Fahrschulwechsel

  • Fahrschulwechsel
     Rey Misterio
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2011
    Hallo,
    habe mal ne Frage.
    Es geht darum, dass ich jetzt die Fahrschule gewechselt habe und mein alter Fahrschullehrer den Prüfauftrag für die Fahrprüfung einbehält, weil ich ihn ja angeblich noch was schulde, wo er mir noch keine Beweise erbracht hat.Darf er die Unterlagen einfach so behalten ?
  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2011
    Text
    Hi,

    ruf ihn nochmals freundlich an oder fahr vorbei.

    Wenn er dann immer noch dieser Meinung sein sollte, informiere die Aufsichtsbehörde für Fahrschulen (Stadt oder Landratsamt oder Reg-Präsidium, je nach Wohnort).

    Darf er nicht und das weiß er auch.

    Er muss dir belegen können, welche Forderungen er an dich hat.
    Du solltest im Gegenzug Quittungen vorweisen können, was du bezahlt hast.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Rey Misterio
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2011
    Text


    Habe ihn schon vorgestern geschrieben, dass er mir die ganzen Nachweise bringen soll bis heute, aber hat er nicht gemacht. Kann ja net so einfach behaupten, dass er noch was zu kriegen hat ohne Beweise.Zu allem Überfluss wohnt er noch mir gegenüber und schafft es net vorbeizukommen. Naja, ich bedanke mich bei dir und wünsche einen schönen Feiertag. Ich gehe Freitag gleich auf das Landratsamt. :)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2011
    Text

    >Kann ja net so einfach behaupten, dass er noch was zu kriegen hat ohne Beweise.


    Es ist aber so, dass du jede Fahrt abgezeichnet hast - und DEIN FL nicht zu den Wenigen gehört, der sich jede Theoriestunde separat (zzgl. zum Grundbetrag!) bezahlen lässt?
    Dazu würdest du aber was im Vertrag finden.

    Leider ist es so, dass die Verträge von den meisten Fahrschülern sehr wenig Beachtung geschenkt bekommen.
    ich hoffe, dir entging da nichts .....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Rey Misterio
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2011
    Text
    Ich musste nie für ne Fahrstunde unterschreiben und habe auch keinen Vertrag. Ich glaube so langsam, dass der Fahrschullehrer sich selber strafbar macht.Das sieht mir nach Betrug aus. ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Rey Misterio
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2011
    Text
    Ach ja, noch was. er hat auch öfters mal keine Quittungen ausgestellt. Hat einfach behauptet, dass er es einträgt. Aber ich glaube net so richtig dran. Der Betrag den ich ihn schulde, kannn gar net stimmen. weil ich ihn schon ein halben tsd. abgeritten hab, solln ja angeblich über 1,2tsd sein, aber warum kommen wohl keine nachweise von ihn? weil er sich alles ausgedacht hat und nix davon stimmt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2011
    Text
    Hi,

    du hast für KEINE Fahrstunde unterschrieben?
    Das in dem Fall gut für dich, weil dann dein FL keinerlei Nachweise hätte, dass du gefahren bist.

    Setzt euch zusammen und sprecht.

    Und nötigenfalls sag ihm, Anwalt und Verwaltungsbehörde warten auf ihn.

    Nebenbei:
    du bist volljährig? und gehst so blauäugig an sowas ran?

    Kopfschütteln

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Freitag, 3. Juni 2011
    Text
    >
    >
    >Habe ihn schon vorgestern geschrieben, dass er mir die ganzen Nachweise bringen soll bis heute, aber hat er nicht gemacht. Kann ja net so einfach behaupten, dass er noch was zu kriegen hat ohne Beweise.Zu allem Überfluss wohnt er noch mir gegenüber und schafft es net vorbeizukommen. Naja, ich bedanke mich bei dir und wünsche einen schönen Feiertag. Ich gehe Freitag gleich auf das Landratsamt. :)


    Ein Fahrlehrer hat etwas anderes zu tun, als jeden Sonderwunsch zu erfüllen.
    Was meinst Du, wie sehr man in einer Fahrschule mit Sonderwünschen aller Art bombardiert wird ("rufen Sie mich dann an, machen Sie dies...")...

    Für mich hört sich das danach an, dass Du vielleicht den Vertrag nicht richtig gelesen hast.
    Meine Erfahrung ist, dass Kunden und deren Eltern oftmals nicht am "Papierkram" interessiert sind.
    Die landläufige Meinung ist, dass ein Unternehmer immer an der sehr schnellen Unterschrift interessiert ist. Ich sehe das anders.
    Je unbedarfter eine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt wird, desto schneller kommt der Ärger, wie man in Deinem Fall sieht.
    Der Vorwurf "die wollen mich über's Ohr hauen" kommt sehr schnell und meistens ist er unberechtigt.
    Klar, Abzieher gibt es überall, aber nicht desto trotz gibt es mehr Ärger wegen Unwissenheit.
    Viele verwechseln ja schon die SVA-Gebühren mit der Grundgebühr und interessieren sich nicht, dass nicht nur der TÜV Prüfungsentgelte kassiert.
    Obwohl es sonnenklar im Vertrag steht.
    Resultat: Ärger und unverschämte Kundenanrufe. Wir haben oft Wechsler, die zu uns kommen. Häufig haben diese noch offene Rechnungen bei ihrer alten Fahrschule. Die meisten der Forderungen, die ich im Kundenauftrag freundlicher Weise überflogen habe, waren dabei berechtigt.

