Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!

  • Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
     Sonnenschein2008
      schrieb am Montag, 9. November 2009
    meine freundin hat in der probezeiz einen unfall gebaut und ist noch in der probezeit...muss sie jetzt eine nachschulung machen?..und wenn ja, wo?...bitte um antworten..lg ;-)
  • Thema
    Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Claus Arnold
      schrieb am Montag, 9. November 2009
    Text
    Die Frage ist, ob sie auch eine Schuld an dem Unfall trifft.
    Wenn ja, dann wird das Straßenverkehrsamt sie mit einem Brief darauf hinweisen, dass sie innerhalb einer gewissen Frist an einem Aufbaukursus teilnehmen soll.
    Zumindest bei uns ist es dann auch üblich, dass eine Liste mit Fahrschulen (die das machen können) mitgesendet wird. Häufig gibt es dann auch einen zentralen Verteiler, der für einen schnellen Kurs sorgt.

    Ich hoffe das hilft!

    Grüße Claus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Montag, 9. November 2009
    Text
    >Die Frage ist, ob sie auch eine Schuld an dem Unfall trifft.
    >Wenn ja, dann wird das Straßenverkehrsamt sie mit einem Brief darauf hinweisen, dass sie innerhalb einer gewissen Frist an einem Aufbaukursus teilnehmen soll.
    >Zumindest bei uns ist es dann auch üblich, dass eine Liste mit Fahrschulen (die das machen können) mitgesendet wird. Häufig gibt es dann auch einen zentralen Verteiler, der für einen schnellen Kurs sorgt.
    >
    >Ich hoffe das hilft!
    >
    >Grüße Claus

    Wusste ich garnicht, das sich das auf die Probezeit auswirkt wenn man selber schuld ist. Dachte das das alles nur Versicherungstechnisch durchläuft!

    in den 2 Jahren waren es bei mir 2 (leichte) unfälle (bäulchen an den autos) bei dene man KEINE Polizei geholt hat. Ich denke das ist ausschlaggebend oder?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Claus Arnold
      schrieb am Montag, 9. November 2009
    Text
    Tja wenn die Polizei da ist, ist die Schuldfrage durchaus wichtig!
    Aber klar: Wo keine Polizei, da kein Strafmandat, da kein Aufbauseminar!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Montag, 9. November 2009
    Text
    ...da kein Strafmandat, da kein Aufbauseminar!


    Strafmandat sowieso schon mal gar nicht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Claus Arnold
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text
    >Strafmandat sowieso schon mal gar nicht...

    OK wenn wir es ganz genau nehmen wollen:
    Weder Verwarngeld (wäre auch nicht das Problem)
    Noch Bußgeld (könnte Problem werden)
    Noch Geldstrafe (die verhängt aber ein Richter)

    Zufrieden?

    Grüße
    Claus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Sonnenschein2008
      schrieb am Montag, 9. November 2009
    Text
    >Die Frage ist, ob sie auch eine Schuld an dem Unfall trifft.
    >Wenn ja, dann wird das Straßenverkehrsamt sie mit einem Brief darauf hinweisen, dass sie innerhalb einer gewissen Frist an einem Aufbaukursus teilnehmen soll.
    >Zumindest bei uns ist es dann auch üblich, dass eine Liste mit Fahrschulen (die das machen können) mitgesendet wird. Häufig gibt es dann auch einen zentralen Verteiler, der für einen schnellen Kurs sorgt.


    vielen dank für deine antwort...jap, hilft mir ein bisschen weiter...lg ;-)
    >
    >Ich hoffe das hilft!
    >
    >Grüße Claus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 9. November 2009
    Text
    Wenn keine Polizei gerufen wurde, erfährt die Führerscheinstelle gar nichts von dem Unfall und kann folglich nichts unternehmen.
    Wenn die Polizei gerufen wurde, erteilt sie in der Regel eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von max. 35 Euro.
    Wenn das bezahlt wurde (damit anerkannt) ist diese Angelegenheit aus der Welt. Auch in diesem Fall erfährt die Führerscheinstelle nichts von dem Unfall. Und es wird Dir auch nie wieder vorgehalten und nicht registriert. Es sei denn, es ist z.B. Alkohol im Spiel.
    Dann macht die Polizei eine Anzeige. Das erfährt die Führerscheinstelle und muß reagieren. Dann Nachschulung.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text
    >Wenn keine Polizei gerufen wurde, erfährt die Führerscheinstelle gar nichts von dem Unfall und kann folglich nichts unternehmen.
    >Wenn die Polizei gerufen wurde, erteilt sie in der Regel eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von max. 35 Euro.
    >Wenn das bezahlt wurde (damit anerkannt) ist diese Angelegenheit aus der Welt. Auch in diesem Fall erfährt die Führerscheinstelle nichts von dem Unfall. Und es wird Dir auch nie wieder vorgehalten und nicht registriert. Es sei denn, es ist z.B. Alkohol im Spiel.
    >Dann macht die Polizei eine Anzeige. Das erfährt die Führerscheinstelle und muß reagieren. Dann Nachschulung.
    >Gruß Manfred

