Fahrschulwechsel

  • Fahrschulwechsel
     seven28
      schrieb am Montag, 4. Juli 2011
    Hallo zusammen!
    Da ich mit meinem Fahrschullehrer nicht klar komme, möchte ich die Fahrschule wechseln. Ich habe bei ihm meine Theorie gemacht und auch bestanden. Als Fahrlehrer bekam ich den Chef von der Fahrschule, mit dem ich überhaupt nicht klar komme.
    Wollte wissen ob jemand von euch weiß, ob die Fahrstunden von meiner alten Fahrschule bei der neuen übernommen werden und ob ich bei der neuen Fahrschule Gebühren zahlen muß. Bin echt verzweifelt.
    Danke schonmal für eure Antworten.
  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 4. Juli 2011
    Text

    >Wollte wissen ob jemand von euch weiß, ob die Fahrstunden von meiner alten Fahrschule bei der neuen übernommen werden und ob ich bei der neuen Fahrschule Gebühren zahlen muß. Bin echt verzweifelt.
    >Danke schonmal für eure Antworten.

    Zur 1. Frage - wie meinst du ob Fahrstunden übernommen werden ?
    Es gibt keine Mindeststundenanzahl (außer den Sonderfahrten). Das was du bereits kannst, brauchst du natürlich nicht nocheinmal lernen. Sprich also mit deinem neuen Fahrlehrer und sage ihm was du bereits kannst und was nicht.
    Falls du bereits die Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten gemacht hast, muß das die alte Fahrschule bescheinigen und dann brauchst du diese natürlich nicht nocheinmal machen.
    Zur 2. Frage - das kann dir hier niemand beantworten. Das bestimmt die neue Fahrschule und es macht jeder ein wenig anders. Bei mir z.B würdest du die halbe Grundgebühr bezahlen. Aber auch die volle Grundgebühr wäre gerechtfertigt. Frage also danach in den anderen Fahrschulen in denen du dich erkundigst.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      seven28
      schrieb am Montag, 4. Juli 2011
    Text
    >
    >>Wollte wissen ob jemand von euch weiß, ob die Fahrstunden von meiner alten Fahrschule bei der neuen übernommen werden und ob ich bei der neuen Fahrschule Gebühren zahlen muß. Bin echt verzweifelt.
    >>Danke schonmal für eure Antworten.
    >
    >Zur 1. Frage - wie meinst du ob Fahrstunden übernommen werden ?
    >Es gibt keine Mindeststundenanzahl (außer den Sonderfahrten). Das was du bereits kannst, brauchst du natürlich nicht nocheinmal lernen. Sprich also mit deinem neuen Fahrlehrer und sage ihm was du bereits kannst und was nicht.
    >Falls du bereits die Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten gemacht hast, muß das die alte Fahrschule bescheinigen und dann brauchst du diese natürlich nicht nocheinmal machen.
    >Zur 2. Frage - das kann dir hier niemand beantworten. Das bestimmt die neue Fahrschule und es macht jeder ein wenig anders. Bei mir z.B würdest du die halbe Grundgebühr bezahlen. Aber auch die volle Grundgebühr wäre gerechtfertigt. Frage also danach in den anderen Fahrschulen in denen du dich erkundigst.
    >Gruß Manne

    Habe bisher 5 doppelfahrstunden gehabt. Mein Fahrlehrer hat mich immer zwei Stunden fahren lassen, diese aber auch zum privaten Einkauf genutzt. Überlandfahrten hab ich schon gemacht, auf der Autobahn war ich zweimal, aber nur kurz ( bei der nächsten Abfahrt, ca. nach 3 Minuten, wenn überhaupt) gings wieder runter. Wollte halt wissen ob die neue Fahrschule meine bisherigen Fahrstunden berücksichtigt

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  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 4. Juli 2011
    Text
    >Da ich mit meinem Fahrschullehrer nicht klar komme, möchte ich die Fahrschule wechseln. Ich habe bei ihm meine Theorie gemacht und auch bestanden. Als Fahrlehrer bekam ich den Chef von der Fahrschule, mit dem ich überhaupt nicht klar komme.

