Frage zum Führerscheinentzug

  • Frage zum Führerscheinentzug
     Crashday1992
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Halihalo,

    ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
  • Thema
    Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >Halihalo,
    >
    >ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)

    Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Crashday1992
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>Halihalo,
    >>
    >>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >
    >Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!

    Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>Halihalo,
    >>>
    >>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>
    >>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >
    >Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?

    Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Crashday1992
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>>Halihalo,
    >>>>
    >>>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>>
    >>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>
    >>Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?
    >
    >Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)

    Dann weiß ich bescheid. Es gibt ja auch andere Verkehrsmittel z.B. Taxi oder Bus. Aber danke für die Info. Gut das ich hier nachgefragt habe sonst würde ich echt was blödes machen, wenn ich erwischt werde :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Crashday1992
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>>>Halihalo,
    >>>>>
    >>>>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>>>
    >>>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>>
    >>>Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?
    >>
    >>Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)
    >

    Dann weiß ich bescheid. Es gibt ja auch andere Verkehrsmittel z.B. Taxi oder Bus. Aber danke für die Info. Gut das ich hier nachgefragt habe sonst würde ich echt was blödes machen, wenn ich
    erwischt werde :)

    Edit: Was ist denn aber mit den Leuten, die den Führerschein noch nicht haben? Ergeht denen dann auch so eine Strafe oder nur Bußgeld?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>>>>Halihalo,
    >>>>>>
    >>>>>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>>>>
    >>>>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>>>
    >>>>Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?
    >>>
    >>>Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)
    >>
    >
    >Dann weiß ich bescheid. Es gibt ja auch andere Verkehrsmittel z.B. Taxi oder Bus. Aber danke für die Info. Gut das ich hier nachgefragt habe sonst würde ich echt was blödes machen, wenn ich
    >erwischt werde :)
    >
    >Edit: Was ist denn aber mit den Leuten, die den Führerschein noch nicht haben? Ergeht denen dann auch so eine Strafe oder nur Bußgeld?

    Es kann passieren, dass man bei wiederholten Mal den Fuehrerschein eine Zeitlang nicht machen darf! Ein Bußgeld muesste es eigentlich auch geben!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Crashday1992
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>>>>>Halihalo,
    >>>>>>>
    >>>>>>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>>>>>
    >>>>>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>>>>
    >>>>>Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?
    >>>>
    >>>>Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)
    >>>
    >>
    >>Dann weiß ich bescheid. Es gibt ja auch andere Verkehrsmittel z.B. Taxi oder Bus. Aber danke für die Info. Gut das ich hier nachgefragt habe sonst würde ich echt was blödes machen, wenn ich
    >>erwischt werde :)
    >>
    >>Edit: Was ist denn aber mit den Leuten, die den Führerschein noch nicht haben? Ergeht denen dann auch so eine Strafe oder nur Bußgeld?
    >
    >Es kann passieren, dass man bei wiederholten Mal den Fuehrerschein eine Zeitlang nicht machen darf! Ein Bußgeld muesste es eigentlich auch geben!

    Also kann man sagen: Mit Führerschein -> erwischt -> Führerschein weg und die Leute die keinen Führerschein haben: 1. mal erwischt -> Bußgeld. So richtig wie ich das verstanden habe=?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>>>>>>Halihalo,
    >>>>>>>>
    >>>>>>>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>>>>>>
    >>>>>>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>>>>>
    >>>>>>Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?
    >>>>>
    >>>>>Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)
    >>>>
    >>>
    >>>Dann weiß ich bescheid. Es gibt ja auch andere Verkehrsmittel z.B. Taxi oder Bus. Aber danke für die Info. Gut das ich hier nachgefragt habe sonst würde ich echt was blödes machen, wenn ich
    >>>erwischt werde :)
    >>>
    >>>Edit: Was ist denn aber mit den Leuten, die den Führerschein noch nicht haben? Ergeht denen dann auch so eine Strafe oder nur Bußgeld?
    >>
    >>Es kann passieren, dass man bei wiederholten Mal den Fuehrerschein eine Zeitlang nicht machen darf! Ein Bußgeld muesste es eigentlich auch geben!
    >
    >Also kann man sagen: Mit Führerschein -> erwischt -> Führerschein weg und die Leute die keinen Führerschein haben: 1. mal erwischt -> Bußgeld. So richtig wie ich das verstanden habe=?

