Frage zum Licht...

  • Frage zum Licht...
     Jana91
      schrieb am Samstag, 1. August 2009
    Hey Leute.
    Wollte mal was fragen.
    Und zwar hatte ich damals in der Theorie bloß gelernt, dass es strafbar ist wenn man die Nebelschlussleuchten zu einen falschen Zeitpunkt und Situation an hätte. Zu den Nebelscheinwerfer wurde allerdings darüber kein Wort verloren.
    Aber ein Bekannter fing letztens auch an, dass man eine Strafe von 25 Euro bekommen kann, wenn man die einfach so an hat.
    Stimmt das??

    MFG
  • Thema
    Re: Frage zum Licht...
    Autor
      Dreistein
      schrieb am Samstag, 1. August 2009
    Text
    >Hey Leute.
    >Wollte mal was fragen.
    >Und zwar hatte ich damals in der Theorie bloß gelernt, dass es strafbar ist wenn man die Nebelschlussleuchten zu einen falschen Zeitpunkt und Situation an hätte. Zu den Nebelscheinwerfer wurde allerdings darüber kein Wort verloren.
    >Aber ein Bekannter fing letztens auch an, dass man eine Strafe von 25 Euro bekommen kann, wenn man die einfach so an hat.
    >Stimmt das??
    >
    >MFG

    Hallo, ja davon habe ich auch schon einmal gehört das es eine Strafe gibt wenn man die Nebelscheinwerfer oder die Nebelschlussleuchte eingeschaltet hat wenn es nicht notwendig ist.
    Wie hoch die Strafe ist kann ich dir allerdings nicht sagen *sorry* aber ich denke das dass auch von dem Polizisten und von dir abhängig ist, wenn du einsichtig bist und der Poliszist auch noch gute laune hat, denke ich wird die Strafe milde gehalten oder es ist vielleicht sogar nur eine Verwarnung (er bittet dich nur die Nebelscheinwerfer auszuschalten).
    Ich habe letztens allerdings auch wieder einmal gelesen das man die Nebelscheinwerfer ausserhalb von Ortschaften sogar schon bei Regen und Schneefall einschalten darf, also nicht erst bei Nebel. Das wusste ich vorher auch nicht.
    MfG Dreistein

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zum Licht...
    Autor
      Jessy90
      schrieb am Samstag, 1. August 2009
    Text
    Ist doch egal obs ne strafe gibt benutz es einfach nicht auser bei nebel aber denk dran das normale licht bringt dann nichts und nebelscheinwerfer bei regen ist der größte mist schomal gefahren als es geregnet hat und dann die sonne geschienen hat das blendet voll das selbe mit nebelscheinwerfer bei regen das blendet nur genauso blendet das licht richtig fies wenns dunkel ist den anderen fahrer ich weis garnicht was andere daran so toll finden damit ständig rumzufahren stell dir vor mein auto hat nicht mal nebelscheinwerfer nur nebelschlussleuchte ... gruß jessy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Frage zum Licht...
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 1. August 2009
    Text
    Gegenfrage:

    wann darfst du Nebelschlussleuchten benutzen?
    wann darfst du Nebelscheinwerfer benutzen?

    Jede Nutzung außerhalb dieser Freiheiten ist verboten.

    Also so, wie du viele rumfahren siehst: Standlicht und Nebel wenns dunkel ist, aber sonst nix, ist verboten

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Frage zum Licht...
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 1. August 2009
    Text
    >Und zwar hatte ich damals in der Theorie bloß gelernt, dass es strafbar ist wenn man die Nebelschlussleuchten zu einen falschen Zeitpunkt und Situation an hätte. Zu den Nebelscheinwerfer wurde allerdings darüber kein Wort verloren.

    Nebelscheinwerfer sind - im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte - keine der vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen. Daher sagen manche FL im theoretischen Unterricht dazu nichts.

    >Aber ein Bekannter fing letztens auch an, dass man eine Strafe von 25 Euro bekommen kann, wenn man die einfach so an hat.
    >Stimmt das??

    Nein. Der Regelsatz sind 10 Euro, bei Gefährdung werden daraus 15, bei einem Unfall sind es dann 35.

