Frage zur Gebühr praktischer Prüfung

  • Frage zur Gebühr praktischer Prüfung
     Finki
      schrieb am Donnerstag, 10. Dezember 2009
    Seid gegrüßt,
    hab morgen Praxixsprüfung.Nun hat mir mein Fahrlehrer heute eine Rechnung in die Hand gedrückt.Darin sind die in diesem MOnat enthaltenen Fahrstunden enthalten+Tüv Gebühr+Vorstellung zur Praktischen Prüfung...Insgesamt so an die 300 Euro.Auf dieser Rechnung steht das ich bis 19.12 zahlen kann.Mein Fahrlehrer meinte aber das ich das Geld morgen dabei haben sollte.Wie sieht das aus? Muss ich bspw. die Tüv Gebühren auf jeden Fall bezahlen und die Fahrstunden erst zur Frist oder erst alles zur Frist?
    Nicht das ich da morgen dastehe,zuwenig Geld habe und wieder heimgeschickt werde...
  • Thema
    Re: Frage zur Gebühr praktischer Prüfung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 10. Dezember 2009
    Text
    Die TÜV Gebühr muss auf jeden Fall sofort bezahlt werden. Wegen den Fahrschulkosten rufst du am besten morgen früh gleich deinen FL nochmal an oder du nimmst am besten gleich alles mit. Sicher ist sicher.

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  • Thema
    Re: Re: Frage zur Gebühr praktischer Prüfung
    Autor
      Jessi87
      schrieb am Freitag, 11. Dezember 2009
    Text
    Mein FL meinte auch in der letzten Fahrstunde zu mir, ich solle mich erkundigen im Büro wieviel ich noch zahlen muss und das bis zur Prüfung bezahlt haben soll...

    Ich habe aber nichtmehr geschafft vor meiner Prüfung nochmal zur Fahrschule zu gehen, hatte dann bei meiner Prüfung 80€ dabei aber da fehlten noch 100€...
    Ich hatte dann bestanden musste dann aber meinen Führerschein in der Fahrschule lassen bis ich bezahlt hatte...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zur Gebühr praktischer Prüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. Dezember 2009
    Text
    >Ich hatte dann bestanden musste dann aber meinen Führerschein in der Fahrschule lassen bis ich bezahlt hatte...

    Ich weiß warum manche FL ihren Schülern so etwas erzählen und kann es sogar verstehen - vielleicht würde ich es in dieser Situation genauso machen. Trotzdem besteht für die Schüler keine Verpflichtung bei diesem Spiel mitzumachen. Es kann sich dabei sogar um eine Nötigung seitens des FL handeln.

    Die Maßnahme ist außerdem unsinnig. Einerseits pädagogisch: Ist es eine gute Idee, jungen Menschen zu zeigen, dass man durch Lügen seine Interessen wahren kann? Darüber hinaus: Was hindert den Schüler daran, sich einen vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen?

    Hier ist die Situation natürlich besonders spannend: Der Schüler hat von der Fahrschule die schriftliche(!) Auskunft, dass die Forderung erst am 19.12. fällig wird. Schlechtere Karten könnte die Fahrschule kaum haben.

    Zahlt bitte eure Rechnungen; die Fahrlehrer haben das Geld verdient! Aber lasst euch nicht für dumm verkaufen und weist auf solche Dinge in einer ruhigen Minute hin.

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