Frage zum Schlepper Klasse L

  • Frage zum Schlepper Klasse L
     Dantexx
      schrieb am Samstag, 5. September 2009
    Hallo alle miteinander,
    ich habe vor ein ca. 1 Jahr den Schlepperführerschein Klasse L gemacht!
    Nun habe ich eine Frage:
    Ich kann ja ein Mofa mit 25 km/h höchstgeschwindigkeit fahren wie vie ccm/kubik darf dann dieses haben? is das egal den ein roller mit 50ccm darf ich ja nicht fahren?

    Freue mich über antworten. Danke.
  • Thema
    Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 5. September 2009
    Text
    >Ich kann ja ein Mofa mit 25 km/h höchstgeschwindigkeit fahren wie vie ccm/kubik darf dann dieses haben? is das egal den ein roller mit 50ccm darf ich ja nicht fahren?

    Der Hubraum ist egal. Es gibt z.B. 50er Roller, die es sowohl in einer 45km/h-Fassung für Klasse M als auch als 25km/h-Fassung gibt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      Santexx
      schrieb am Samstag, 5. September 2009
    Text
    >>Ich kann ja ein Mofa mit 25 km/h höchstgeschwindigkeit fahren wie vie ccm/kubik darf dann dieses haben? is das egal den ein roller mit 50ccm darf ich ja nicht fahren?
    >
    >Der Hubraum ist egal. Es gibt z.B. 50er Roller, die es sowohl in einer 45km/h-Fassung für Klasse M als auch als 25km/h-Fassung gibt.
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

    also könnte ich mit meinem l führerschein eine roller mit 50 ccm und 25 km/h fahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 5. September 2009
    Text
    >also könnte ich mit meinem l führerschein eine roller mit 50 ccm und 25 km/h fahren?

    Ja, aber bevor es ein Mißverständnis gibt: Der Roller muss eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h haben. Es reicht NICHT aus, dasss du nur 25 km/h schnell fährst, obwohl der Roller mehr könnte!

    Außerdem muss das Fahrzeug einsitzig sein. Auch hier gilt wieder: Es ist egal, wieviele Personen TATSÄCHLICH fahren. Wichtig ist, wieviele Personen fahren KÖNNTEN. Dazu muss bei einigen Fahrzeugen die Sitzbank verkürzt werden (Abdeckung oder Mofatasche). Ggf. vorhandene Soziusfußrasten müssen ebenfalls demontiert oder unbrauchbar gemacht werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      carhol*
      schrieb am Samstag, 5. September 2009
    Text
    seit wann ist der hubraum egal ?

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 5. September 2009
    Text
    >seit wann ist der hubraum egal ?

    Wo steht was anderes? Laut §4 FeV sind Mofas "einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      carhol*
      schrieb am Sonntag, 6. September 2009
    Text
    fzv §2 nr 11

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 6. September 2009
    Text
    >fzv §2 nr 11

    Die FZV befasst sich - wie der Name schon verrät - nur mit Fragen der Zulassung und nicht mit den (nicht) erforderlichen Fahrerlaubnissen. Da die FZV nicht zwischen Mofa und KKR unterscheidet, ist für ein Mofa genau wie für ein KKR z.B. eine Typ-/Einzelgenehmigung und ein Kennzeichen erforderlich. Die FeV unterscheidet hier aber näher, s.o.

    Eine auf 25 km/h gedrosselte Goldwing darfst du trotzdem nicht wie ein Mofa fahren. Sie erfüllt nicht das Merkmal "Fahrrad mit Hilfsmotor". Daran sieht man, dass das Problem sowieso eher theoretischer Natur ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      carhol*
      schrieb am Sonntag, 6. September 2009
    Text
    und warum keine goldwing ? was sind und wo stehen die merkmale eines "fahrrad mit hilfsmotor"?

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 6. September 2009
    Text
    >und warum keine goldwing ? was sind und wo stehen die merkmale eines "fahrrad mit hilfsmotor"?

    Ich weiß es nicht. Du? Jedenfalls kenne ich eine Begrenzung des Hubraums höchstens von Leichtmofas.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      carhol*
      schrieb am Sonntag, 6. September 2009
    Text
    >
    >Ich weiß es nicht. Du? Jedenfalls kenne ich eine Begrenzung des Hubraums höchstens von Leichtmofas.


    siehe o.a. §

    mofa ist eine nationale "unterklasse" der eu-kkr, gibt es nur bei uns.
    seit einführung des eu rechtes wurden die merkmale eines mofa, z.b. pedale, klingel, scheinwerfer fallen gelassen. sonst könnte man die klasse m roller ja nicht zur mofa umrüsten.
    kurz geasgt: mofa ist ein kkr beschränkt auf 25 km/h. rechtliche voraussetzungen für die person sind in der fev (Prüfbescheinigung/alter) und für das fahrzeug in dem o.a. § zu finden.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      Ralf Grammowski
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    >Hallo alle miteinander,
    >ich habe vor ein ca. 1 Jahr den Schlepperführerschein Klasse L gemacht!
    >Nun habe ich eine Frage:
    >Ich kann ja ein Mofa mit 25 km/h höchstgeschwindigkeit fahren wie vie ccm/kubik darf dann dieses haben? is das egal den ein roller mit 50ccm darf ich ja nicht fahren?
    >
    >Freue mich über antworten. Danke.

