Frage zu LoF-Zwecken
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Einschränkung der Klassen T und L auf Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke:
In der Verordnung heißt es ja, dass auch Gartenbaubetriebe hier zu zählen.
Nun habe ich aber gelesen, dass es kein LoF-Zweck ist, wenn man "Waren" befördert. Ich wollte für einen Gartenbaubetrieb, der hier auf dem Feld seine Blumen züchtet, die "fertigen" Blumen zum Blumenladen (als zur Verkaufsstelle) fahren. Ist das dann ein LoF-Zweck, oder doch "Warenbeförderung" und deshalb mit L oder T nicht erlaubt???