wer kann mir sagen, wie schnell (km/h) ich mit den Flaggen an den Autoscheiben (eingeklemmt im Fenster) fahren darf?
Danke für eure Antworten eure Motorradbraut
Thema
Re: Flagge am Auto
Autor
inZane
schrieb am Donnerstag, 24. Juni 2010
Text
>Hallo Leute, > >wer kann mir sagen, wie schnell (km/h) ich mit den Flaggen an den Autoscheiben (eingeklemmt im Fenster) fahren darf? > >Danke für eure Antworten eure Motorradbraut
Genauso schnell wie ohne Flagge. Die Flagge erhöht nur den Spritverbrauch ;)
>Hallo Leute, > >wer kann mir sagen, wie schnell (km/h) ich mit den Flaggen an den Autoscheiben (eingeklemmt im Fenster) fahren darf? >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Da gibt es keine gesetzliche Regelung. Eigentlich sind sie auch nicht erlaubt. Während der WM-Zeit drückt die Polizei aber beide Augen zu. Gedacht sind sie; um nach einem gewonnenen Spiel an einem Autokorso durch die Innenstadt teilzunehmen. Also <30 km/h. Ich würde noch mitgehen innerhalb von Ortschaften mit ca. 50 km/h. Nicht auf Landstraßen oder gar Autobahnen. Gruß Manfred
>Also 80km/h bin ich damit schon gefahren, hab halt Angst, dass die Flaggen bei schneller abbrechen. .................
Die Angst ist berechtigt. Deshalb liegen ja auch so viele davon am Straßenrand. :o( Kann mir vielleicht jemand sagen, wegen was ich mich verantworten müsste, wenn durch ein mir "fliegengegangenes" Fähnchen ein Unfall geschieht?
>Kann mir vielleicht jemand sagen, wegen was ich mich verantworten müsste, wenn durch ein mir "fliegengegangenes" Fähnchen ein Unfall geschieht? - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -Also, ich glaube nicht, dass wegen einem Fähnchen ein Unfall passiert. Sie fällt ja auch sofort runter und segelt nicht. Und wenn ein Stofffähnchen einem Biker an den Helm fliegt, dürfte ebenfalls nichts passieren. Wenn ich ein Polizist wäre, würde ich den §1, den § 22 Abs. 1, den §23 Abs. 1 sowie den § 32 Abs. 1 heranziehen. Nach irgendeinem von denen müßte es doch gelingen, Dir 5 Euro abzunehmen. Gruß Manfred
>Kann mir vielleicht jemand sagen, wegen was ich mich verantworten müsste, wenn durch ein mir "fliegengegangenes" Fähnchen ein Unfall geschieht?
Ich tendiere dazu, die Fähnchen als Ladung zu sehen. Damit wäre dann bei einem Unfall ohne Personenschaden das hier zutreffend:
122609 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall.
60 €, 3 Punkte, FaP B.
Der Grundtatbestand (ohne Gefährdung/Schädigung) kostet 35 €. Für LKW/KOM wird es teurer.
Bei Personenschäden kommt das Übliche: fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung.
>Also, ich glaube nicht, dass wegen einem Fähnchen ein Unfall passiert. Sie fällt ja auch sofort runter und segelt nicht. Und wenn ein Stofffähnchen einem Biker an den Helm fliegt, dürfte ebenfalls nichts passieren.
Ich hatte heute das zweifelhafte Vergnügen. Eines der Fähnchen am PKW vor mir ist abgerissen, und zwar mit Stiel. Diese Kombination kam mir dann entgegengeschossen. Ich hatte genug Abstand um auszuweichen, daher kann ich nicht sagen, ob man sich an dem Fähnchen selbst verletzen kann. Für einen Sturz durch Schreck reicht es aber allemal.
Ich finde auch, dass die Dinger außerorts nicht ans Auto gehören.
>Also 80km/h bin ich damit schon gefahren, hab halt Angst, dass die Flaggen bei schneller abbrechen. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Ja, das kann auch passieren. Wie immer und überall gibt es verschiedene Qualität. Ich habe auch schon mehrere am Straßenrand liegen gesehen. Gruß Manfred