    Beantworte doch noch die Fragen von Wolfe!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zum Licht...
    Autor
      Jana91
      schrieb am Samstag, 1. August 2009
    Text
    Hey..
    Danke für eure Antworten :)...

    @Wolfe..
    Also ich erzähl es so, wie mir das mein Theorielehrer gesagt hat:

    Nebelscheinwerfer bei Nebel und kann bei Regenschauer, Schneeschauer eingschalten werden

    Nebelschlussleuchten NUR bei Nebel bei max 50 m Sicht..

    OKay..Jetzt wird mir auch einiges klar^^Hab darüber selten nachgedacht. Also nur bei den vorliegenden Situationen einschalten. War mir eben bei den Nebelscheinwerfer nicht sicher mit Strafe oder sowas, weil mein FL nie was gesagt hatte, dass es schlimm wäre die an zu haben..

    MFG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zum Licht...
    Autor
      Jana91
      schrieb am Samstag, 1. August 2009
    Text
    achso..hab noch was vergessen

    >
    >Nein. Der Regelsatz sind 10 Euro, bei Gefährdung werden daraus 15, bei einem Unfall sind es dann 35.
    >

    Aber der bekannte wurde letztens von der Polizei angehalten, und die wollte 25 Euro von ihm haben, weil er die NEbelscheinwerfer an hatte...aber es waren dann irgendwelche anderen Lichter, sodass er nichts zahlen musste..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zum Licht...
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 1. August 2009
    Text
    >Nebelscheinwerfer bei Nebel und kann bei Regenschauer, Schneeschauer eingschalten werden

    Fast richtig. Die Sicht muss erheblich behindert sein. Ein paar Regentropfen reichen also noch nicht aus.

    >Nebelschlussleuchten NUR bei Nebel bei max 50 m Sicht..

    Richtig. Bitte beim Fahren mit NSL auch daran denken, dass bei diesen Sichtverhältnissen HÖCHSTENS mit 50 km/h gefahren werden darf.

    >Aber der bekannte wurde letztens von der Polizei angehalten, und die wollte 25 Euro von ihm haben, weil er die NEbelscheinwerfer an hatte...aber es waren dann irgendwelche anderen Lichter, sodass er nichts zahlen musste..

    Dann hat das Auto deines Bekannten Tagfahrlicht. Die Polizisten haben das nicht gleich als solches erkannt. Schade, sonst hätte man über die vorgeworfene Tatbestandsnummer herausfinden können, wie die Polizisten auf die 25 Euro kommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zum Licht...
    Autor
      Jana91
      schrieb am Sonntag, 2. August 2009
    Text

    >Fast richtig. Die Sicht muss erheblich behindert sein. Ein paar Regentropfen reichen also noch nicht aus.
    >

    Desewegen RegenSCHAUER ;)..


    >Richtig. Bitte beim Fahren mit NSL auch daran denken, dass bei diesen Sichtverhältnissen HÖCHSTENS mit 50 km/h gefahren werden darf.
    >
    Okay, auch gut zu wissen. Aber ich glaube bei starken Nebel würde ich auch ne langrasen.

    >Dann hat das Auto deines Bekannten Tagfahrlicht. Die Polizisten haben das nicht gleich als solches erkannt. Schade, sonst hätte man über die vorgeworfene Tatbestandsnummer herausfinden können, wie die Polizisten auf die 25 Euro kommen.

    Das ist ja dann echt komisch. Da muss man sich wirklich mal selber damit befasseb, nicht dass man total abgezockt wird und mehr Geld zahlen muss.

    Also nochmal DANKE für die Auskünfte :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Licht...
    Autor
      OlleOmma
      schrieb am Sonntag, 2. August 2009
    Text
    Dann habe ich zur Nebelschlussleuchte noch mal eine gans spezielle Frage:

    Mir passiert es häufiger, das nette Autofahrer versuchen in meinem Kofferraum zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Ja, auch wenn ich schon 58 auf dem Tacho hab, innerorts. Ich fühle mich davon total unter Druck gesetzt und bei richtig dicken Autos bekomme ich auch Angst.
    Das Spiel, tipp mal kurz die Bremse an, dann halten die schon Abstand, davor hat man mich aber auch gewarnt, als Greenhorn könnte das gefährlich werden.

