Frage zu einer Frage der Fragebögen;)

  • Frage zu einer Frage der Fragebögen;)
     Madeleine89
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Hey,
    Es gibt eine Frage auf den Fragebögen, deren Antwort ich mir nicht wirklich erklären kann. Es handelt sich um folgende:
    Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: Leermasse 900kg, zulässige Gesamtmasse 1400kg, zulässige Anhängelast 1000kg. Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
    Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    - 1000kg
    - 950kg
    - 850kg

    Die Antwort lautet 850kg. Wie kommt man darauf?

    Viele Grüße,
    Madeleine
  • Thema
    Re: Frage zu einer Frage der Fragebögen;)
    Autor
      Kawau
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    Ganz einfach :)
    Die ...en haben dir so viele Zahlen hingehauen um dich zu verwirren.
    Dabei musst du dir nur eines merken:

    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Autos nicht überschreiten.

    Dein Auto hat 900kg Leermasse. Alle Anhänger, die mehr als 900kg wiegen, scheiden aus.
    Also geht nur 850 kg :)

    Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege :)

    Schönes Wochenende noch!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Blubbsichen
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    Also ich hab sowas nie für die Prüfung gelernt, weil man es ja schließlich doch so gut wie nie wissen muss später und wenn, kann man das immer noch mal nachlesen! Ich hab in der Prüfung nur den Tipp von meinem Fahrlehrer beherzigt: Bei Fragen zu Anhängern immer die kleinste Zahl wählen! Das stimmt immer ;)
    Denn wenn du den schwersten Anhänger fahren dürftet, dürftest du den leichteren ja gleichzeitig auch fahren... deshalb stimmt imemr die Antwort mit dem kleinsten Gewicht!
    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    >Also ich hab sowas nie für die Prüfung gelernt, weil man es ja schließlich doch so gut wie nie wissen muss später und wenn, kann man das immer noch mal nachlesen! Ich hab in der Prüfung nur den Tipp von meinem Fahrlehrer beherzigt: Bei Fragen zu Anhängern immer die kleinste Zahl wählen! Das stimmt immer ;)
    >Denn wenn du den schwersten Anhänger fahren dürftet, dürftest du den leichteren ja gleichzeitig auch fahren... deshalb stimmt imemr die Antwort mit dem kleinsten Gewicht!
    >LG
    ________________________

    AUA!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Madeleine89
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    @ Kawau:

    Also ich dachte schon bei deiner Erklärung: Stimmt! Das ist ja logisch und einfach ;)
    Allerdings habe ich mir jetzt noch die andere Frage zu dem Thema durchgelesen und die bestätigt leider, dass deine Antwort falsch ist
    :(

    Frage:
    Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: Leermasse 1900kg, zulässige Gesamtmasse 2400kg, zulässige Anhängelast 1500kg.
    Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
    Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    - 1500kg
    - 1200kg
    - 1000kg

    Hier ist NUR 1000kg richtig…

    Dir auch ein schönes Wochenende:)

    @ Blubbsichen

    Du hast schon recht. Aber ich muss es leider für die Prüfung lernen, sonst bekomme ich Fehlerpunkte, egal, ob ich das später noch brauche oder nicht.:(
    Also das mit dem kleinsten Gewicht müsste stimmen. Am besten merke ich mir einfach das :).

    Liebe Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    Genau, nicht den Sinn dahinter verstehen (wollen), sondern immer einfach auswendig lernen! Der einfachste Weg, ist nicht immer der beste!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Mursik
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    Das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammen darf nicht größer als 3500 kg sein. Deswegen ist 1000 kg richtig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Madeleine89
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    Danke Mursik!
    und hallo chris:)!
    Ich versuche viele Fragen, die ich nicht verstehe mit anderen zu besprechen bis ich die Antwort nachvollziehen kann. Sonst kann ich mir das auch selten merken. Wenn mir aber die Antwort niemand erklären kann, muss ich sie wohl oder übel auswendig lernen. Außerdem ist es auch ein bisschen zu viel verlangt bei über 900 Fragen alles zu hinterfragen. Man muss sich ja neben dem Führerschein schließlich auch noch um andere Sachen kümmern. Ich finde die Anzahl der Fragen auch völlig übertrieben.
    Wenn du mir die Frage, die ich gestellt habe, erklären kannst, würde ich mich sehr freuen;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Silas
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    Ich versuchs mal zu erklären, man muss immer folgende Punkte beachten:

    1. Ignorier das mit der Stützlast, das ist für diese Fragen irrelevant und mehr zur Verwirrung da.

    2. Der Anhänger darf in allen Fällen zumindest 750 Kilo wiegen (Bei Fahrzeugen bis 3,5 t). Bei einem PKW der bis zu 3,5 Tonnen wiegen darf, kann man jeden Anhänger dranhängen der nicht mehr als 750 Kilo wiegt.

