Fehlende Information von Fahrlehrer

  • Fehlende Information von Fahrlehrer
     Luisa-Lara
      schrieb am Mittwoch, 11. Juni 2008
    Hallo!

    ich habe folgendes Problem:

    meine Theoretische Prüfung ist abgelaufen ohne das mein Fahrlehrer mich auf dieses Problem hinwies, noch dass er mir überhaupt mitteilte wann so eine Prüfung verfällt.

    Gehört das nicht mit zur Informationspflicht eines Fahrlehrers?

    Er behauptet jetzt nur er hätte es mir gesagt. dabei ist die Prüfung schon zwei Monate nicht mehr gültig. Er hatte mich jedoch schon für die Praktische diese Woche angemeldet.

    Kann ich von ihm verlangen dass er mir ein Teil der Kosten die ich für die erneute Prüfung aufbringen muss, zurückerstatten soll?
    oder kann ich gar nix tun?

    Bitte um schnelle Antwort!
    Viele Grüße
  • Thema
    Re: Fehlende Information von Fahrlehrer
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 11. Juni 2008
    Text
    Üblich ist das ja nicht, dass man nach der Theorieprüfung noch länger als ein Jahr braucht, um die Praxisprüfung anzugehen. Das Gros der Fahrschüler ist nach 4-5 Monaten Fahrschule fertig mit dem Führerschein. Darüber zu informieren, dass Theorieprüfungen ein Haltbarkeitsdatum haben, ist also selten notwendig, eine Pflicht zur Information ist nirgends festgeschrieben.

    Vermutlich war die Kommunikation zwischen euch ohnehin schon nicht gut, wer da wann wem etwas gesagt oder nicht gesagt hat, bleibt dahingestellt.
    Ansprüche hast Du zumindest keine, aber vielleicht lässt sich etwas aushandeln.

    Es mutet aber schon etwas merkwürdig an, dass ein FL jemanden tatsächlich zur PP meldet, dessen Theorieprüfung nicht mehr gültig ist. Sowas macht keinen sonderlich gewissenhaften Eindruck, auch nicht bei der Prüfstelle.

    Solange die Unterrichte noch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, könntest Du ohne weiteren Theoriebesuch eine neue Prüfung machen. Allerdings musst Du einen neuen Führerscheinantrag bei SVA stellen, incl. neuem Sehtest und eventuell neuem EH-Kurs.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fehlende Information von Fahrlehrer
    Autor
      Lülalüsa
      schrieb am Mittwoch, 11. Juni 2008
    Text
    Fehler sind menschlich, und dein Fahrlehrer ist ein Mensch.
    Es kann vorkommen, das er es versäumt hat dir bescheid zu sagen. Sollte es nicht, aber kann durchaus passieren. Soll er sich nun von allen Schülern merken wann die ihre TP hatten? Na glorry...

    Naja, nun bist du halt die ange...te die drunter leiden muss. Aber mal unter uns: Außerdem hättest du ihn genauso gut fragen können wie lang die TP nun "gültig" ist. Und du hättest auch mal schauen können das du nicht über das Jahr kommst.

    Gut, das mit der PP hätt er sich sparen können. Ist wohl leicht verwirrt der gute? *lol

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fehlende Information von Fahrlehrer
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. Juni 2008
    Text
    Kann ich von ihm verlangen dass er mir ein Teil der Kosten die ich für die erneute Prüfung aufbringen muss, zurückerstatten soll?

    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,


    Klasse...., bist eben dabei dir selbst ins Gesäß zu beißen.
    Denn dein FL hätte durchaus das Recht, von dir nochmals die Zahlung der Grundgebühr zu verlangen, da auch dein -auf ein Jahr befristeter- Ausbildungsvertrag mittlerweile ausgelaufen ist.

    Da es dir wohl kaum möglich ist, die Papiere rechtzeitig vollständig und genehmigt zur Prüfung vorlegen zu können, sehe ich es als das Sinnvollste an, dass du selbst GANZ FLOTT Kontakt mit dem TÜV aufnimmst (oder dafür sorgst, dass es die FS tut) um die PP abzusagen.

    Ob der "alte Trick" mit der kurzfristigen Absage über ärztliches Attest (ein Durchfall kann immer überraschend eine Teilnahme an der PP verhindern ;o)) ein Ausweg wäre, wage ich zu bezweifeln, weil sich diese abgesagte PP dann ja auf einen anderen Antrag beim StVA bezöge.

    Da ging echt ne Menge schief...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fehlende Information von Fahrlehrer
    Autor
      Mona1985
      schrieb am Donnerstag, 12. Juni 2008
    Text
    Hm, ich finde es klasse. Verträge abschließen und dann nicht mal lesen was drin steht.

    Ich mache mal ein kleines Beispiel;
    Als ich meine Vertrag bei der FS abgeschlossen habe, hat man mich darauf hingewiesen, das der Vertrag nur ein Jahr läuft, und das man nach dem Jahr, ggf -ausstehnde- bezahlte Prüfungen neu bezahlen muss. Auch im Vertrag stand das so drin.

    Da wird auch nix nützen mit einem Atest anzukommen und zusagen, das der Arzt dich wegen Faulheit nun das ganze Jahr krankgeschrieben hat.

    Ich habe in meiner Fahrschule erlebt, das eine FSchülerin sich auch über ein Jahr Zeit gelassen hat für die schon -bezahlte- TP. Sie durfte sogar den Unterricht komplett neu machen.

    Und mal ehrlich, wenn dein FL dir in der ersten Stunde sagt das du nicht über eine Rote Ampel fahren sollst, machst du das ab der 2. Stunde wieder, weil dein FL nichts gesagt hat?

    Also wie du siehst, wirst du es nicht leicht haben, da einen Teil an Geld wiederzubekommen geschweige noch, wird der FL dir das Geld komplett wiedergeben. Er ist nicht dafür verantwortlich, das du für deine TH über ein Jahr brauchst. Er bzw der Prüfer ist auch nicht verantwortlich, wenn du durch die Prüfung segelst. Sonern nur DU ganz alleine.

    Apropos Prüfung: Habe am Mittwoche 18.6.08 meine Praktische... *freu*

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo