Frage zu Mofaführerschein !!!

  • Frage zu Mofaführerschein !!!
     Nachfrager
      schrieb am Montag, 4. Mai 2009
    Hi
    wenn ich mit 15 mofaführerschein mach und dann mit 16 Rollerfürherschein muss ich dann nochmal alles machen oder muss ich denn dann blos bezahlen ???
  • Thema
    Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 4. Mai 2009
    Text
    >Hi
    >wenn ich mit 15 mofaführerschein mach und dann mit 16 Rollerfürherschein muss ich dann nochmal alles machen oder muss ich denn dann blos bezahlen ???

    wie meinst du das? bloß bezahlen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 5. Mai 2009
    Text
    >Hi
    >wenn ich mit 15 mofaführerschein mach und dann mit 16 Rollerfürherschein muss ich dann nochmal alles machen oder muss ich denn dann blos bezahlen ???
    --------------------

    Die Prüfbescheinigung für ein Fahrrad, wenn auch mit Hilfsmotor (und nichts anderes ist ein Mofa) setzt WEIT weniger voraus, als die Fahrerlaubnis der Klasse M.
    Das ist selbst für einen Laien erkennbar, wenn man sich die Prüfungsanforderungen anschaut.
    Für das Mofa musst du ja noch nicht einmal dem Prüfer eine Vorstellung deines Fahrens liefern.

    Gott sei Dank ist es in Deutschland nicht möglich, sich zu erkaufen was erlernt werden muss.
    Den Unterschied wirst du spätestens dann erkennen, wenn du während der M-Stunden für die Grundaufgaben -und wegen der Kommentare deines FL während der Stadtfahrten- in deinen Helm fluchst ;o)

    Wobei es dir allerdings eine vorausgegangene Mofaerfahrung leichter macht, die Anforderungen der Klasse M zu erfüllen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      Nachfrager
      schrieb am Freitag, 8. Mai 2009
    Text
    >>Hi
    >>wenn ich mit 15 mofaführerschein mach und dann mit 16 Rollerfürherschein muss ich dann nochmal alles machen oder muss ich denn dann blos bezahlen ???
    >--------------------
    >
    >Die Prüfbescheinigung für ein Fahrrad, wenn auch mit Hilfsmotor (und nichts anderes ist ein Mofa) setzt WEIT weniger voraus, als die Fahrerlaubnis der Klasse M.
    >Das ist selbst für einen Laien erkennbar, wenn man sich die Prüfungsanforderungen anschaut.
    >Für das Mofa musst du ja noch nicht einmal dem Prüfer eine Vorstellung deines Fahrens liefern.
    >
    >Gott sei Dank ist es in Deutschland nicht möglich, sich zu erkaufen was erlernt werden muss.
    >Den Unterschied wirst du spätestens dann erkennen, wenn du während der M-Stunden für die Grundaufgaben -und wegen der Kommentare deines FL während der Stadtfahrten- in deinen Helm fluchst ;o)
    >
    >Wobei es dir allerdings eine vorausgegangene Mofaerfahrung leichter macht, die Anforderungen der Klasse M zu erfüllen.
    ____________________________________

    Also muss ich nochmal Fahrstunden Prüfung usw machen wenn ich den roller machen will und den mofa schon hab !?!?!?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 8. Mai 2009
    Text
    >Also muss ich nochmal Fahrstunden Prüfung usw machen wenn ich den roller machen will und den mofa schon hab !?!?!?!

    So siehts aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 8. Mai 2009
    Text
    >>Also muss ich nochmal Fahrstunden Prüfung usw machen wenn ich den roller machen will und den mofa schon hab !?!?!?!
    >
    ~~~~~~~~~~~~~

    ... und du wirst dich wundern, was es bedeutet, einen "richtigen Führerschein" zu machen.
    Auch wenn es erst mal "nur" ums M-Kärtchen geht ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      Krischan
      schrieb am Montag, 11. Mai 2009
    Text
    >Also muss ich nochmal Fahrstunden Prüfung usw machen wenn ich den roller machen will und den mofa schon hab !?!?!?!
    Richtig.
    Klasse M bedeutet 14 Doppelstunden Theorie, praktische Fahrstunden bis man richtig fahren kann, 30min praktische Fahrprüfung(techn. Abfahrtkontrolle, 4 Grundfahraufgaben und Fahren).

