Hallo zusammen Darf ich mit Klasse B ( gemacht im april 2009) einen Roller fahren der 50ccm hat und 50 kmh fährt? Der Roller wurde 1999 das erste Mal zugelassen und in den Papieren steht auch Höchstgeschwindigkeit 50kmh.
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Re: Frage
Autor
kk145
schrieb am Dienstag, 2. April 2024
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Ja, das ist erlaubt. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit Bestandsschutz nach § 76 Nr. 8 FEV, das damit noch zur Klasse AM gehört, die in deiner Klasse B enthalten ist.
>Hallo zusammen >Darf ich mit Klasse B ( gemacht im april 2009) einen Roller fahren der 50ccm hat und 50 kmh fährt? Der Roller wurde 1999 das erste Mal zugelassen und in den Papieren steht auch Höchstgeschwindigkeit 50kmh. Du dürftest sogar die gute alte "Schwalbe" aus der DDR fahren; und die ist sogar mit 60 km/h angegeben. Der Einigungsvertrag macht´s möglich ;-)