Fahrzeug zulassen?

  • Fahrzeug zulassen?
     A.D.
      schrieb am Donnerstag, 3. September 2009
    Ich möchte gerne für jemanden anderen ein Fahrzeug zulassen (das Warum ist hier ja egal).

    Was bin ich dann? Welche Pflichten habe ich, welche Rechte habe ich?
  • Thema
    Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      Schokiengel
      schrieb am Donnerstag, 3. September 2009
    Text
    >Ich möchte gerne für jemanden anderen ein Fahrzeug zulassen (das Warum ist hier ja egal).
    >
    >Was bin ich dann? Welche Pflichten habe ich, welche Rechte habe ich?

    Hol dir eine Vollmacht, und lass es zu;)...Du musst halt schaun das auf der Vollmacht die Einzugermächtigung für die Steuer ausgefüllt ist. Der Rest steht ja auf der Vollmacht was du benötigst zum Zulassen...:)...ich weiß des war nicht deine Frage aber, falls du es wissen willst...

    Du bist einfach ein Bevollmächtigter, und handelts im Namen von der Person XY. Was du machst, wirkt unmittelbar gegen und für die Person xy..du derfst allerdings, nur im Rahmen der Vollmacht handeln, und diese nicht überschreiten;)...Es kommt vor, das bei Vollmachtsüberschreitung oder so;)..du für den SChaden verantwortlich gemacht wirst, aber dies wird bei ner Zulassung nicht der Fall sein, das du über die Vollmacht handelst.

    Ich hoffe, was ich erzählt hab stimmt. HAtte des Thema scho vor nen halben Jahr in der Berufsschule und deshalb bin ich mir nicht mehr sooganz sicher;)..

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. September 2009
    Text
    >Ich möchte gerne für jemanden anderen ein Fahrzeug zulassen (das Warum ist hier ja egal).

    Sollst du als Halter in den Papieren stehen und jemand anderes fahren oder sollst du für jemand anderes ein Fahrzeug auf dessen Namen zulassen?

    >Was bin ich dann? Welche Pflichten habe ich, welche Rechte habe ich?

    Du bist dann *Trommelwirbel, Tusch* der eingetragene Halter des Fahrzeugs. Du bist nicht unbedingt der tatsächliche Halter (das ist die Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat) und auch nicht der Eigentümer.

    Zuerst zu den Eigentumsverhältnissen: Die Eintragungen in den Papieren haben mit den Eigentumsverhältnissen nichts zu tun. Du wirst also allein durch die Eintragung als Halter nicht zum Eigentümer des Fahrzeugs, falls du es bisher nicht warst. Du kannst also nicht bestimmen, wer wann wohin mit dem Fahrzeug unterwegs ist, du hast kein Recht auf einen oder gar alle Schlüssel, der Verkauf des Fahrzeugs erfordert nicht deine Zustimmung, ...

    Jetzt zu den Folgen der Eintragung:

    Wenn du als Halter eingetragen bist, wird man bei sog. Halterverstößen (z.B. HU/AU überzogen) zunächst auf dich zukommen, auch wenn du nicht der tatsächliche Halter bist.

    Besonders unangenehm wird die Sache, wenn mit dem Fahrzeug Straftaten begangen werden. Fährt jemand alkoholisiert oder ohne Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeug, wird man auch gegen dich wegen des Zulassens ermitteln - auch wenn das nur bei ungeschickten Aussagen Ärger geben wird ist es lästig.

    Als eingetragener Halter wird man sich auch zuerst an dich halten, sollte für das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung mehr bestehen. Gleiches gilt, falls die KfZ-Steuer nicht bezahlt wird.

    Sofern du nicht ohnehin sämtliche Kosten für das Fahrzeug trägst, würde ich das nur machen, falls du dem tatsächlichen Halter SEHR gut vertraust.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 3. September 2009
    Text
    >Ich möchte gerne für jemanden anderen ein Fahrzeug zulassen (das Warum ist hier ja egal).
    >
    >Was bin ich dann? Welche Pflichten habe ich, welche Rechte habe ich?