    Da die Fahrschule ja anscheinend noch andere Fahrlehrer hat, würde ich zunächst versuchen, innerhalb der Fahrschule zu wechseln. Wenn du mit der Fahrschule allgemein zufrieden bist, ist das der beste Weg. Erst danach würde ich den Wechsel zu einer anderen Fahrschule in Betracht ziehen.


    >Wollte wissen ob jemand von euch weiß, ob die Fahrstunden von meiner alten Fahrschule bei der neuen übernommen werden und ob ich bei der neuen Fahrschule Gebühren zahlen muß.

    Da du die Theorie bereits bestanden hast, liegen alle erforerlichen Unterlagen hierzu bereits bei TÜV/DEKRA. Sofern du noch keine Sonderfahrten absolviert hast, gibt es beim Wechsel nichts weiter zu beachten. Andernfalls benötigst du von deiner alten Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung, in der die bereits absolvierten Sonderfahrten aufgeführt sind.

    Was deinen Lernfortschritt in der Grundausbildung angeht, wird sich der neue FL natürlich zuerst ein Bild von deinen Fähigkeiten machen müssen. Dadurch verlierst du beim Wechsel einige Stunden.

    Mit der neuen Fahrschule musst du einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Dafür wird die Fahrschule einen erneuten Grundbetrag haben wollen. Da du mit der Theorie bereits fertig bist, ist hier eine Ermäßigung drin. TÜV bzw. DEKRA wollen evtl. auch noch eine geringe Gebühr, um den Wechsel zu erfassen.


    Insgesamt kostet dich der Wechsel also Zeit und Geld. Deshalb mein Rat, zunächst den Wechsel innerhalb der Fahrschule zu versuchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      seven28
      schrieb am Montag, 4. Juli 2011
    Text
    >>Da ich mit meinem Fahrschullehrer nicht klar komme, möchte ich die Fahrschule wechseln. Ich habe bei ihm meine Theorie gemacht und auch bestanden. Als Fahrlehrer bekam ich den Chef von der Fahrschule, mit dem ich überhaupt nicht klar komme.
    >
    >Da die Fahrschule ja anscheinend noch andere Fahrlehrer hat, würde ich zunächst versuchen, innerhalb der Fahrschule zu wechseln. Wenn du mit der Fahrschule allgemein zufrieden bist, ist das der beste Weg. Erst danach würde ich den Wechsel zu einer anderen Fahrschule in Betracht ziehen.
    >
    >
    >>Wollte wissen ob jemand von euch weiß, ob die Fahrstunden von meiner alten Fahrschule bei der neuen übernommen werden und ob ich bei der neuen Fahrschule Gebühren zahlen muß.
    >
    >Da du die Theorie bereits bestanden hast, liegen alle erforerlichen Unterlagen hierzu bereits bei TÜV/DEKRA. Sofern du noch keine Sonderfahrten absolviert hast, gibt es beim Wechsel nichts weiter zu beachten. Andernfalls benötigst du von deiner alten Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung, in der die bereits absolvierten Sonderfahrten aufgeführt sind.
    >
    >Was deinen Lernfortschritt in der Grundausbildung angeht, wird sich der neue FL natürlich zuerst ein Bild von deinen Fähigkeiten machen müssen. Dadurch verlierst du beim Wechsel einige Stunden.
    >
    >Mit der neuen Fahrschule musst du einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Dafür wird die Fahrschule einen erneuten Grundbetrag haben wollen. Da du mit der Theorie bereits fertig bist, ist hier eine Ermäßigung drin. TÜV bzw. DEKRA wollen evtl. auch noch eine geringe Gebühr, um den Wechsel zu erfassen.
    >
    >
    >Insgesamt kostet dich der Wechsel also Zeit und Geld. Deshalb mein Rat, zunächst den Wechsel innerhalb der Fahrschule zu versuchen.

    Der andere Fahrlehrer hat kaum Zeit, was ein Problem für mich ist da ich so viel wie möglich fahren möchte

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