Frage zu punkt in flensburg in der probezeit

  • Frage zu punkt in flensburg in der probezeit
     jerome
      schrieb am Donnerstag, 28. Januar 2010
    Hallo, ich hab mal eine frage, und zwar ich wurde raus gezogen als ich auf dem weg zum arzt war, mir ging es echt nicht gut, ist aber auch keine entschuldigung, ich übersah das ein bus warnblinker an hatte und fuhr net mit schritt geschwindigkeit an ihm vorbei, die polizisten sagten ich bekomme ein punkt und ca 50euro bußgeld strafe.
    Muss ich darum noch aufbauseminar oder nur probezeit verlärung?
    hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und mir sagen was mich erwartet
    MFG jerome
  • Thema
    Re: Frage zu punkt in flensburg in der probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 28. Januar 2010
    Text
    >Hallo, ich hab mal eine frage, und zwar ich wurde raus gezogen als ich auf dem weg zum arzt war, mir ging es echt nicht gut, ist aber auch keine entschuldigung,

    Das würde ich - wie so oft - unbedingt für mich behalten. Ein Fahrzeug unter diesen Umständen zu führen kann eine Straftat mit erheblichen Folgen sein.

    >ich übersah das ein bus warnblinker an hatte und fuhr net mit schritt geschwindigkeit an ihm vorbei, die polizisten sagten ich bekomme ein punkt und ca 50euro bußgeld strafe.

    Ist bei der Aktion ein Fahrgast behindert oder gefährdet worden? Die 50 € samt 2 Punkten gehören zum Regelsatz mit Gefährdung. Mit Behinderung sind es nur noch 40 € und 2 Punkte, das reine Vorbeifahren mit mehr als Schrittgeschwindigkeit kostet nur 15 € und gibt keine Punkte.

    Zu den 40/50 € Bußgeld kommen noch 23,50 € für Gebühren und Auslagen, bei den 15 € sollte diese Position entfallen.

    Wenn du es genau wissen willst, musst du auf den genauen Tatvorwurf warten und dich dann hier noch einmal melden.

    >Muss ich darum noch aufbauseminar oder nur probezeit verlärung?

    Falls es zu o.g. Behinderung oder Gefährdung gekommen ist, handelt es sich um einen A-Verstoß. Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, wird ein ASF angeordnet. Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.

    Beim 15 €-Tatbestand drohen keine Folgen für die Probezeit. Falls es also zu keiner Behinderung oder Gefährdung von Fahrgästen gekommen ist, sollte man sich gegen einen falschen Bußgeldbescheid unbedingt zur Wehr setzen. Also abwarten und dann GENAU lesen.

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