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Du meinst jetzt wirklich, dass du nur die Formalität auf dem Amt erledigst, aber der andere Eigentümer (incl. Eintrag in FZ-Schein -Brief und Verfügung über sein Konto?
    So, wie es zB Autohäuser tgl. machen?

    Oder hat sich ein Anderer das Fahrzeug angeschafft (dürfte aber zB offiziell keines besitzen - wg. Sozialhilfeempfer oä?) und der Wagen soll offiziell (Steuer, Versicherung) über dich laufen, obwohl du ihn nie fährst, oder über seinen Verbleib in Kenntnis bist?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 3. September 2009
    Text
    Tja, kk145, da hatten wir zeitgleich wohl das selbe Problem des Verstehens :o)
    Gibst du mir jetzt einen aus? ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      A.D.
      schrieb am Donnerstag, 3. September 2009
    Text
    >Tja, kk145, da hatten wir zeitgleich wohl das selbe Problem des Verstehens :o)
    >Gibst du mir jetzt einen aus? ;o)

    Ich soll ihn nur zulassen. Versicherung etc. geht nicht auf meinen Namen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. September 2009
    Text
    >Tja, kk145, da hatten wir zeitgleich wohl das selbe Problem des Verstehens :o)
    >Gibst du mir jetzt einen aus? ;o)

    Gerne, sind aber gut 450km Fahrt - einfach ;)

    >Ich soll ihn nur zulassen. Versicherung etc. geht nicht auf meinen Namen.

    Nochmal die gleiche Frage: AUF WEN sollst du zulassen? Anders ausgedrückt: Welcher Name soll in den Papieren stehen: Deiner oder ein anderer?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 3. September 2009
    Text

    >Nochmal die gleiche Frage: AUF WEN sollst du zulassen? Anders ausgedrückt: Welcher Name soll in den Papieren stehen: Deiner oder ein anderer?

    Genauer: Würde der Wagen bei einer roten Ampel geblitzt, würde die Polizei auf Grund des Kennzeichens bei dir auf der Matte stehen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      A.D.
      schrieb am Freitag, 4. September 2009
    Text
    >>Tja, kk145, da hatten wir zeitgleich wohl das selbe Problem des Verstehens :o)
    >>Gibst du mir jetzt einen aus? ;o)
    >
    >Gerne, sind aber gut 450km Fahrt - einfach ;)
    >
    >>Ich soll ihn nur zulassen. Versicherung etc. geht nicht auf meinen Namen.
    >
    >Nochmal die gleiche Frage: AUF WEN sollst du zulassen? Anders ausgedrückt: Welcher Name soll in den Papieren stehen: Deiner oder ein anderer?

    Meiner soll da stehen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrzeug zulassen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 4. September 2009
    Text
    Welcher Name soll in den Papieren stehen: Deiner oder ein anderer?
    >
    >Meiner soll da stehen...

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Dann bist du Halter. Bekommst ersteinmal alle Knöllchen zugeschickt (inwieweit du sie abwälzen kannst, solltest du dir gut überlegen).

    Geldstrafe und einen Punkt bekommst DU wenn das Fahrzeug mit einem gefährlich Mangel (abgefahrene Reifen, def. Bremse oder Lenkung) auffällt,
    oder der HU-Termin lange verbummelt wurde

    Quelltexte zu Knöllchen im Park- oder Halteverbot:
    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/halterhaftung.php

    zu technischen Mängeln:
    http://www.fahrprofi.de/main/verkehr/bus/bus.html

    Zu Überziehung der Hauptuntersuchung:
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_55.php

    Ich denke, dass DU auch den Ärger hast, wenn die Steuer wegen leerem Konto nicht abgebucht werden kann.
    Und auch du die Kosten für eine Zwangstilllegung zu zahlen hast, wenn die Versicherung (Steuer) nicht an ihr Geld kommt.

    Das, was du vor hast, ist also ein Ding, das DREIMAL überdacht werden sollte.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo