was kann man erwarten wenn jemand 3 Monate Fharverbot hat, und dann doch erwischt wird wo man Fährt ohne das man den Führerschein hat.
Bevor ihr fragt es geht um einen Bekannten.
Wäre euch für Antworten sehr dankbar
Thema
Re: Fahrverbot
Autor
kk145
schrieb am Sonntag, 20. März 2011
Text
>was kann man erwarten wenn jemand 3 Monate Fharverbot hat, und dann doch erwischt wird wo man Fährt ohne das man den Führerschein hat.
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), eine Straftat. Für einen Ersttäter (keine Voreintragungen) würde ich mit einer Geldstrafe irgendwo zwischen 30 und 60 Tagessätzen rechnen, d.h. 1-2 Nettomonatsgehälter. Falls die Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgt, gibt es stattdessen eine größere Menge an Sozialstunden.
Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich, sofern nicht zusätzlich eine längere Sperrfrist angeordnet wird.
Die Tat wird mit 6 Punkten bewertet.
Jede weitere Fahrt stellt eine weitere Straftat dar. Wenn ein aufmerksamer Nachbar sich also täglich Notizen macht, wann und wie oft der Freund fährt, kann das nach ein paar Tagen ziemlich böse enden.
>Bevor ihr fragt es geht um einen Bekannten.
Der Halter des Fahrzeugs wird ebenso bestraft wie der Fahrer, falls er die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat. Du weißt also, wem du dein Auto in den nächsten 3 Monaten nicht ausleihst.