    Also ist schon meine annahme richtig, das es bei einem Verkehrsunfall mit eigen Schuld nicht automatisch zur nachschulung kommt. Zumindest bei einem kleinen/leichten zusammenstoß.
    Wär ja auch der witz, wenn wegen eine kleine Bäule die man verschuldet hat, so ein drama gemacht wird. Probezeit verlängerung, einige hundert euro..etc.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text

    >Also ist schon meine annahme richtig, das es bei einem Verkehrsunfall mit eigen Schuld nicht automatisch zur nachschulung kommt.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Aus genau diesem Grunde habe ich den EU-Unfallbogen in doppelter Ausführung in meinem Handschuhfach.
    Wenn mir -bei einem nicht von mir verursachten Unfall- einsichtig und höflich entgegen tritt, sehe ich keinen Anlass die Polizei hinzuzuziehen.
    Sicher kommt es bei einem Parkrempler nicht zu einer Probezeitmaßnahme, aber auch bei einem Vorfahrtsverstoß mache ich meine Vorgehensweise vom Verhalten meines Gegenüber abhängig. ;o)
    BESONDERS bei Probezeitlern sehe ich das so. ;o)

    Herunterladen kann man das Formular übrigens hier:
    http://www.kanzlei-kuettner.de/img/EU-Unfallbogen.pdf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text
    Nachtrag:
    Vielleicht ist es auch keine schlechte Idee für Probezeitler, so ein Formular (2x) mitzuführen.
    Vielleicht lässt sich das ein oder andere "Unfallopfer" ja auch -gegen Aushändigung dieses ausgefüllten Bogen- darauf ein, auf die Polizei zu verzichten.
    Oftmals ist der Ruf nach dem Freund und Helfer ja nur die Absicherung des Geschädigten, nicht auf seinem Schaden sitzen zu bleiben - und hat nichts mit der Strafe für den Verursacher zu tun.
    Wie immer im Leben, macht auch hier der Ton die Musik. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text

    >Wär ja auch der witz, wenn wegen eine kleine Bäule die man verschuldet hat, so ein drama gemacht wird. Probezeit verlängerung, einige hundert euro..etc.
    ---------------------------------------------------------------------
    Das sehe ich (ich rein persönlich) aber anders. Wenn Du einen Unfall baust, hast Du meiner Meinung nach die Probe nicht bestanden. Hast bewiesen, dass Du nicht Autofahren kannst und solltest den Führerschein wieder abgeben müssen. Mich nervt diese Einstellung: wegen so einer kleinen Beule ! Das bezahlt doch die Versicherung. Aber, keine Versicherung hat einen Baum auf dem Geld wächst. Woher nimmt die Versicherung das Geld ? Das darf ich dann im nächsten Jahr mit den erhöhten Beiträgen wieder mitbezahlen. Und das es dieses mal "nur" eine kleine Beule war ist nicht der Verdienst Deiner Freundin. Es hätte auch ein kleiner Oberschenkel sein können.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text
    Mich nervt diese Einstellung: wegen so einer kleinen Beule ! Das bezahlt doch die Versicherung. Aber, keine Versicherung hat einen Baum auf dem Geld wächst.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die Versicherung hätte den Schaden eh beglichen - egal, ob er von einem Probezeitler verursacht wurde, oder nicht.
    Dafür bekommt sie ihre Prämien und die Hochstufung sorgt für den Ausgleich.

    @chriZ2 schrieb von "Bäulchen" die hätten durchaus von einem Parkrempler entstanden sein können.
    Er ist nicht @Sonnenschein2008, der/die von einem Unfall der Freundin berichtete.

