Fahrzeugklasse L

  • Fahrzeugklasse L
     XY- ungelöst
      schrieb am Sonntag, 12. September 2010
    Hi,

    Habe den Führerschein B.
    Nun meine Frage. Die Führerscheinklasse B beinhaltet ja auch die Klasse L,M und S.
    Die klasse L besagt :
    -Traktor bis 32 km/h
    auch mit Anhänger dann aber Höchstgeschwindigkeit nur noch 25 km/h
    -Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    bis 25 km/h
    -Stapler bis 25 km/h,

    Aber: Wird da das Gewicht nicht mit berücksichtigt? Es heißt doch auch bei der klasse B bis 3,5 Tonnen. Dürfen also trotzdem Traktoren und Baumaschinen die mehr als 3,5 Tonnen Gewicht haben, gefahren werden mit dem Führerschein B/L?

    Und dann noch eine zweite Frage.
    An einen Traktor kann man ja zwei Anhänger anhängen. Darf man das mit dem Führerschein Klasse L oder muss man da extra noch für den Anhänger eine art Führerschein machen wie z.B beim Auto die klasse BE ?

    Hoffe auf eine aufschlussreiche Antwort ;-)

    Gruß

  • Thema
    Re: Fahrzeugklasse L
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 12. September 2010
    Text
    >Habe den Führerschein B.
    >Nun meine Frage. Die Führerscheinklasse B beinhaltet ja auch die Klasse L,M und S.
    >Die klasse L besagt :
    >[...]

    Du hast eine sehr wichtige Bedingung vergessen: Die Fahrzeuge müssen für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft bestimmt sein und auch dafür eingesetzt werden.


    >Aber: Wird da das Gewicht nicht mit berücksichtigt?

    Nein, wird es nicht. Die Klasse L (T übrigens genauso) ist eine Erleichterung für die Landwirtschaft. Die Erleichterung besteht in deinem Fall darin, dass die zul. Gesamtmassen keine Rolle spielen. Ob der Traktor also eine zul. Gesamtmasse von bis zu 3,5 t hat (und somit noch von Klasse B abgedeckt ist) oder mehr (wofür man dann C1 oder sogar C bräuchte), spielt keine Rolle. Für die Anhänger gilt das gleiche.

    Diese Erleichterung entfällt aber, wenn die Zweckbindung nicht beachtet wird. Wenn du mit dem Traktor also in die Disko fährst oder die SAM z.B. im Tiefbau einsetzt, benötigst du die entsprechende "konventionelle" Klasse (irgendwas zwischen B und CE), um das selbe Fahrzeug (!) zu führen.

    Außerdem kann das natürlich Ärger wegen einer evtl. Steuerbefreiung geben - aber das ist ein anderes Thema.


    Die anderen Erleichterungen sind dann übrigens das Mindestalter (L/T kann man schon mit 16 machen) und die kurze Ausbildung. Das Ganze findet unter der Prämisse statt, dass der Bauer seinem Nachwuchs nur dann sein Arbeitswerkzeug überlassen wird, wenn er dafür gesorgt hat, dass Junior damit auch umgehen kann. Funktioniert nicht immer ...


    >Und dann noch eine zweite Frage.
    >An einen Traktor kann man ja zwei Anhänger anhängen. Darf man das mit dem Führerschein Klasse L oder muss man da extra noch für den Anhänger eine art Führerschein machen wie z.B beim Auto die klasse BE ?

    S.o., bei L spielt das alles keine Rolle.


    >Hoffe auf eine aufschlussreiche Antwort ;-)

    Reicht das?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrzeugklasse L
    Autor
      XY- ungelöst
      schrieb am Sonntag, 12. September 2010
    Text
    Hi,

    Danke kk145 für deine gute Antwort.
    Das heißt wenn es sich nicht um Landwirtschaftliche oder forstbetriebliche Fahrzeuge handelt die auch für diesen Zweck benutzt werden zählt die Gesamt Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen. Das bedeutet ich dürfte z.b. keinen Bagger mit 5 Tonnen Fahren obwohl dieser nur 20 km/h fährt.
    Das ich mit dem Schlepper nicht in die Disko fahre okay klar, aber wie siehts aus wenn ich z.B Sperrmüll auf eine Deponie fahre von zuhause. Ist ja im eigentlichen sinne auch nicht Land bzw. Forstwirtschaftliches dürfte ich deshalb trotz über 3,5 Tonnen "fahren"

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrzeugklasse L
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 12. September 2010
    Text
    >Das heißt wenn es sich nicht um Landwirtschaftliche oder forstbetriebliche Fahrzeuge handelt die auch für diesen Zweck benutzt werden zählt die Gesamt Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen. Das bedeutet ich dürfte z.b. keinen Bagger mit 5 Tonnen Fahren obwohl dieser nur 20 km/h fährt.

    Doch, darfst du. Die Zweckbindung gilt nur für Zugmaschinen (=Traktoren), nicht für SAM, Stapler, ...

    Diese Fahrzeuge dürfen solo sogar bis zu 25 km/h schnell sein. In der Praxis sind die meisten aber nur 20 km/h schnell, da dann kein Kennzeichen nötig ist.


    >Das ich mit dem Schlepper nicht in die Disko fahre okay klar, aber wie siehts aus wenn ich z.B Sperrmüll auf eine Deponie fahre von zuhause.

    Das ist bestenfalls dann von Klasse L abgedeckt, wenn der Sperrmüll ausschließlich im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit entstanden ist und du zum Betrieb selbst zugehörig bist, d.h. im Familienbetrieb mitarbeitest oder auch dort angestellt bist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrzeugklasse L
    Autor
      XY- ungelöst
      schrieb am Donnerstag, 30. September 2010
    Text
    Okay jetzt ist mir alles klar.

    Vielen dank für die Antwort.

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo