Fragen

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     S.S.
      schrieb am Donnerstag, 1. August 2019
    Hallöchen..
    Ich habe im April angefangen mit meine Theorie. Ich habe das Geld für die Theorie bezahlt. Ich habe auch schon 5 Themen fertig. So und seit Juni ist nicht mehr gewesen. Vor paar Tagen hab ich ihn geschrieben ob es jetzt im August weiter geht und er hat gleich geschrieben "Nein." Von meiner Seite fühle ich mich ver...t. Alle sagen schon das er eine Vertretung suchen soll.

    Also musst er eine Vertretung suchen, weil er solange ausfällt?
    Kann ich mein Geld zurück verlangen?
  • Thema
    Re: Fragen
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Donnerstag, 1. August 2019
    Text
    Hallo

    >Also musst er eine Vertretung suchen, weil er solange ausfällt?
    >Kann ich mein Geld zurück verlangen?

    Ich kenne mich da nicht aus mit seinen Pflichten.

    Steht im Ausbildungsvertrag etwas wegen Geld zurück bekommen z. B. Beim abbrechen der Fahrausbildung?

    Ich hätte wenn ich ehrlich bin nicht die Geduld und würde die Fahrschule wechseln. ??

    Gruß
    Rebecca

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 1. August 2019
    Text
    >Hallöchen..

    Hi,

    >Ich habe im April angefangen mit meine Theorie. Ich habe das Geld für die Theorie bezahlt. Ich habe auch schon 5 Themen fertig.

    Hmm, Seit April SCHON 5 Themen ;)
    Regulär bieten die meisten Fahrschulen 2x die Woche Theo an, also könnten das theoretisch schon einige Mehr sein, aber erstmal egal.

    >So und seit Juni ist nicht mehr gewesen.

    Ist er krank? Liegt er im Krankenhaus?
    ISt die Fahrschule komplett geschlossen zur Zeit?

    >Vor paar Tagen hab ich ihn geschrieben ob es jetzt im August weiter geht und er hat gleich geschrieben "Nein." Von meiner Seite fühle ich mich ver...t. Alle sagen schon das er eine Vertretung suchen soll.

    Da muss ich schonmal sagen:
    a) er hat sehr gute Nerven, darauf zu hoffen, dass ihr in so einem Falle alle dableibt.
    b) sollte er in eigenem Interesse bei einer längeren Abwesenheit jemanden suchen, sonst ist die Fahrschule ruckzuck leer.

    >Also musst er eine Vertretung suchen, weil er solange ausfällt?

    Muss er nicht, wäre aber sehr sinnvoll.

    >Kann ich mein Geld zurück verlangen?

    Du hast als Fahrschüler jederzeit das Recht, den Ausbildungsvertrag zu kündigen.
    Was dir an GEld zusteht, steht in den AGBs, die du erhalten haben musst.
    Wenn er die allg AGBs der Fahrschulen nutzt:
    https://www.flvbw.de/files/Bilder%20und%20Downloads/AGB.pdf

    Da Du, wenn es um Klasse B geht, 5 von 14 Unterrichten hast, wären dies mehr als 1/3 der Unterrichte, aber weniger als 2/3.
    Also steht der Fahrschule nach den Muster-AGBs erstmal 3/5 des Grundbetrages zu.

    Hier könnten aber weitere Ansprüche auflaufen, da er durch sein Verschulden keine Unterrichte machen kann. Dazu musst du aber einen Anwalt befragen.

    In dem Falle jetzt:
    schriftlich kündigen, Restbetrag zurückfordern und zu einer Fahrschule deiner Wahl wechseln.

    Er muss dir die 5 Theoriestunden bescheinigen

    Grüssle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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