Frage zur Prüfungsbescheinigung

  • Frage zur Prüfungsbescheinigung
     pheeenix
      schrieb am Samstag, 5. Dezember 2009
    Hey :)

    Seit paar Tagen gehöre ich auch zu den Autofahrern und nach den paar Tagen stellt sich auch schon die ein oder andere Frage..

    Nach der Prüfung habe ich die Prüfungsbescheinigung bekommen, da ich noch 17 bin - d.h. ich muss noch etwas mehr als ein halbes Jahre warten, bis ich den "richtigen" Führerschein bekomme. Nun zu meiner Frage: dass ich die Bescheinigung bei mir haben sollte, wenn ich fahre, ist mir klar .. nur ist das etwas umständlich - kann man nicht einfach eine Kopie machen und die dann im Handschuhfach liegen lassen? Oder muss ich ständig das Original bei mir haben?

    Wie macht Ihr das?
  • Thema
    Re: Frage zur Prüfungsbescheinigung
    Autor
      Kritzelchen
      schrieb am Samstag, 5. Dezember 2009
    Text
    § 48a Abs. 3 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung:
    Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen.

    Alles klar?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zur Prüfungsbescheinigung
    Autor
      Kritzelchen
      schrieb am Samstag, 5. Dezember 2009
    Text
    Achso,

    > NEIN, eine Kopie reicht nicht.

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  • Thema
    Re: Frage zur Prüfungsbescheinigung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 6. Dezember 2009
    Text
    Im Gegensatz zu den Fahrzeugpapieren, kann man mit der Prüfbescheinigung eigentlich (tm) keinen Unfug anstellen. Es spricht also nichts dagegen, das Original im Handschuhfach zu deponieren - falls man die Bescheinigung nicht noch an anderer Stelle braucht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Frage zur Prüfungsbescheinigung
    Autor
      helix
      schrieb am Dienstag, 8. Dezember 2009
    Text
    Handschuhfach?

    Warum nicht einfach ins Portmanaie??? Versteh ich nicht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zur Prüfungsbescheinigung
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Dienstag, 8. Dezember 2009
    Text
    es muss das original sein.
    kopie reicht nicht, so steht es auch in den §§


    mfg

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