Bei uns in der Stadt gibt es seit kurzem eine "unechte" Einbahnstraße. Kann mir jemand das mal erklären?
Viele Grüße!
Thema
Re: Frage
Autor
kk145
schrieb am Montag, 13. August 2012
Text
Viel zu erklären gibt es da nicht:
Als unechte Einbahnstraße bezeichnet man Straßen, bei denen am "hinteren" Ende zwar die Einfahrt verboten ist (VZ 267), die aber am "vorderen" Ende und an Einmündungen innerhalb der Straße nicht als Einbahnstraße (VZ 220) gekennzeichnet sind. Es gelten die ganz normalen Regeln für nicht-Einbahnstraßen.
Mit solchen Beschilderungen wird meist versucht, den Durchgangsverkehr von beliebten Abkürzungen durch Wohngebiete fernzuhalten.