Frage zur Prüfung

  • Frage zur Prüfung
     Tobi1405
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Hallo, hätte mal eine Frage, ob man nach einer missglückten Prüfung noch Akteneinsicht in den Bericht bekommen kann und dagegen juristisch vorgehen kann.

    Ich musste nach einer, laut dem Prüfer, erfolgreichen Fahrt (einzigste Manko, dass ich einmal für zwei Sekunden einen etwas zu niedriegen Gang gewählt hatte), auf das TÜV- Gelände wieder einfahren. Dort kam mir ein anderes Auto entgegen, sodass ich an der Einfahrt anhalten musste.
    Nachdem das Auto weg war, fuhr ich durch die Einfahrt. Der Prüfer meinte, ich wäre zu nah an dem Zaun vorbeigefahren wäre und hat mich deshalb durchfallen lassen.
    Ich bin allerding aus dem Stand am gehaltenen Schleifpunkt eingefahren, musste zwar etwas dichter am Zaun vorbeifahren, war aber anders auch nicht möglich wegen dem entgegenkommenden Fahrzeug.
    Mein Fahrlehrer interessierte dies wenig.
    Als ich mich heute bei einer anderen Fahrschule erkundigt habe, wurde mir gesagt, dass dies kein Grund sein kann, da ich die Straße schon verlassen hatte und somit die Prüfung beendet war.

    An wen kann ich mich wenden, weil dies in meinen Augen nicht mit rechten Dingen vorgegangen sein kann.

    Btw. Es wurde nichts ausgelassen oder verfälscht geschildert, was ich in der Anonymität durch das Internet auch gar nicht nötig hätte.
  • Thema
    Re: Frage zur Prüfung
    Autor
      rine
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    Hallo Tobi,

    das tut mir leid mit der verpatzten prüfung.

    aber so einfach ist die sache nicht, wir alle waren nicht dabei und können uns in dem sinne kein wirkliches urteil erlauben.

    was dir die andere fahrschule erzählt hat ist blödsinn.
    die prüfung ist erst vorbei, wenn du das auto korrekt abgestellt hast und vor dem verlassen des wagens auch nicht vergessen hast nach hinten zu schauen, bevor du die tür aufreisst.
    das hat nichts mit strasse oder nicht strasse zu tun.

    auch auf einem parkplatz, der rechtlich gesehen nicht zur strasse gehört, musst du gewisse regeln beachten und fällst durch, wenn du das nicht beherzigst.

    wenn du zweifel an dem prüfergebnis hast, dann wende dich erst einmal an deinen fahrlehrer und frage nach seiner meinung.
    als nächstes kannst du dich ja an die prüforganisation wenden und um einen termin mit dem prüfer und seinem vorgesetzten bitten. dann könnt ihr in einem gespräch (lass dich von deinem fl begleiten) die sache noch einmal durchdiskutieren.

    eigentlich müsstest du auch ein prüfprotokoll erhalten haben, wo alles drauf steht, was zur prüfung geschehen ist.

    ansonsten, beiss die zähne zusammen, und zeige denen zur nächsten prüfung einfach, wie gut du fahren kannst.

    lg

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  • Thema
    Re: Re: Frage zur Prüfung
    Autor
      *reni*
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    ich glaube kaum, dass du da im Nachhinein noch was reißen kannst.

    Was steht denn überhaupt auf deinem Prüfprotokoll? Und dein Fl hat dir also auch nicht ins Lenkrad gegriffen, oder gebremst als du an diesem Zaun vorbei gefahren bist?

    Allerdings solltest du dich vllt wieder mit deinem alten Fahrlehrer zusammenraufen...zumindest scheint die fahrschule, bei der du jetzt warst, auch nicht die tollste zu sein. die aussage, dass die prüfung vorbei ist, wenn du von der öffentlichen straße runter bist, stimmt jedenfalls nicht. die prüfung ist vorbei, wenn du das auto abgesichert abgestellt hast und der prüfer die prüfung für beendet erklärt, aber ganz bestimmt nicht, solange du noch lustig am Fahren bist.

    An deiner STelle würd ich mich mit deinem Fl unterhalten, wie er die Dinge sieht (er ist immerhin der einzige, der dabei war) und dann weitersehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zur Prüfung
    Autor
      *reni*
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    sorry für die gemoppelten teile..ich war zu lahm ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zur Prüfung
    Autor
      carhol*
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    eine prüfung ist beendet wenn der aap es sagt, keine sekunde vorher und egal wo ihr euch befindet. die aussage der fahrschule ist absoluter blödsinn.
    einn aap kann einen auch durchfallen lassen wenn ihm der abstand zu gering war, auch ohne eingriff des fl.
    deshalb null chance auf sieg und nur vertane zeit und ärger.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Frage zur Prüfung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    Hi,

    vorgehen kannst du gegen alles. Die Frage wäre nur, ob mit Erfolg.

    Was verstehst du unter recht geringem Abstand?
    Schwer, sowas ohne dabeigewesen zu sein, beurteilen zu können.


    Nur weil dein FL nicht eingegriffen hat, bedeutet das noch nix.

    Der Prüfer entscheidet. Er kann nötigenfalls sogar nen Eingriff des FLs als nicht notwendig werten, wenn er sieht dass du gleichzeitig mit ihm reagierst oder ähnliches.

    Was die andere Fahrschule erzählt ist Unfug.
    Was passiert, wenn du auf dem TÜV-Gelände doch noch ein anders Auto anfährst?

    PP trotzdem bestanden, nur weils schon von der Straße weg war?

    Die pP ist zu Ende wenn dein Auto parkfertig abgestellt ist (und der Prüfer dich evtl zum Aussteigen auffordert).

    Ansprechpartner ist erstmal dein FL, weil der war dabei!
    Wenn der das selbe sagt, würd ich mal 2 Profis glauben.

    Wenn der nix sagt, dann wäre der Prüfstellenleiter Ansprechpartner, nur der wird dir auch nix anderes sagen können, weil er war auch nicht dabei!

    Deine Chancen: eigentlich NULL

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Frage zur Prüfung
    Autor
      Tobi1405
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    Danke für die schnellen Antworten,
    dass man da nicht viel machen kann, hab ich mir schon gedach.
    Hatte nur die Hoffnung, dass mit Akteneinsicht und Gedächnissprotokoll vllt doch noch wenigsten eine Kostenerstattung hätte drin sein können.

    Thema kann geschlossen werden.

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