    Mofa-Prüfbescheinigung sind 6 Doppelstunden Theorie und 1 Doppelstunde Fahren mit Fahrlehrer, keine praktische Prüfung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      GeheimLOL
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2010
    Text
    Ich hab seit kurzem gehört, dass man ab dem 01.01.2011 keinen Mofa-Führerschein mehr machen muss. Stimmt das? Wie schnell darf man dann fahren?

    Und ich kenn ein paar, die haben den Mofa-Führerschein schon aber fahren mit dem Motorroller nicht 25km/h sondern viel viel schneller. Darf man das?

    Ab welchem Alter darf man welches motorisierte Fahrzeug fahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2010
    Text
    >Ich hab seit kurzem gehört, dass man ab dem 01.01.2011 keinen Mofa-Führerschein mehr machen muss. Stimmt das?

    An der Aussage ist mehr falsch als richtig. Das Datum stimmt nicht (wenn überhaupt ist es der 18.1.2013, der 18.1.2011 ist in dieser Hinsicht auch ein wichtiges Datum, tut hier aber nichts zur Sache) und statt "muss" sollte es eher "kann" heißen.

    Demnächst werden die EU-Fahrerlaubnisklassen wieder einmal überarbeitet. Der Ersatz für Klasse M (heißt dann AM), die man bisher erst mit 16 machen konnte, darf jetzt schon ab 15 erteilt werden. Ob Deutschland da mitmacht oder nicht, ist noch nicht entschieden, letzte Äußerung von Ramsauer dazu war sinngemäß: "Muss man sich genau überlegen". Hintergrund ist, dass in Österreich die Unfallzahlen durch genau diese Änderung stark angestiegen sind.

    Sollte D jedenfalls das Mindestalter für AM auf 15 Jahre festsetzen, wäre das natürlich der Tod für die Mofa-Prüfbescheinigung.


    >Und ich kenn ein paar, die haben den Mofa-Führerschein schon aber fahren mit dem Motorroller nicht 25km/h sondern viel viel schneller. Darf man das?

    Natürlich nicht. Das ist mindestens Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat, Geldstrafe oder Sozialstunden + 6 Punkte, im Wiederholungsfall Sperrfrist, Einzug des Fahrzeugs, ggf. MPU vor Erteilung einer "richtigen" Klasse), außerdem erlischt durch solche Maßnahmen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Abhängig davon, welche Eigenschaften das Fahrzeug genau hat, können auch weitere Tatbestände, z.B. ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, in Frage kommen.

    Damit kann man sich jedenfalls mehr Ärger einhandeln, als einen die paar zusätzlichen km/h cooler machen.


    >Ab welchem Alter darf man welches motorisierte Fahrzeug fahren?

    Die Klasseneinteilung findest du hier:

    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html

    ... und das jeweilige Mindestalter hier:

    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__10.html

    Außerdem kannst du ab 15 Mofas (max. 25 km/h, einsitzig) mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren.

    Über die anstehenden Änderungen brauchst du dir jetzt keine Gedanken machen. Erstens ist noch recht wenig beschlossen, entsprechend viel wird spekuliert. Zweitens haben sich die meisten Änderungen für dich sowieso erledigt (2013 wirst du 18?), bis sie in Kraft sind.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage zu Mofaführerschein !!!
    Autor
      Zuzi
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2010
    Text

    >Und ich kenn ein paar, die haben den Mofa-Führerschein schon aber fahren mit dem Motorroller nicht 25km/h sondern viel viel schneller. Darf man das?

    Darf man natürlich nicht. Das nennt sich dann Versicherungsbetrug und fahren ohne Fahrerlaubnis. Genauso verhält es sich auch mit dem Führerschein für Roller. Fahren die schneller als es die eingetragene Höchstgeschwindigkeit erlaubt, bei den neuen Rollermodellen in der Regel 45km/h, ist es auch hier fahren ohne Führerschein und Versicherungsbetrug. Baust Du nen Unfall zahlt die Versicherung dann nicht und Du kannst für alle entstandenen Schäden selbst aufkommen. Wird man mit nem "frisierten Roller" (so haben wir das früher immer genannt^^) erwischt gibt's also Ärger. Kann auch bedeuten, dass man für spätere Führerscheinanträge als nicht geeignet eingestuft wird und dann halt warten muss bis die Sperre aufgehoben wird.
    Grüße Zuzi

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