    Genau so ist das! Wobei man es eher Verwarnungsgeld nennt! Mit Fuehrschein gleich ab zur Nachschulung. Aber ich glaube das wird dir jetzt hoffentlich nicht passieren ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Crashday1992
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>>>>>>>Halihalo,
    >>>>>>>>>
    >>>>>>>>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>>>>>>>
    >>>>>>>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>>>>>>
    >>>>>>>Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?
    >>>>>>
    >>>>>>Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)
    >>>>>
    >>>>
    >>>>Dann weiß ich bescheid. Es gibt ja auch andere Verkehrsmittel z.B. Taxi oder Bus. Aber danke für die Info. Gut das ich hier nachgefragt habe sonst würde ich echt was blödes machen, wenn ich
    >>>>erwischt werde :)
    >>>>
    >>>>Edit: Was ist denn aber mit den Leuten, die den Führerschein noch nicht haben? Ergeht denen dann auch so eine Strafe oder nur Bußgeld?
    >>>
    >>>Es kann passieren, dass man bei wiederholten Mal den Fuehrerschein eine Zeitlang nicht machen darf! Ein Bußgeld muesste es eigentlich auch geben!
    >>
    >>Also kann man sagen: Mit Führerschein -> erwischt -> Führerschein weg und die Leute die keinen Führerschein haben: 1. mal erwischt -> Bußgeld. So richtig wie ich das verstanden habe=?
    >
    >Genau so ist das! Wobei man es eher Verwarnungsgeld nennt! Mit Fuehrschein gleich ab zur Nachschulung. Aber ich glaube das wird dir jetzt hoffentlich nicht passieren ;-)

    Ops ich meine ja Verwarnungsgeld. Also wenn ich das jetzt gehört habe, will ich auf keinenfall meine Führerschein riskieren. So viel wie viel ich investiert habe. Da kann mich mal der Alkohol. :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>>>>>>>>Halihalo,
    >>>>>>>>>>
    >>>>>>>>>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>>>>>>>>
    >>>>>>>>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>>>>>>>
    >>>>>>>>Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?
    >>>>>>>
    >>>>>>>Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)
    >>>>>>
    >>>>>
    >>>>>Dann weiß ich bescheid. Es gibt ja auch andere Verkehrsmittel z.B. Taxi oder Bus. Aber danke für die Info. Gut das ich hier nachgefragt habe sonst würde ich echt was blödes machen, wenn ich
    >>>>>erwischt werde :)
    >>>>>
    >>>>>Edit: Was ist denn aber mit den Leuten, die den Führerschein noch nicht haben? Ergeht denen dann auch so eine Strafe oder nur Bußgeld?
    >>>>
    >>>>Es kann passieren, dass man bei wiederholten Mal den Fuehrerschein eine Zeitlang nicht machen darf! Ein Bußgeld muesste es eigentlich auch geben!
    >>>
    >>>Also kann man sagen: Mit Führerschein -> erwischt -> Führerschein weg und die Leute die keinen Führerschein haben: 1. mal erwischt -> Bußgeld. So richtig wie ich das verstanden habe=?
    >>
    >>Genau so ist das! Wobei man es eher Verwarnungsgeld nennt! Mit Fuehrschein gleich ab zur Nachschulung. Aber ich glaube das wird dir jetzt hoffentlich nicht passieren ;-)
    >
    >Ops ich meine ja Verwarnungsgeld. Also wenn ich das jetzt gehört habe, will ich auf keinenfall meine Führerschein riskieren. So viel wie viel ich investiert habe. Da kann mich mal der Alkohol. :D