    Meines Erachtens ist die Probezeit nicht nur dazu da, die Fahrfähigkeit des Probanden unter genaue Beobachtung zu stellen, sondern (und vor allen Dingen) seine Selbstdiziplin und sein Verantwortungsgefühl.

    Und deshalb mache ich den Ruf nach der Polizei eher davon abhängig.
    Ansonsten müsste ich ja auch die Fähigkeit des FL in Frage stellen, der diesen Fahrer ausbildete; und die des aaP, der ihm das Kärtchen gab.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text
    siehe: Überschrift !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text
    >
    >>Wär ja auch der witz, wenn wegen eine kleine Bäule die man verschuldet hat, so ein drama gemacht wird. Probezeit verlängerung, einige hundert euro..etc.
    >---------------------------------------------------------------------
    >Das sehe ich (ich rein persönlich) aber anders. Wenn Du einen Unfall baust, hast Du meiner Meinung nach die Probe nicht bestanden. Hast bewiesen, dass Du nicht Autofahren kannst und solltest den Führerschein wieder abgeben müssen. Mich nervt diese Einstellung: wegen so einer kleinen Beule ! Das bezahlt doch die Versicherung. Aber, keine Versicherung hat einen Baum auf dem Geld wächst. Woher nimmt die Versicherung das Geld ? Das darf ich dann im nächsten Jahr mit den erhöhten Beiträgen wieder mitbezahlen. Und das es dieses mal "nur" eine kleine Beule war ist nicht der Verdienst Deiner Freundin. Es hätte auch ein kleiner Oberschenkel sein können.

    kann ja nicht sein, das man derart bestraft werden sollte. Kann ja schließlich jedem mal passieren einen "leichten" zusammen stoß. Aus welchen grund auch immer, sei es weil nasses Laub auf dem boden war oder im Eiskalten Winter das auto nicht unbedingt da stehen wollte, wo du wolltest! Vorallem da, ist es eine sache der erfahrung für Anfänger, sowas kann man nicht studieren.

    Mein FL sagte zu uns immer,"Wie viel Std fahrt ihr hier in der schule? ca. 500? Nach so wenig stunden, habt ihr noch nicht wirklich ahnung von Auto Fahren!".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage an die FL!!!!!!!!!!!!!
    Autor
      Sonnenschein2008
      schrieb am Dienstag, 10. November 2009
    Text
    >>
    >>>Wär ja auch der witz, wenn wegen eine kleine Bäule die man verschuldet hat, so ein drama gemacht wird. Probezeit verlängerung, einige hundert euro..etc.
    >>---------------------------------------------------------------------
    >>Das sehe ich (ich rein persönlich) aber anders. Wenn Du einen Unfall baust, hast Du meiner Meinung nach die Probe nicht bestanden. Hast bewiesen, dass Du nicht Autofahren kannst und solltest den Führerschein wieder abgeben müssen. Mich nervt diese Einstellung: wegen so einer kleinen Beule ! Das bezahlt doch die Versicherung. Aber, keine Versicherung hat einen Baum auf dem Geld wächst. Woher nimmt die Versicherung das Geld ? Das darf ich dann im nächsten Jahr mit den erhöhten Beiträgen wieder mitbezahlen. Und das es dieses mal "nur" eine kleine Beule war ist nicht der Verdienst Deiner Freundin. Es hätte auch ein kleiner Oberschenkel sein können.
    >
    >kann ja nicht sein, das man derart bestraft werden sollte. Kann ja schließlich jedem mal passieren einen "leichten" zusammen stoß. Aus welchen grund auch immer, sei es weil nasses Laub auf dem boden war oder im Eiskalten Winter das auto nicht unbedingt da stehen wollte, wo du wolltest! Vorallem da, ist es eine sache der erfahrung für Anfänger, sowas kann man nicht studieren.
    >
    >Mein FL sagte zu uns immer,"Wie viel Std fahrt ihr hier in der schule? ca. 500? Nach so wenig stunden, habt ihr noch nicht wirklich ahnung von Auto Fahren!".


    so vielen dank für eute antworten ;-)...aber jetzt bitte hier keine streitereien ;-)...wir wollen doch alle höflich miteinander umgehen..und außerdem hat doch jeder seine persönliche meinung, nicht wahr, peg und Manfred Gehmlich?...hehe...liebe grüße Sonnenschein2008

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