Frage zur Beladung

  • Frage zur Beladung
     Sukram
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Hallo,

    ich habe grade einen Bogen gemacht, und dort habe ich meiner Meinung nach einen Widerspruch endeckt.

    In der ersten Frage heißt es:
    -Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen, wenn sie seitlich mehr als 40cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinsragt?

    2. Frage:
    -Was haben Sie zu beachten, wenn Sie Ladung transportieren wollen?
    A: Einzele Gegenstände, z.B. Phäle, Stangen, waagerecht liegende Platten, dürfen seitlich über den Umriss des Fahrzeuges hinausragen. (FALSCH)


    Also bei der ersten Frage darf die Ladung hinausragen, aber bei der zweiten dann nicht mehr.
    40cm über den Begrenzungslichtern ist ja über den Umriss des Fahrzeuges.

    Kann mir jemand weiter helfen?

    Grüße Markus
  • Thema
    Re: Frage zur Beladung
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    Hi.
    Mit Begrezungsleuchten ist nur vorne und hinten gemeint.
    Seitlich darfst nicht rüberladen. Ist ja auch logisch. Leg mal ne scharfe Platte auf dein Auto und wie soll der Gegenverkehr oder sonst was an dir vorbei??
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zur Beladung
    Autor
      Sukram
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    >Hi.
    >Mit Begrezungsleuchten ist nur vorne und hinten gemeint.
    >Seitlich darfst nicht rüberladen. Ist ja auch logisch. Leg mal ne scharfe Platte auf dein Auto und wie soll der Gegenverkehr oder sonst was an dir vorbei??
    >Gruß

    Also mit seitlich ist gemeint, nach vorne und nach hinten, aber nicht nach recht und links?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zur Beladung
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    Nein!
    Es dürfen nur keine einzelnen Gegenstände seitlich überstehen, da diese schlecht zu sehen sind und somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sind.
    Ansonsten darf seitlich Ladung überstehen bis zu einer maximalen Fahrzeugbreite (inkl. Ladung) von 2,55 m. Wenn sie mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten übersteht, muß sie nach vorne durch weisses Licht und nach hinten durch rotes Licht kenntlich gemecht werden.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zur Beladung
    Autor
      Sukram
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    >Nein!
    >Es dürfen nur keine einzelnen Gegenstände seitlich überstehen, da diese schlecht zu sehen sind und somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sind.
    >Ansonsten darf seitlich Ladung überstehen bis zu einer maximalen Fahrzeugbreite (inkl. Ladung) von 2,55 m. Wenn sie mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten übersteht, muß sie nach vorne durch weisses Licht und nach hinten durch rotes Licht kenntlich gemecht werden.
    >
    >Gruß Muffy

    Also die 40cm gelten nur für nach vorne und nach hinten oder was?
    Und wenn mein Fahrzeug unter 2,55m gibt es keine Seitenbegrenzung für Ladung?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zur Beladung
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    >>Nein!
    >>Es dürfen nur keine einzelnen Gegenstände seitlich überstehen, da diese schlecht zu sehen sind und somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sind.
    >>Ansonsten darf seitlich Ladung überstehen bis zu einer maximalen Fahrzeugbreite (inkl. Ladung) von 2,55 m. Wenn sie mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten übersteht, muß sie nach vorne durch weisses Licht und nach hinten durch rotes Licht kenntlich gemecht werden.
    >>
    >>Gruß Muffy
    >
    >Also die 40cm gelten nur für nach vorne und nach hinten oder was?
    >Und wenn mein Fahrzeug unter 2,55m gibt es keine Seitenbegrenzung für Ladung?

    Wenn seitlich mehr als 40 cm überstehen, muß gekennzeichnet werden.
    Das Fahrzeug darf inkl. Ladung max. 2,55 m breit sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zur Beladung
    Autor
      Sukram
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    >>>Nein!
    >>>Es dürfen nur keine einzelnen Gegenstände seitlich überstehen, da diese schlecht zu sehen sind und somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sind.
    >>>Ansonsten darf seitlich Ladung überstehen bis zu einer maximalen Fahrzeugbreite (inkl. Ladung) von 2,55 m. Wenn sie mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten übersteht, muß sie nach vorne durch weisses Licht und nach hinten durch rotes Licht kenntlich gemecht werden.
    >>>
    >>>Gruß Muffy
    >>
    >>Also die 40cm gelten nur für nach vorne und nach hinten oder was?
    >>Und wenn mein Fahrzeug unter 2,55m gibt es keine Seitenbegrenzung für Ladung?
    >
    >Wenn seitlich mehr als 40 cm überstehen, muß gekennzeichnet werden.
    >Das Fahrzeug darf inkl. Ladung max. 2,55 m breit sein.

    Ok alles klar danke!

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