Frage

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     Minchen1985
      schrieb am Dienstag, 26. März 2024
    Hallo zusammen
    Darf ich mit Klasse B ( gemacht im april 2009) einen Roller fahren der 50ccm hat und 50 kmh fährt? Der Roller wurde 1999 das erste Mal zugelassen und in den Papieren steht auch Höchstgeschwindigkeit 50kmh.
  • Thema
    Re: Frage
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 2. April 2024
    Text
    Ja, das ist erlaubt. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit Bestandsschutz nach § 76 Nr. 8 FEV, das damit noch zur Klasse AM gehört, die in deiner Klasse B enthalten ist.

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  • Thema
    Re: Frage
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Freitag, 19. April 2024
    Text
    >Hallo zusammen
    >Darf ich mit Klasse B ( gemacht im april 2009) einen Roller fahren der 50ccm hat und 50 kmh fährt? Der Roller wurde 1999 das erste Mal zugelassen und in den Papieren steht auch Höchstgeschwindigkeit 50kmh.
    Du dürftest sogar die gute alte "Schwalbe" aus der DDR fahren; und die ist sogar mit 60 km/h angegeben. Der Einigungsvertrag macht´s möglich ;-)

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