Frage!

  • Frage!
     HelloKitty88
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Hallo Ihr,

    ich wollte nur mal wissen ob es denn verboten ist, wenn man als Fahrlehrer zu einer Fahrstunde noch jemand anders mitnimmt, z.B. eine gute Bekannte, Freundin oder so? Das würde mich wirklich mal sehr interessieren.

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
    Liebe Grüße!
  • Thema
    Re: Frage!
    Autor
      Colonge
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    >Hallo Ihr,
    >
    >ich wollte nur mal wissen ob es denn verboten ist, wenn man als Fahrlehrer zu einer Fahrstunde noch jemand anders mitnimmt, z.B. eine gute Bekannte, Freundin oder so? Das würde mich wirklich mal sehr interessieren.
    >
    >Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
    >Liebe Grüße!

    Warum willst du jemanden mitnehmen???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Frage!
    Autor
      HelloKitty88
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    >Warum willst du jemanden mitnehmen???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????


    Hi, ich selbst bin keine Fahrlehrerin sondern nur Frage nur!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Frage!
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    Nein, ist nicht verboten - warum sollte es auch. Vorsorglich aber der Hinweis: Fahrstunden sind dazu da, dass der FS was lernt und nicht um Besorgungs-/Taxifahrten für den FL durchzuführen. Außerdem hat der FL seine Aufmerksamkeit auf den Verkehr und den FS zu richten und nicht etwa auf die "viel interessantere" Begleitperson.

    Gibt's einen konkreten Anlass für die Frage?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Frage!
    Autor
      HelloKitty88
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    >Nein, ist nicht verboten - warum sollte es auch. Vorsorglich aber der Hinweis: Fahrstunden sind dazu da, dass der FS was lernt und nicht um Besorgungs-/Taxifahrten für den FL durchzuführen. Außerdem hat der FL seine Aufmerksamkeit auf den Verkehr und den FS zu richten und nicht etwa auf die "viel interessantere" Begleitperson.
    >
    >Gibt's einen konkreten Anlass für die Frage?


    Dank für deine Antwort. Nein ich wollte es wirklich nur mal wissen, da ich bereits von einem befreundeten Fahrlehrer mal mitgenommen wurde bei einer Fahrstunde. Er war trotzdem sehr konzentriert auf den Verkehr und seinen Fahrschüler. Ich habe mir von hinten alles angeschaut und beobachtet und auch nur dann geredet wenn ich gefragt wurde. Ich fands für mich sehr interessant.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Frage!
    Autor
      NoName123
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    >>Nein, ist nicht verboten - warum sollte es auch. Vorsorglich aber der Hinweis: Fahrstunden sind dazu da, dass der FS was lernt und nicht um Besorgungs-/Taxifahrten für den FL durchzuführen. Außerdem hat der FL seine Aufmerksamkeit auf den Verkehr und den FS zu richten und nicht etwa auf die "viel interessantere" Begleitperson.
    >>
    >>Gibt's einen konkreten Anlass für die Frage?
    >
    >
    >Dank für deine Antwort. Nein ich wollte es wirklich nur mal wissen, da ich bereits von einem befreundeten Fahrlehrer mal mitgenommen wurde bei einer Fahrstunde. Er war trotzdem sehr konzentriert auf den Verkehr und seinen Fahrschüler. Ich habe mir von hinten alles angeschaut und beobachtet und auch nur dann geredet wenn ich gefragt wurde. Ich fands für mich sehr interessant.

    Ich glaube ist aber versicherungsrechtlich relevant. Denn soweit ich weiß sind nur der Fahrlehrer und der Fahrschüler während der Fahrstunde versichert

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage!
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    >>>Nein, ist nicht verboten - warum sollte es auch. Vorsorglich aber der Hinweis: Fahrstunden sind dazu da, dass der FS was lernt und nicht um Besorgungs-/Taxifahrten für den FL durchzuführen. Außerdem hat der FL seine Aufmerksamkeit auf den Verkehr und den FS zu richten und nicht etwa auf die "viel interessantere" Begleitperson.
    >>>

    Alle Insassen des Fahrzeuges sind Versichert.
    Also keine Panik!
    Hans
    >>>Gibt's einen konkreten Anlass für die Frage?
    >>
    >>
    >>Dank für deine Antwort. Nein ich wollte es wirklich nur mal wissen, da ich bereits von einem befreundeten Fahrlehrer mal mitgenommen wurde bei einer Fahrstunde. Er war trotzdem sehr konzentriert auf den Verkehr und seinen Fahrschüler. Ich habe mir von hinten alles angeschaut und beobachtet und auch nur dann geredet wenn ich gefragt wurde. Ich fands für mich sehr interessant.
    >
    >Ich glaube ist aber versicherungsrechtlich relevant. Denn soweit ich weiß sind nur der Fahrlehrer und der Fahrschüler während der Fahrstunde versichert

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage!
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    >Ich glaube ist aber versicherungsrechtlich relevant. Denn soweit ich weiß sind nur der Fahrlehrer und der Fahrschüler während der Fahrstunde versichert

    Die Kfz-Haftpflicht deckt bei einem selbstverschuldeten Unfall auf jeden Fall auch Schäden an sämtlichen Insassen des Fahrzeugs - das muss sie nämlich. Grundsätzlich würde es der Versicherung zwar freistehen, bestimmte Nutzungsformen einzuschränken. Das kennt man aus der eigenen Kfz-HP z.B. von Fahrern (Verwandschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer, Alter, ...). Es wäre aber bei FS-Fahrzeugen doch eher unüblich.

    Bei anderen Versicherungen - insbesondere der beliebten FS-Unfallversicherung - kann das anders sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Frage!
    Autor
      Lizzy
      schrieb am Mittwoch, 12. August 2009
    Text
    >>Ich glaube ist aber versicherungsrechtlich relevant. Denn soweit ich weiß sind nur der Fahrlehrer und der Fahrschüler während der Fahrstunde versichert
    >
    >Die Kfz-Haftpflicht deckt bei einem selbstverschuldeten Unfall auf jeden Fall auch Schäden an sämtlichen Insassen des Fahrzeugs - das muss sie nämlich. Grundsätzlich würde es der Versicherung zwar freistehen, bestimmte Nutzungsformen einzuschränken. Das kennt man aus der eigenen Kfz-HP z.B. von Fahrern (Verwandschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer, Alter, ...). Es wäre aber bei FS-Fahrzeugen doch eher unüblich.
    >
    >Bei anderen Versicherungen - insbesondere der beliebten FS-Unfallversicherung - kann das anders sein.

    Ja, meine Fahrschule hat diese Unfallversicherung und mein Fahrlehrer trägt immer ein, wenn jemand mitfährt und wenn nicht. und er nimmt das auch nicht als spaßfahrt sondern ich muss lernen mit "ablenkung " usw. auch klar zu kommen. Außerdem muss bei mir die Begleitung einen Führerschein haben, um mich einschätzen zu können. :)

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