    Das ist genau die Einstellung die so mancher braeuchte. Aber ich hoffe fuer dich, dass diese Einstellung in 2 Stunden noch immer gilt ;-) Man hoert ja so einiges....... du kannst das auch gerne deinen Freunden erzaehlen. Das Thema "Alkohol am Steuer" ist allgegewaertig, leider!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Crashday1992
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>>>>>>>>>Halihalo,
    >>>>>>>>>>>
    >>>>>>>>>>>ich hab da eine Frage. Ich bin inzwischen 17 Jahre alt und habe auch schon den Führerschein mit dem Begleitenden Fahren. Ich bin zu einer Party von einigen Freunden eingeladen. Wir wollten mit dem Fahrrad dorthin fahren. Dort werden wir wahrscheinlich auch einige Bierchen trinken. Nun meine Frage: Wenn ich mit DEM FAHRRAD zurückfahre, und die Polizei mich kontrolliert, dass ich Alokohol im Blut bzw. zu viel habe, können die meinen Führerschein entziehen, auch wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)
    >>>>>>>>>>
    >>>>>>>>>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>>>>>>>>
    >>>>>>>>>Aber wenn ich zu Fuß gehen würde bze. das Fahrrad schieben würde, wäre nicht, oder?
    >>>>>>>>
    >>>>>>>>Solange Du das Fahrrad nur schiebst, nimmst Du indirekt am Verkehr teil und bist somit NICHT strafrechtlich zu verfolgen. Da kann dir also nichts passieren! Trotzdem: Nicht zu viel trinken ;-)
    >>>>>>>
    >>>>>>
    >>>>>>Dann weiß ich bescheid. Es gibt ja auch andere Verkehrsmittel z.B. Taxi oder Bus. Aber danke für die Info. Gut das ich hier nachgefragt habe sonst würde ich echt was blödes machen, wenn ich
    >>>>>>erwischt werde :)
    >>>>>>
    >>>>>>Edit: Was ist denn aber mit den Leuten, die den Führerschein noch nicht haben? Ergeht denen dann auch so eine Strafe oder nur Bußgeld?
    >>>>>
    >>>>>Es kann passieren, dass man bei wiederholten Mal den Fuehrerschein eine Zeitlang nicht machen darf! Ein Bußgeld muesste es eigentlich auch geben!
    >>>>
    >>>>Also kann man sagen: Mit Führerschein -> erwischt -> Führerschein weg und die Leute die keinen Führerschein haben: 1. mal erwischt -> Bußgeld. So richtig wie ich das verstanden habe=?
    >>>
    >>>Genau so ist das! Wobei man es eher Verwarnungsgeld nennt! Mit Fuehrschein gleich ab zur Nachschulung. Aber ich glaube das wird dir jetzt hoffentlich nicht passieren ;-)
    >>
    >>Ops ich meine ja Verwarnungsgeld. Also wenn ich das jetzt gehört habe, will ich auf keinenfall meine Führerschein riskieren. So viel wie viel ich investiert habe. Da kann mich mal der Alkohol. :D
    >
    >Das ist genau die Einstellung die so mancher braeuchte. Aber ich hoffe fuer dich, dass diese Einstellung in 2 Stunden noch immer gilt ;-) Man hoert ja so einiges....... du kannst das auch gerne deinen Freunden erzaehlen. Das Thema "Alkohol am Steuer" ist allgegewaertig, leider!

    Das werde ich jetzt auf jedenfall auf Dauer im Kopf behalten. Sowas werde ich doch nicht riskieren. Den Führerschein bzw. wenn sogar mit dem Auto den Tod. Ich werde auf jedenfall einige darüber ansprechen, da ich denke, die sind sich selber der Gefahr nicht bewusst. Jetzt weiß ich es ja auch ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!

    Gibt da einen schönen Spruch: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

    Nach dem Blick ins Gesetz wirst du feststellen, dass sowohl die 0,0‰- als auch die 0,5‰-Grenze nur für KRAFTfahrzeuge gelten - also nicht für Fahrräder. Damit bleiben nur noch die Ahndung als Straftat, und zwar bei relativer Fahruntüchtigkeit (mit Ausfallerscheinungen) ab 0,3 ‰ und bei absoluter Fahruntüchtigkeit (auch ohne Ausfallerscheinungen) ab 1,6 ‰.

    Je nach Gewöhnung darf man als Radfahrer, egal ob man noch Probezeit hat oder wie alt man ist, also ganz erheblich alkoholisiert sein - oder eben nicht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >
    >Gibt da einen schönen Spruch: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
    >
    >Nach dem Blick ins Gesetz wirst du feststellen, dass sowohl die 0,0‰- als auch die 0,5‰-Grenze nur für KRAFTfahrzeuge gelten - also nicht für Fahrräder. Damit bleiben nur noch die Ahndung als Straftat, und zwar bei relativer Fahruntüchtigkeit (mit Ausfallerscheinungen) ab 0,3 ‰ und bei absoluter Fahruntüchtigkeit (auch ohne Ausfallerscheinungen) ab 1,6 ‰.
    >
    >Je nach Gewöhnung darf man als Radfahrer, egal ob man noch Probezeit hat oder wie alt man ist, also ganz erheblich alkoholisiert sein - oder eben nicht...

    Sehr schoen! Mach hier Promotion fuer den Genuss von Alkohol am Steuer (wozu das Fahrrad auch gehoert!) und auch noch eines Minderjaehrigen! Wenn man alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, bei Besitz von einem Fuehrschein auf Probe, dann gibt es eine Nachschulung!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Crashday1992
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>>Waehrend Du dich in der Probezeit befindest, MUSST Du die 0,0 Promille Grenze einhalten und bis zum 21. Lebensjahr. Und ja, auf dem Fahrrad musst Du auch absolut NUECHTERN sein!
    >>
    >>Gibt da einen schönen Spruch: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
    >>
    >>Nach dem Blick ins Gesetz wirst du feststellen, dass sowohl die 0,0‰- als auch die 0,5‰-Grenze nur für KRAFTfahrzeuge gelten - also nicht für Fahrräder. Damit bleiben nur noch die Ahndung als Straftat, und zwar bei relativer Fahruntüchtigkeit (mit Ausfallerscheinungen) ab 0,3 ‰ und bei absoluter Fahruntüchtigkeit (auch ohne Ausfallerscheinungen) ab 1,6 ‰.
    >>
    >>Je nach Gewöhnung darf man als Radfahrer, egal ob man noch Probezeit hat oder wie alt man ist, also ganz erheblich alkoholisiert sein - oder eben nicht...
    >
    >Sehr schoen! Mach hier Promotion fuer den Genuss von Alkohol am Steuer (wozu das Fahrrad auch gehoert!) und auch noch eines Minderjaehrigen! Wenn man alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, bei Besitz von einem Fuehrschein auf Probe, dann gibt es eine Nachschulung!

