Frage an die Fachleute hier
Folgende Situation:
Autobahn - zwei Fahrstreifen in Unterschiedliche Richtungen, weil gleichzeitig Ausfahrt.
Linker Fahrstreifen mit einem Geradeauspfeil gekennzeichnet, rechter mit Rechtsabbiegepfeil.
Im Verlauf wird die Geschwindigkeit von 100 Km/h Schrittweise auf 80-60-40 herabgesetzt.
Unter dem VZ 103-20 Kurve rechts steht das VU 274 Höchstgeschwindigkeit.
Diese VZ stehen auf beiden Seiten.
Ca. 150 Meter nach dieser Beschilderung steht eine zusätzliche Tafel, die den verlauf der Ausfahrt der Linken Spur darstellt und wieder ein VZ 274.
Nun zur Frage, die ein Streitthema bildet:
Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung, die nun ab der Tafel mit dem zusätzlichen VZ 274 dargestellt wird, für den linken Fahrstreifen erst ab hier gültig - wegen der Pfeilmarkierungen - oder schon ab dem VZ 274 mit dem Gefahrzeichen?
Wäre für eine rasche Antwort doch sehr dankbar.