Frage zu einer schriftlichen Verwarnung

  • Frage zu einer schriftlichen Verwarnung
     Lisa4077
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2010
    Hallo, wir haben heute eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen. Meinem Vater wird ( Halter des Autos) wird vorgeworfen, Ende September die Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben:
    Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein.
    Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro erhoben.

    Als Zeuge steht in dem Schreiben nur: Zeugenaussage(n).

    Wir sind nun alle ziemlich verwirrt, das Auto wird von 3 Personen gefahren, wir wissen nicht, wer an diesem Tag gefahren ist und können uns an keine riskante Überholsituation erinnern. Es ist auch kein Bild beigefügt!
    Wenn die Polizei dies beobachtet hat, hätten die das Fahrzeug nicht gleich rausgewinkt?
    Meine Mutter meinte im Spaß schon, dass es vielleicht mein alter FL war, der sauer war, das ich die FS gewechselt hab, weil der Verstoß laut Schreiben direkt vor der FS begangen wurde.
    Klar, das ist nicht ernst gemeint, aber könnte ein Bürger, der der Meinung war, dass man keinen ausreichenden Abstand gehalten hat, einen einfach anzeigen?

    Hat man denn die Chance, herauszufinden, was sich an diesem Tag dort abspielte? Wenn ich die Fahrerin gewesen bin, würde ich natürlich auch die 30 Euro zahlen!

    Ich hab meinen FS (Bf17) noch nicht lange, aber bei der zweiten Fahrt bin ich laut meiner Mutter über eine rote Ampel gefahren. Ich meine zwar, dass sie noch gelb war, aber meine Mutter meint, sie sei schon rot gewesen. Es hat nicht geblitzt, aber wenn dies jemand gesehen hat (so wie das Überholen mit zu wenig Seitenabstand) und mich angezeigt hat, muss ich dann mit Konsequenzen rechnen?
    Es war ja nicht mutwillig und ich meine halt, dass es noch Gelb war. Aber jetzt hab ich trotzdem Angst!
    Ich hoffe, dass mir das nie wieder passiert, aber ich kannte das Auto noch gar nicht und hab gedacht, der Weg reicht nicht mehr zum Bremsen, außerdem war hinter mir ein LKW der sehr dicht auffuhr!

    So, das war ziemlcih viel und vermutlich verwirrend, über Hilfe wäre ich trotzdem sehr dankbar!
    LG
    Lisa
  • Thema
    Re: Frage zu einer schriftlichen Verwarnung
    Autor
      Motorradbraut
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2010
    Text
    Liebe Lisa,
    so viel ich weiß, kann fast jeder jeden in Deutschland anzeigen. Ich sag das nicht nur so, da mein Fahrlehrer immer die Geschichte erzählt hat.

    Er sei mit ein paar Freunden im Auto auf der Autobahn gefahren und ihnen wäre ein anderer Wagen sehr dicht aufgefahren. An der nächsten Polizei hätten sie ihn angezeigt und der Fahrer des Wagen hätte einige Zeit seinen Führerschein abgeben dürfen.

    Nah ja hoffe das bringt dich etwas weiter

    lg Motorradbraut

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  • Thema
    Re: Frage zu einer schriftlichen Verwarnung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 24. Oktober 2010
    Text
    >Hallo, wir haben heute eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen. Meinem Vater wird ( Halter des Autos) wird vorgeworfen, Ende September die Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben:
    >Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein.
    >Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro erhoben.

    Nach Zahlung dieser 30 € wäre die Sache endgültig erledigt - keine Punkte, kein Fahrverbot, keine Probezeitmaßnahmen. Sofern einer von euch also willens ist, das zu bezahlen, wird die Behörde sich keine Mühe geben, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.


    >Als Zeuge steht in dem Schreiben nur: Zeugenaussage(n).

    Das könnte alles mögliche sein. Auch ein Polizist oder ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist ein Zeuge.


    >Wir sind nun alle ziemlich verwirrt, das Auto wird von 3 Personen gefahren, wir wissen nicht, wer an diesem Tag gefahren ist und können uns an keine riskante Überholsituation erinnern. Es ist auch kein Bild beigefügt!

    Vermutlich weil es keines gibt. Wenn der Zeuge den Fahrer nicht gesehen hat bzw. beschreiben und wiedererkennen kann, könnte man auch völlig ungeschoren davon kommen. Für 30 € würde ich mir den Aufwand nicht antun, vor allem weil als nächstes ein Bußgeldbescheid kommt, der zusätzlich 23,50 € Gebühren und Auslagen kostet - aber das müsst ihr selbst entscheiden.


    >Wenn die Polizei dies beobachtet hat, hätten die das Fahrzeug nicht gleich rausgewinkt?

    Soweit möglich, ja.


    >Klar, das ist nicht ernst gemeint, aber könnte ein Bürger, der der Meinung war, dass man keinen ausreichenden Abstand gehalten hat, einen einfach anzeigen?

    Aber sicher doch.


    >Hat man denn die Chance, herauszufinden, was sich an diesem Tag dort abspielte? Wenn ich die Fahrerin gewesen bin, würde ich natürlich auch die 30 Euro zahlen!

    Das wäre über Akteneinsicht möglich. Dann erfährt man, was die Bußgeldstelle genau weiß. Allerdings läuft das wieder auf ein Bußgeld (statt des angebotenen Verwarngeldes) hinaus - also wieder eine Frage des Kostenrisikos.


    >Ich hab meinen FS (Bf17) noch nicht lange, aber bei der zweiten Fahrt bin ich laut meiner Mutter über eine rote Ampel gefahren. Ich meine zwar, dass sie noch gelb war, aber meine Mutter meint, sie sei schon rot gewesen. Es hat nicht geblitzt, aber wenn dies jemand gesehen hat (so wie das Überholen mit zu wenig Seitenabstand) und mich angezeigt hat, muss ich dann mit Konsequenzen rechnen?

    Die Menge an Leuten, die einfach so "zum Spaß" andere Leute anzeigen, ist recht überschaubar. Zu Anzeigen kommt es meist, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer sehr ärgert (kommt häufig vor) und der Ärger nicht drei Kreuzungen später wieder vergessen ist (fast genauso häufig).

    In deinem Fall mit dem mangelnden Seitenabstand könnte das z.B. ein verärgerter Radfahrer gewesen sein, das Beispiel von Motorradbrauts FL passt auch gut in dieses Schema.

    Sofern du also niemand behindert oder gefährdet hast, ist es wirklich unwahrscheinlich, dass dich jemand anzeigt. Passiert es trotzdem und wirst du als Fahrer festgestellt, drohen 90 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und 3 Punkte, außerdem ASF und Probezeitverlängerung.


    >Es war ja nicht mutwillig und ich meine halt, dass es noch Gelb war.

    (Fast) alle Regelsätze im Bußgeldkatalog gehen von Ersttätern, fahrlässiger Begehung (also ohne Vorsatz) und weder einer Behinderung, noch einer Gefährdung oder gar Schädigung aus.


    >Ich hoffe, dass mir das nie wieder passiert, aber ich kannte das Auto noch gar nicht und hab gedacht, der Weg reicht nicht mehr zum Bremsen, außerdem war hinter mir ein LKW der sehr dicht auffuhr!

    Nimm's nicht persönlich, aber: Die Argumentation nervt.

    Die Gelbphasen bieten erheblichen Spielraum und eine ausreichend große Zone, in der man sowohl anhalten als auch durchfahren kann. Wenn man tatsächlich bei rot durchfahren<

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