    Ich bleibe trotzdem auf der Seite ohne Alkohol. Es gibt ja auch Cola oder Wasser. Macht gar keinen Unterschied :) Man kann ja auch so Spaß haben ;D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >Sehr schoen! Mach hier Promotion fuer den Genuss von Alkohol am Steuer (wozu das Fahrrad auch gehoert!) und auch noch eines Minderjaehrigen!

    Habe ich irgendwo geschrieben, dass er besoffen fahren soll? Ich habe den TE lediglich über die Rechtslage informiert. Von "erzieherisch wertvollen" Lügen halte ich nämlich nichts.

    Wenn du meinen Beitrag verstanden hättest, wäre dir außerdem klar geworden, dass man ab 0,3 ‰ bereits im Bereich einer Straftat unterwegs sein kann. Animiert dich das besoffen durch die Gegend zu fahren? Oder kannst du einfach nicht lesen?

    >Wenn man alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, bei Besitz von einem Fuehrschein auf Probe, dann gibt es eine Nachschulung!

    Auch wenn du es vermutlich wieder nicht verstehen wirst:

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >>Sehr schoen! Mach hier Promotion fuer den Genuss von Alkohol am Steuer (wozu das Fahrrad auch gehoert!) und auch noch eines Minderjaehrigen!
    >
    >Habe ich irgendwo geschrieben, dass er besoffen fahren soll? Ich habe den TE lediglich über die Rechtslage informiert. Von "erzieherisch wertvollen" Lügen halte ich nämlich nichts.
    >
    >Wenn du meinen Beitrag verstanden hättest, wäre dir außerdem klar geworden, dass man ab 0,3 ‰ bereits im Bereich einer Straftat unterwegs sein kann. Animiert dich das besoffen durch die Gegend zu fahren? Oder kannst du einfach nicht lesen?
    >
    >>Wenn man alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, bei Besitz von einem Fuehrschein auf Probe, dann gibt es eine Nachschulung!
    >
    >Auch wenn du es vermutlich wieder nicht verstehen wirst:
    >
    >http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html


    Auch wenn es eine andere Promillegrenze fuer Fahrradfahrer gibt, aendert es nichts an der Tatsache, dass man aktiv am Stráßneverkehr teilnimmt und man somit sich und andere Verkehrsteilnehmer gefaehrdet! Und ich denke auf dem Fahrrad fruchtet schon eine geringfuegige Promillegrenze so erheblich, dass man schnell vom Drahtesel runterfliegt oder mal so eben andere Fussgaenger umfaehrt oder frontal in ein anderes Auto fliegt!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text

    >Auch wenn es eine andere Promillegrenze fuer Fahrradfahrer gibt, aendert es nichts an der Tatsache, dass man aktiv am Stráßneverkehr teilnimmt

    Stimmt
    Aber was du von dir gegeben hast (0/00) entspricht nicht der Tatsache, nach der dich Crashday1992 fragte, mit:
    >Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Ich passe natürlich selber auf mich auf, wie viel ich nehme ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    >
    >>Auch wenn es eine andere Promillegrenze fuer Fahrradfahrer gibt, aendert es nichts an der Tatsache, dass man aktiv am Stráßneverkehr teilnimmt
    >
    >Stimmt
    >Aber was du von dir gegeben hast (0/00) entspricht nicht der Tatsache, nach der dich Crashday1992 fragte, mit:
    >>Oder gibt es eine Grenze bis wie viel ich haben sollte? Wäre mit dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

    Liebe Peggy,

    ich finde diese Frage eigentlich sehr abstrakt und wirklich hilfreich, auch wenn man einen Wert bis 1,6 Promille auf dem Fahrrad haben darf.

    Man kann ja selber nicht ausrechnen, wieviel man im Blut hat. Oder glaubst Du, dass jeder auf der Straße ein Alkoholatemgeraet in der Tasche hat oder ein mobiles Labor?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Frage zum Führerscheinentzug
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. Februar 2010
    Text
    ---NICHT--- wirklich hilfreich sollte das heissen!

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo