Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?

  • Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
     funny4love
      schrieb am Dienstag, 22. Mai 2012
    Hallo und zwar würde ich gerne von den Fahrlehrer hier was wissen.

    Kruz vom anfang an bei uns muss man die Termine 4-6 Wochen vorher beantragen hab ich gemacht blabla..hab ein Zettel bekommen mit dem ganzen terminen Super.

    Heute die 8. Stunde meinte der FL zu mir am DO hast du keine Fahrstunde.(Ich ohne zu fragen warum auch ok gesagt ich dachte gesundheitliche gründe etc oder auch Private Gründe..)

    Er ist am Telefonieren und sagt dann ok kannst DO doch kommen um XX:XX Uhr. (1 Stunde früher als abgemacht)

    Also hatte der jetzt vor meine Fahrstunde an jedemanden anderen zugeben ohne mir ein ersatz Stunde zu geben,aber die Person hatte anscheind keine Zeit und somit konnte ich doch wieder nun meine frage ist dies zuläsig hät ich was unternehmen können?
    Ich ärger mih irgendwie im nachhinein das ich nicht sofort gesagt hab nein entweder die Stunde oder ich bekomme dafür paar tage früher oder Späer eine ersatz Stunde..

    Und jetzt was anderes,, bei uns ist es so das es nur anmelde gebühr gibt und dann für Fahrstunden und 2x für die Prüfungen...

    Die Anmeldegebühr musste ich sofort geben.(Keine Quittung erhalten)
    Für die TP hab ich 2 Wochen vorher abgeben.(Keine Quittung erhalten)
    So meine frage habe angst das die mir irgendwie mich am ende abzocken..oder eher unwahrscheinlich?
    Für die Fahrstunden geben die mir einfach nur eine Quittung ohne Datum,Unterschrift nur den Betrag den ich gezahlt habe und eine Individuelle Nummer..(Was ist jetzt wenn die ihren Block verlieren..hab ich ja auch die ...-Karte.
    PP steht noch an.

  • Thema
    Re: Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Dienstag, 22. Mai 2012
    Text
    >Hallo und zwar würde ich gerne von den Fahrlehrer hier was wissen.
    >
    Nun ist die Sorge, man wird abgezockt nie ganz unbegründet. In Deinen Fall glaube ich das aber nicht.
    Allerdings finde ich es schon etwas komisch, wenn Fahrstundenpläne bis einschließlich der Prüfung exakt erstellt werden, ohne das der Fahrlehrer den Schüler und sein Leistungsvermögen kennt. Das da Verschiebungen notwendig werden, wenn es vor einer Prüfung noch klemmt ist unausweichlich.
    Du solltest übrigens wissen, kein Plan ist so gut, das wir selbst die Änderungen noch ändern müssen.
    Als hab ein wenig Verständnis. Wenn du später zur Prüfung willst erwartest du auch von deinem Fahrlehrer das er noch mal Zeit findet.
    >Klaus

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  • Thema
    Re: Re: Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      funny4love
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text
    >>Hallo und zwar würde ich gerne von den Fahrlehrer hier was wissen.
    >>
    >Nun ist die Sorge, man wird abgezockt nie ganz unbegründet. In Deinen Fall glaube ich das aber nicht.
    >Allerdings finde ich es schon etwas komisch, wenn Fahrstundenpläne bis einschließlich der Prüfung exakt erstellt werden, ohne das der Fahrlehrer den Schüler und sein Leistungsvermögen kennt. Das da Verschiebungen notwendig werden, wenn es vor einer Prüfung noch klemmt ist unausweichlich.
    >Du solltest übrigens wissen, kein Plan ist so gut, das wir selbst die Änderungen noch ändern müssen.
    >Als hab ein wenig Verständnis. Wenn du später zur Prüfung willst erwartest du auch von deinem Fahrlehrer das er noch mal Zeit findet.
    >>Klaus

    Nein wir haben nur die ersten 18 Stunden ausgemacht.

    Da er eine Seriöse Fahrschule ist macht er mit mir 12 Pflichtstunden und dann noch 6 Fahrstunden (Angenommen ich wär perekt müsste ich mein können ja es zeigen (die 2. Stunden) und am ende 4 Prüfungsfahrten simulieren).

    So und wenn ein andrer die Prüfung machen will und deswegen er verhindert ist würd ich das sofort akzeptieren , aber ich glaub das war eher eine normale Stunde da der Prüfunglin anscheind abgesagt hat.

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  • Thema
    Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text
    Moin,

    >Nein wir haben nur die ersten 18 Stunden ausgemacht.
    >
    >Da er eine Seriöse Fahrschule ist macht er mit mir 12 Pflichtstunden und dann noch 6 Fahrstunden (Angenommen ich wär perekt müsste ich mein können ja es zeigen (die 2. Stunden) und am ende 4 Prüfungsfahrten simulieren).
    >

    Da hab ich grad ein kleines Problem

    fängt er mit Pflichtstunden an? (wenn du damit die besonderen Ausbildungsfahrten meinst)

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      carllson
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text
    Ich glaube, dass du bei einer Intensivfahrschule bist, und du nicht so gut bist, um nach 18 Fahrstunden die Prüfung zu bestehen. Deshalb hat dein Fahrlehrer einen Gang runter geschaltet, um mit dir auf normalem Fahrschulniveau weiter zu machen.

    Und Stundenverschieben mit Zustimmung des Fahrlehrers ist durchaus ok. Aber wenn du das so nicht möchtest, sage ihm das.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      -Fool-
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text

    >Da er eine Seriöse Fahrschule ist macht er mit mir 12 Pflichtstunden und dann noch 6 Fahrstunden (Angenommen ich wär perekt müsste ich mein können ja es zeigen (die 2. Stunden) und am ende 4 Prüfungsfahrten simulieren).

    vorausgesetzt wir haben das selbe verständnis von "pflichtstunden" und du meinst damit eigentlich "besondere Ausbildungsfahrten"(Überland, Autobahn, Dämmerungsfahrten) dann ist die fahrschule alles andere als seriös..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      funny4love
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text

    >fängt er mit Pflichtstunden an? (wenn du damit die besonderen Ausbildungsfahrten meinst)


    Nein.
    Ich mein (damit Autobahn.Überland,während der dämmerung)

    Und ich mach naürlich nicht nur 18 Stunden sondern mehr.

    Und mit seriös meinte ich das bei uns viele FS gibt die diese Stunden wegfallen lassen---

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text
    >Und mit seriös meinte ich das bei uns viele FS gibt die diese Stunden wegfallen lassen---


    Na, wenn es schon eine seriöse Fahrschule ausmacht, dass zu erbringen, was der Gesetzgeber fordert und was durch Unterschriften zweier Personen bestätigt werden muss, DANN kenne ich NUR seriöse Fahrschulen.

    Wobei es mich ein wenig wundert, dass du dieser seriösen Fahrschule zutraust, dich über den Tisch zu ziehen. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      -Fool-
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text

    >Nein.
    >Ich mein (damit Autobahn.Überland,während der dämmerung)


    Überland, Autobahn, Dämmerungsfahrten sind besondere Ausbildungsfahrten, diese gehören ans Ende der eigentlichen Ausbildung. Wenn die auch wirklich erst kommen, wenn du das Fahrzeug einigermaßen beherrschst und in der Stadt ohne große Hilfestellungen des FL fahren kannst, dann ist alles klar..

    Falls damit begonnen werden sollte, wäre das natürlich nicht nur gegen das entsprechende Gesetz, sondern auch total unverantwortlich..

    Und die Fahrschüler, die bei den "unseriösen" Fahrschulen zwar für die Sonderfahrten unterschreiben (und diese ja auch bezahlen!!) diese aber nie gefahren sind, tun mir eh schon leid.. ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text
    Dem Titel entnehme ich eine Frage, die noch nicht beantwortet wurde: "Fahrstunden(Termine) einhalten Pflicht vom FL?"

    Antwort: Grundsätzlich sind vereinbarte Termine von beiden Seiten einzuhalten, mit der Terminabsprache kommt ein Vertrag zustande. Wann, wie und warum vereinbarte Stunden wieder abgesagt werden dürfen, steht im Ausbildungsvertrag bzw. den AGB. Unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen kann man sich natürlich trotzdem entgegenkommen ...


    Zu der Nummer mit den Quittungen:

    Wenn du eine Quittung willst, wirst du sicher eine bekommen. Hast du eigentlich schon einmal gefragt? Wenn dir das wichtig ist (und das sollte es sein!), wäre das doch der erste logische Schritt, oder?

    Auf den Beitrag antworten


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