    Nun bekamm ich den Tipp; Ganz kurz die Nebelschlussleuchte an, der denkt dann, Du bremst.

    Was ist davon zu halten? Und wenn das ein Polizist sehen würde, wär ich vermutlich auch mit Strafe zahlen dran, oder?

    Lg OlleOmma


    >>Fast richtig. Die Sicht muss erheblich behindert sein. Ein paar Regentropfen reichen also noch nicht aus.
    >>
    >
    >Desewegen RegenSCHAUER ;)..
    >
    >
    >>Richtig. Bitte beim Fahren mit NSL auch daran denken, dass bei diesen Sichtverhältnissen HÖCHSTENS mit 50 km/h gefahren werden darf.
    >>
    >Okay, auch gut zu wissen. Aber ich glaube bei starken Nebel würde ich auch ne langrasen.
    >
    >>Dann hat das Auto deines Bekannten Tagfahrlicht. Die Polizisten haben das nicht gleich als solches erkannt. Schade, sonst hätte man über die vorgeworfene Tatbestandsnummer herausfinden können, wie die Polizisten auf die 25 Euro kommen.
    >
    >Das ist ja dann echt komisch. Da muss man sich wirklich mal selber damit befasseb, nicht dass man total abgezockt wird und mehr Geld zahlen muss.
    >
    >Also nochmal DANKE für die Auskünfte :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Licht...
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 2. August 2009
    Text
    Hi,

    >Nun bekamm ich den Tipp; Ganz kurz die Nebelschlussleuchte an, der denkt dann, Du bremst.

    Die guten alten Stammtischtipps.
    >
    >Was ist davon zu halten? Und wenn das ein Polizist sehen würde, wär ich vermutlich auch mit Strafe zahlen dran, oder?

    Lass es ganz schnell sein.
    Das kann wenns dumm geht in Richtung Nötigung deinerseits gehen.

    Wenn so ein Kleinhirn hinter dir meint, dich beinahe schwängern zu müssen, ignorieren.
    Keine Sorge, der fährt nicht auf dich drauf!

    Nur wenn du dich dadurch nervösmachen läßt, wirds schnell kritisch!

    Aber bremsen oder NSL an, ganz gefährlich!

    >
    >Lg OlleOmma

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Licht...
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 2. August 2009
    Text
    >Keine Sorge, der fährt nicht auf dich drauf!

    Und wenn er's doch tut, zahlt er (bzw. seine Versicherung). Lass dich nicht verunsichern, fahr einfach so weiter, wie du es für richtig hältst.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: @ olle omma
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 3. August 2009
    Text
    >Mir passiert es häufiger, das nette Autofahrer versuchen in meinem
    >Kofferraum zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Ja, auch wenn ich
    >schon 58 auf dem Tacho hab, innerorts. Ich fühle mich davon total
    >unter Druck gesetzt und bei richtig dicken Autos bekomme ich auch
    >Angst.

    In welche Richtung fährst Du?

    Ok, dann richte die Menge Deiner Aufmerksamkeit in der Hauptsache in genau diese Richtung!

    Es reicht völlig aus, z.b. vor dem "Langsamerwerden zwecks Abbiegen" oder vor dem "Zurückschalten und Abbremsen" kurz einmal in den Rückspiegel zu schauen, um sich ein Bild von der Lage zu machen.

    Was der Mutant hinter Dir gerne möchte, das muß Dich nicht wirklich interessieren. Für den korrekten Sicherheitsabstand ist noch immer der nachfolgende Fahrer verantwortlich.

    Lass Dich lieber nicht dazu hinreißen, andere Verkehrsteilnehmer mit fingierten Bremsmanövern zu mehr Abstand zwingen zu wollen. Das kann ebenso wie das Verhalten des Dränglers den Tatbestand der "Nötigung" erfüllen, was sogar einen Fahrerlaubnisentzug nach sich ziehen kann.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung

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