    3. Trifft dies NICHT zu, die (zulässige) Gesamtmasse des Anhänger ist also schwerer als 750 kg, müssen diese BEIDEN Vorraussetzungen erfüllt sein:

    3.1. Die Leermasse des Autos muss mindestens gleich groß wie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sein.

    3.2. Die zulässige Gesamtmasse Fahrzeug und die zulässige Gesamtmasse Anhänger dürfen zusammen nur 3,5 Tonnen wiegen.


    Dein erstes Beispiel:

    Bedingung 2 trifft hier schonmal nicht zu, da der Anhänger ja mehr als 750 Kilo wiegen soll. (Entweder 850, 950 oder 1000)
    Bedingung 3.1 trifft nur für einen 850 Kilo Anhänger zu. Die Leermasse des Autos ist ja 900 Kilo und die beiden Anhänger wären schon darüber.
    Bedingung 3.2 trifft für diesen Anhänger auch zu. Die zulässige Gesamtmasse PKW ist 1400 kg + Anhänger 850 kg sind wir bei 2250 Kilo und noch weit unter 3,5 Tonnen.

    Dein zweites Beispiel:

    Bedingung 2 Wieder sind wir über 750 Kilo, gilt also nicht.
    Bedingung 3.1 Trifft für alle Anhänger zu, da die Leermasse PKW mit 1900 Kilo größer ist als die zulässige Gesamtmasse der Anhänger (1500, 1200, 1000)
    Bedingung 3.2 Zulässige Gesamtmasse PKW ist 2400 kg + Zulässige Gesamtmasse Anhänger 1000 kg = 3,4 t Der Anhänger dürfte also maximal 1100 Kilo wiegen, da wir sonst die 3,5 Tonnen Gesamtgewicht überschreiten.

    Jetzt noch ein 3. Beispiel:

    Die Leermasse des Fahrzeugs ist bei 3000 Kilo, das zulässige Gesamtgewicht bei 3,5 Tonnen. Welchen Anhänger dürfen wir dranhängen: 500 Kilo, 750 Kilo oder 800 Kilo?


    Richtig ist hier 500 Kilo und 750 Kilo, es gilt nur Bedingung 2.


    Hast du es verstanden??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Madeleine89
      schrieb am Sonntag, 17. Mai 2009
    Text
    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Also ich verstehe schon was du meinst, aber warum dürfen die beiden zul. Gesamtmassen nicht über dem Wert 3,5t liegen? Ich dachte immer mit der Führerscheinklasse B darf mein einen Pkw/Lkw mit zul. Gesamtmasse von 3,5t PLUS einen Anhänger von 750kg fahren. Das Thema scheint nicht ganz einfach zu sein und es verwirrt mich auch ein bisschen;). Aber ich denke, wenn ich mir das merke, was du mir gesagt hast, kann eigentlich nichts schief gehen.

    Viele Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 17. Mai 2009
    Text
    So,

    dann nochmals ganz langsam:

    Anhänger hat max 750kg zG, dann darfst du den immer mit Klasse B fahren (Zugfahrzeug darf dann max 3,5t zG haben.

    Wenn der Anhänger ein größeres zG als 750kg hat, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein, damit du den mit B fahren darfst:

    Erstens:
    Die Summe der zulässigen Gesamtmassen muss kleiner als 3500kg sein

    Zweitens:
    die Leermasse des Zugfahrzeuges muss größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

    Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, reicht Klasse B, sonst ist es ein BE-Zug!

    Eigentlich ganz einfach, wenn man es sich nicht unnötig kompliziert macht.

    Ohne dir und anderen jetzt böse zu wollen:
    eure Handys beherrst ihr meistens im Schlaf.

    Aber sich 2 Bedingungen merken zu können .......

    Viel Spaß beim Lernen

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Madeleine89
      schrieb am Montag, 18. Mai 2009
    Text
    Danke für die Antwort! Mir hatte ein Satz gefehlt, den Silas nicht erwähnt hatte. Jetzt habe ich es verstanden und kann es mir dadurch auch besser merken.
    Habe jetzt die letzten Tage viel gelernt. Eigentlich sollte jetzt alles sitzen und ich hoffe, dass ich die Prüfung in zwei Tagen bestehe.

    Viele Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu einer Frage der Frageb�gen;)
    Autor
      Silas
      schrieb am Dienstag, 19. Mai 2009
    Text
    Hm eigentlich hatte ich nochmal was geschrieben, aber das mit dem AutorCode hatte ich noch nicht ganz gecheckt. Na dann, viel Erfolg dir bei der Prüfung!

    Ich geh in Urlaub nächste Woche, werd erst im Juni meine Prüfung machen.

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