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Re: Re: Re: Fehlende Information von Fahrlehrer
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Kann ich von ihm verlangen dass er mir ein Teil der Kosten die ich für die erneute Prüfung aufbringen muss, zurückerstatten soll?
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Klasse...., bist eben dabei dir selbst ins Gesäß zu beißen.
Denn dein FL hätte durchaus das Recht, von dir nochmals die Zahlung der Grundgebühr zu verlangen, da auch dein -auf ein Jahr befristeter- Ausbildungsvertrag mittlerweile ausgelaufen ist.
Da es dir wohl kaum möglich ist, die Papiere rechtzeitig vollständig und genehmigt zur Prüfung vorlegen zu können, sehe ich es als das Sinnvollste an, dass du selbst GANZ FLOTT Kontakt mit dem TÜV aufnimmst (oder dafür sorgst, dass es die FS tut) um die PP abzusagen.
Ob der "alte Trick" mit der kurzfristigen Absage über ärztliches Attest (ein Durchfall kann immer überraschend eine Teilnahme an der PP verhindern ;o)) ein Ausweg wäre, wage ich zu bezweifeln, weil sich diese abgesagte PP dann ja auf einen anderen Antrag beim StVA bezöge.
Da ging echt ne Menge schief...