Frage zu LoF-Zwecken

  • Frage zu LoF-Zwecken
     cobie
      schrieb am Samstag, 16. Juni 2012
    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Einschränkung der Klassen T und L auf Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke:
    In der Verordnung heißt es ja, dass auch Gartenbaubetriebe hier zu zählen.
    Nun habe ich aber gelesen, dass es kein LoF-Zweck ist, wenn man "Waren" befördert. Ich wollte für einen Gartenbaubetrieb, der hier auf dem Feld seine Blumen züchtet, die "fertigen" Blumen zum Blumenladen (als zur Verkaufsstelle) fahren. Ist das dann ein LoF-Zweck, oder doch "Warenbeförderung" und deshalb mit L oder T nicht erlaubt???
  • Thema
    Re: Frage zu LoF-Zwecken
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 17. Juni 2012
    Text
    >Nun habe ich aber gelesen, dass es kein LoF-Zweck ist, wenn man "Waren" befördert.

    Das ist zu stark verkürzt. Solange die Beförderung von Waren ein Bestandteil der eigentlichen lof-Tätigkeit ist, liegt in diesem Sinn keine Warenbeförderung vor. Das ist zunächst einmal grundsäzlich bei betriebsinternen Fahrten der Fall.


    >Ich wollte für einen Gartenbaubetrieb, der hier auf dem Feld seine Blumen züchtet, die "fertigen" Blumen zum Blumenladen (als zur Verkaufsstelle) fahren.

    Wenn der Laden zum Betrieb gehört, ist das also noch vom lof-Zweck abgedeckt. Wenn der Laden nicht zum Betrieb gehört, wird es etwas schwieriger: Der "Kunde" darf mit der Beförderung organisatorisch nichts zu tun haben (ihm gehört das Fahrzeug nicht, der Fahrer ist nicht bei ihm angestellt, ...) und der Transport darf auch nicht separat berechnet werden.

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  • Thema
    Re: Re: Frage zu LoF-Zwecken
    Autor
      cobie
      schrieb am Sonntag, 17. Juni 2012
    Text
    Ok, das ist ja tatsächlich etwas komplizierter. Als der Laden gehört nicht zum "Feld-Betrieb" und hat auch mit dem Trecker und dem Fahrer nichts zutun. Das wäre dann also ok, solange es keine. Rechnungsbetrag für die Anfahrt gibt?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Frage zu LoF-Zwecken
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 17. Juni 2012
    Text
    Ja. Die erbrachte Leistung muss eben darin bestehen, dass dem Laden die Blumen verkauft werden, und zwar quasi "von der Ladefläche". Dass dabei in den Preis natürlich auch ein Anteil für den Transport einkalkuliert ist, ist dabei kein Problem. Erst wenn der Laden für den Transport bezahlt, liegt "Güterbeförderung" vor. Dann ist L bzw. T nicht mehr ausreichend.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage zu LoF-Zwecken
    Autor
      cobie
      schrieb am Sonntag, 17. Juni 2012
    Text
    >Ja. Die erbrachte Leistung muss eben darin bestehen, dass dem Laden die Blumen verkauft werden, und zwar quasi "von der Ladefläche". Dass dabei in den Preis natürlich auch ein Anteil für den Transport einkalkuliert ist, ist dabei kein Problem. Erst wenn der Laden für den Transport bezahlt, liegt "Güterbeförderung" vor. Dann ist L bzw. T nicht mehr ausreichend.

    Super, danke :-)

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