gregster
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    >>Du hast nur einmal Probezeit, sprich die Probezeit ist ab 09.06.08 vorbei.
    >>
    >>Du darfst bis dahin auch keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn du fährst.
    >
    >Danke für deine Antwort, ich dachte nur die NEUEN Fahranfänger ab dem 01.08.07 (?) in Ihrer dann beginnenden Probezeit dürfen nix trinken, weil da das Gesetz rausgekommen ist? Täusche ich mich?

    -Weil VOR diesem Stichtag mit dem neuen Gesetz hätte ich ja bis 0,3 Promille trinken dürfen ;-)
    verstehts nicht falsch, bin kein alki, trinke ab und zu nach feierabend im geschäft genau EIN (1) bier ;-) will wissen ob das legal ist

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fragen zum Führerschein
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    Nein, du darfst bis zum 09.06.08 nicht unter Alkoholeinfluss fahren. Danach solltest du auch nicht fahren.

    Auf den Beitrag antworten


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