Fahrübung strafbar?

  • Fahrübung strafbar?
     Ryckmaster
      schrieb am Freitag, 4. Januar 2008
    Also ich habe meinen Führerschein jetzt seit 2 jahren.
    Meine Freundin möchte auch gerne jetzt ihren Führerschein machen allerdings erst dann wenn sie fahren kann.
    Das sie nicht auf der strasse fahren kann ist ja klar aber macht sie sich strafbar wenn sie auf einen abgelegenen Paltz, wo keiner ist, fährt?
    Also zum beispiel da wo die Zirkuse normaler weise sind. Da ist ja keiner wenn kein Zirkus ist!
    mfg
  • Thema
    Re: Fahrübung strafbar?
    Autor
      Chakotay
      schrieb am Freitag, 4. Januar 2008
    Text
    Nur auf eigenem Grundstück darfst du jemanden ohne Führerscheinbesitz fahren lassen und dieser muss auch wirklich getrennt sein von der Straße (bsp. Zaun), aber ehrlich gesagt, ich bin das erste mal auch auf so nen platz gefahren wo niemand gefahren ist, aber man sollte sich halt nicht erwischen lassen ;)

    Aber auch mal so, das lernt man auch alles in der fahrschule, das man sowas davor macht... hmm eigentlich nicht unbedingt wichtig, finde ich.

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  • Thema
    Re: Fahrübung strafbar?
    Autor
      Schoki
      schrieb am Freitag, 4. Januar 2008
    Text
    Hi,

    dieser "abgelegene Platz" muss dann für andere Verkehrsteilnehmer gesperrt sein (durch Zaun oder Kette). Sonst macht Ihr Euch BEIDE strafbar.
    Besser und sicherer ist der Übungsplatz.
    Es muss Euch nur irgendein Fußgänger sehen der dann die Polzei ruft, dann gibts Ärger.
    Also lieber auf Nummer sicher gehen!

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  • Thema
    Re: Fahrübung strafbar?
    Autor
      Michael13
      schrieb am Freitag, 4. Januar 2008
    Text
    Wie ja bereits gesagt wurde, macht Ihr euch beide strafbar.

    Weitere Informationen sind z.B. hier zu finden:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2273

    Zu dem verklinkten Artikel sein noch hinzugefügt, dass die Führerscheinstelle deiner Freundin bis zum Abschluss des Strafverfahrens keine Prüfung (Theorie oder Praxis) genehmigen wird.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrübung strafbar?
    Autor
      ami89
      schrieb am Freitag, 4. Januar 2008
    Text
    Hallo,

    wie bereits schon gesagt wurde, würde ich einfach auf einen Verkehrsübungsplatz gehen......da kann man nichts falsch machen...

    Aber dafür geht man ja in die Fahrschule, um erstmal alles zu erfahren und zu lernen, da ist es absolut nicht notwendig, irgendwelche Vorkenntnisse zu haben....

    Liebe Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrübung strafbar?
    Autor
      peter-stuttgart
      schrieb am Freitag, 4. Januar 2008
    Text
    Ihr düeft z.B. auch auf nem Supermarktparkplatz üben, auf dem die StVo nicht gilt...
    Ihr benötigt eigentlich aber die Erlaubnis des Supermarktbesitzers

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrübung strafbar?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 4. Januar 2008
    Text
    >Ihr düeft z.B. auch auf nem Supermarktparkplatz üben, auf dem die StVo nicht gilt...
    >Ihr benötigt eigentlich aber die Erlaubnis des Supermarktbesitzers
    .............................

    Leider ist es nicht so, Peter.
    Zu diesem Thema hatte ich mich nämlich auch für mich selbst bei der zuständigen Wache erkundigt.
    Ausgeguckt hatte ich mir den Parkplatz unserer Lidl-Filiale. Der ist nach Geschäftsschluss durch eine Schranke gesperrt. Nur ein kleiner, gepflasterter Durchlass im Gebüsch besteht.
    Gerade breit genug um ein Motorrad durchzulassen.
    Mein Mann hätte die Maschine auf den Platz gfahren und ich dann dort geübt...
    Vom Filialleiter hatte ich das schriftliche okay. Aber wollte mir den Plan noch von der Polizei absegnen lassen um Aktionen übereifriger Nachbarn gelassen entgegen sehen zu können.

    Um so größer die Überraschung:
    Die Schranke könnte ein Kind mit einem Gokart bequem unterfahren, Fußgänger könnten die kleine Passage nutzen usw.

    Ich hätte AN JEDER nicht umzäunten Stelle (eine Schranke und ein Buschwerk sind kein Zaun!!!) EINEN Wachposten platzieren müssen, der die ganze Zeit Obacht gibt und jeden vom Betreten/Befahren der Fläche abhält.

    Das war mir dann aber dann doch zu dumm ;o((

    End vom Lied:
    Ich befuhr (eine Woche vor der PP) zum ersten mal einen Verkehrsübungsplatz, und legte mich prompt da das erste mal samt Maschine auf den Asphalt.
    Mein FL hatte die schwere Aufgabe die daraus entstandenen Ängste "mal eben" wieder aus meinem Kopf zu kriegen. Das war keine leichte Aufgabe für ihn!!!!

    Überhaupt sehen es FLs lieber wenn sie ihre Fahrschüler "jungfräulich" in die Ausbildung bekommen.
    So brauchen sie ihnen nicht erst die frisch erlernten Macken wieder auszutreiben.
    Deshalb rate ich auch vom Besuch eines Verkehrsübungsplatzes ab, um Neues zu erFAHREN.
    Ob er sinnvoll ist um das zu vertiefen was der FL vermittelte - das ist ein anderes Thema .........

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrübung strafbar?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 4. Januar 2008
    Text
    Peter,

    wenn man davon keine Ahnung hat, sollte man besser still sein, denn sonst bringt man andere in sehr große Schwierigkeiten.

    Alle Plätze, die von jedermann angefahren werden können sind tabu fürs private Üben.

    Außschließlich ABGESPERRTE Plätze, die einer Zugangskontrolle unterliegen (sei es durch Schranken, Zäune, Wachleute u.ä.) sind erlaubt, um auf dieses ohne Fahrerlaubnis zu üben.

    Ein Supermarktbesitzer kann noch so oft hinschreiben: hier gilt KEINE StVO, trotzdem darf hier nicht geübt werden!

    Leicht erschütterte Grüße
    Wolfe

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