Frage in Beziehung der beiden Klassen M und B

  • Frage in Beziehung der beiden Klassen M und B
     Dennis B.
      schrieb am Dienstag, 25. Oktober 2011
    Moin,

    ich mache derzeit die theorie Stunden fü die Klasse M. Mein Fahrlehrer sagte mir dass ich die Stunden für Auto mitmachen könnte. Das Problem ist. das ich dann noch 3 oder 4 Monate fahre (Jan. Feb. März & April) bis ich den Führerschein für das begleitende fahren anfangen kann. Ich sehe da keinen Sinn drin für 4 Monate jetzt M noch abzuschließen. Daher meine eigentliche Frage:

    Wenn ich am 13.11 Geburtstag hab, zählt der November dann schon mit (wegen dem halben Jahr). und könnte ich nicht früher als dieses halbe Jahr die Praxis anfangen? Gibt es da schlupflöcher? Ich meine mal gehört zu haben dass diese Frist auf die Prüfung beschränkt ist.

  • Thema
    Re: Frage in Beziehung der beiden Klassen M und B
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 25. Oktober 2011
    Text
    Für mich nochmal in langsam: Du bist jetzt 15, wirst demnächst 16 und bist fest entschlossen, mit 17 ins begleitete Fahren einzusteigen? Dann gebe ich dir Recht:

    >Ich sehe da keinen Sinn drin für 4 Monate jetzt M noch abzuschließen.

    Diese ca. 500-600 € (etwa so viel kostet dich M in dieser Variante zusätzlich) kann man besser investieren. Wenn du bis zu deinem Geburtstag mit M fertig wärst und wirklich unbedingt so bald wie möglich fahren willst, könnte man darüber vielleicht nachdenken - andernfalls zahlt sich Geduld hier aus.


    >und könnte ich nicht früher als dieses halbe Jahr die Praxis anfangen? Gibt es da schlupflöcher? Ich meine mal gehört zu haben dass diese Frist auf die Prüfung beschränkt ist.

    Auch hier liegst du richtig: Eine Frist für den Ausbildungsbeginn ist nicht fest vorgegeben. So etwas gibt es nur für die Prüfung (3 Monate für die Theorie, 1 Monat für die Praxis). Der FL darf aber nicht zum Spaß mit dir durch die Gegend fahren, ein Bezug zur Prüfung muss vorhanden sein. Daher starten viele Fahrschulen die praktische Ausbildung erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Diese Zeit ist auch völlig ausreichend, falls der Fahrschüler motiviert bei der Sache ist.

    Ich würde M nicht weiter verfolgen und auf B17 warten. Das solltest du natürlich auch der Fahrschule mitteilen und ggf. auch deinen Antrag entsprechend anpassen.

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