    NEIN! Bei Klasse L darfst du nichts mit Fahren ausser selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 Km/h. Mit Anhänger nur 25 Km/h. Ich habe ihn auch gemacht...und mache jetzt meine erweiterung zu Klasse T.

    Mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      carhol*
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    qwutsch.
    jeder führerschein berechtigt zum führen von mofas

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      Ralf Grammowski
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    >qwutsch.
    >jeder führerschein berechtigt zum führen von mofas
    >
    >mfg


    sei dir da nicht sicher!!! Ich habe die Polizei gefragt, und sie meinten es wäre nicht erlaubt. Weil jemand den Traktor fahren kann nicht heisst dass man auch zweirad fahren kann. Und wenn man mit L mofa fahren dürfte wäre es in der Klasse eingeschlossen. Naja macht was ihr wollt, ich tu es nicht!

    Mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      carhol*
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text

    >sei dir da nicht sicher!!! Ich habe die Polizei gefragt, und sie meinten es wäre nicht erlaubt. Weil jemand den Traktor fahren kann nicht heisst dass man auch zweirad fahren kann. Und wenn man mit L mofa fahren dürfte wäre es in der Klasse eingeschlossen. Naja macht was ihr wollt, ich tu es nicht!




    bin ich aber, weiss ja nicht welchen dorfscheriff du gefragt hast.

    §5(1) fev
    ..... Die Prüfung muß nicht ablegen, wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt......


    >Mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      Ralf Grammowski
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    >
    >>sei dir da nicht sicher!!! Ich habe die Polizei gefragt, und sie meinten es wäre nicht erlaubt. Weil jemand den Traktor fahren kann nicht heisst dass man auch zweirad fahren kann. Und wenn man mit L mofa fahren dürfte wäre es in der Klasse eingeschlossen. Naja macht was ihr wollt, ich tu es nicht!
    >
    >
    >
    >
    >bin ich aber, weiss ja nicht welchen dorfscheriff du gefragt hast.
    >
    >§5(1) fev
    >..... Die Prüfung muß nicht ablegen, wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt......
    >
    >
    >>Mfg


    Ich wohne in einer stadt...und naja ist auch egal, ihr könnt ja alle machen was ihr wollt.

    Mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text

    >>>sei dir da nicht sicher!!! Ich habe die Polizei gefragt, und sie meinten es wäre nicht erlaubt. Weil jemand den Traktor fahren kann nicht heisst dass man auch zweirad fahren kann. Und wenn man mit L mofa fahren dürfte wäre es in der Klasse eingeschlossen.

    -----------------

    Die Klasse fürs Mofa ist deshalb nicht eingeschlossen, weil es sie nicht gibt.
    Mofa fäht man mit einer Prüfbescheinigung -oder mit einem Einschluss, wie Carhol ihn erwähnte- aber nie mit einem dafür ausgestellten Führerschein.

    Dein Superpolizist scheint aber davon (hoffentlich!!) auzugehen, dass ein Inhaber der Klasse B mit 50ccm Maschinchen durch die Gegend flitzen kann (Klasse M).
    Schließlich sind 45 km/h deutlich langsamer als das, was ein Mofa so auf den Tacho bringt, oder? ;o)

    Sorry, da hast du dir ein ganz besonderes Exemplar der PolizistenGattung ausgesucht, um deine Frage an den Mann zu bringen. ;o((

    Ich hoffe, du hast die Ironie meines Beitrages nicht übersehen.
    Erschreckend, wie wenig Ahnung manche Ordnungshüter haben........

    Übrigens: Ob Stadt oder Land, egal ob Hamburg oder Bayern, die Ausbildung und Vorschrift ist gleich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    Hi,

    glaubst du nem Fahrlehrer?

    JEDER, in Worten JEDER Führerschein, also Klasse M, L, T A1, A, A offen, B, C oder D) berechtigt automatisch zum Führen von Mofas.

    OK?

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      carhol*
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    nö, glaubt keinem fl

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Schlepper Klasse L
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    >glaubst du nem Fahrlehrer?
    >
    >JEDER, in Worten JEDER Führerschein, also Klasse M, L, T A1, A, A offen, B, C oder D) berechtigt automatisch zum Führen von Mofas.

    Ich glaube keinem FL, der nicht alle Klassen aufzählen kann. Nicht mal wenn er recht hat ;)

    Übrigens reicht es auch aus, vor dem 1.4.1965 geboren worden zu sein.

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