    Allein, dass Du behauptest, die alte FS sei in der Lage einen "Prüfauftrag" zu verweigern, deutet darauf hin, dass Du Dich mit der Materie nicht richtig auseinandergesetzt hast.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2011
    Text
    >Hallo,
    >habe mal ne Frage.
    >Es geht darum, dass ich jetzt die Fahrschule gewechselt habe und mein alter Fahrschullehrer den Prüfauftrag für die Fahrprüfung einbehält, weil ich ihn ja angeblich noch was schulde, wo er mir noch keine Beweise erbracht hat.Darf er die Unterlagen einfach so behalten ?

    Hallo, das Einbehalten eines Prüfauftrages ist doch Unsinn, deine neue Fahrschule kann auch ohne Prüfauftrag die Prüfung beim TüV bestellen. Die Unterlagen befinden sich ja bei der Prüfstelle. Nachweise über Theorie- und Praxisausbildung sind schon eine andere Sache.
    Wir handhaben es einfacher, Theorie ist mit der Grundgebühr abgegolten. Ins Auto wird erst eingestiegen wenn das Geld für die Fahrstunde in der Kasse ist. Dadurch gibt es null Probleme.

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 3. Juni 2011
    Text
    >Ich musste nie für ne Fahrstunde unterschreiben und habe auch keinen Vertrag.


    Du (bzw. deine Eltern) hast aber bei der Anmeldung einen Vertrag unterschrieben, oder?!?
    Und von dem hast du nie eine Zweitausfertigung/Durchschrift/Kopie verlangt und erhalten? O_o

    Einem Jugendlichen würde ich das evtl. noch nachsehen.
    Aber Erziehungsberechtigte sehe ich in der Pflicht, auf das Ausstellen eines solchen Papiers aufmerksam zu machen und den Sprössling auf die Wichtigkeit von Quittungen hinzuweisen. Wenn nötig wiederholt.

    Dass der Fahrschüler dem Fahrlehrer glaubt, wenn der sagt "Das brauchst du, aber kriegste nicht, bevor ..." kann ich auch verstehen.
    Diesen Fehlglauben hätte der Nachfolger-FL aber auch schon aus dem Weg räumen können.

    Und dass der Fahrschüler nicht weiß, dass Fahrstunden abgezeichnet werden, empfinde ich als nicht SO schlimm.
    Da hat sich eher der FL ein Ei ins Netz gelegt, wenn er nun uU die Tagesnachweise vorlegen muss. ;oP

    Bin gespannt, wie es weiter geht ....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Rey Misterio
      schrieb am Freitag, 3. Juni 2011
    Text
    Ich war schon volljährig, wo ich mit der Fahrschule angefangen habe.Habe ihn damals schon nach dem Durchschlag vom Vertrag gefragt, da hat er nie dergleichen getan, aber hat auch da keine Unterschrift auf den Vertrag von mir, falls es einen geben sollte. xD Bin ja bei der 2ten Fahrrüfung im Dezember 2009 durchgefallen und danach ist die Jahresfrist abgelaufen. Habe November 2010 die 2te theoretische Prüfung gemacht.Bin dann Ende November 1 mal gefahren und seitdem nicht mehr in der alten Fahrschule.Habe ihn ja da schon gefragt, was er noch zu kriegen hat, wo er auch nie dergleichen getan hat, zu mal ich da noch Arbeit hatte und ihn sein Geld hätte begleichen könn. Jetzt wo ich gewechselt habe, kommt er mit den Restschulden an. Ich gehe jetzt über die Rechtsauskunft.Muss mal voran gehen, sonst läuft bald wieder die Jahresfrist ab. Danke für die hilfreichen Antworten :)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 3. Juni 2011
    Text
    Ah, jetzt kommen langsam die wichtigen Details. Könntest du bitte mal den bisherigen Verlauf deiner Ausbildung beschreiben? Wann wurden welche Verträge abgeschlossen, wann wurden Anträge eingereicht, wann fand die Ausbildung (Theorie, Praxis, insbesondere Sonderfahrten) statt, wann wurde welche Prüfung abgelegt? Bisher lese ich folgendes:

    12/09: 2. praktische Prüfung
    11/10: erneute theoretische Prüfung nach Fristablauf
    11/10: 1 Übungsfahrt


    Das Dokument, das du von deiner Fahrschule haben willst, heißt nicht Prüfauftrag (der liegt bei TÜV/DEKRA) sondern Ausbildungsbescheinigung. Darauf bestätigt die Fahrschule, welche Stunden aus dem Mindestumfang der Ausbildung (also Theorie und Sonderfahrten, nicht aber Übungsfahrten) sie durchgeführt hat.

    In zwei Fällen braucht man beim Wechsel gar keine Ausbildungsbescheinigung:
    1. wenn es nichts zu bescheinigen gibt, z.B. wenn die Mindestausbildung noch nicht begonnen wurde oder die Stunden inzwischen nicht mehr verwertbar sind, oder
    2. wenn die Bescheinigung schon bei der Prüforganisation (TÜV/DEKRA) aufgrund einer Prüfung vorliegt.

    Bis Dezember 2010 wäre bei dir 2. zutreffend gewesen, inzwischen könnte 1. zutreffend sein. Wann wurden die Sonderfahrten für deine erste praktische Prüfung durchgeführt?

    Um an die Ausbildungsbescheinigung zu kommen, würde ich mich an die neue Fahrschule wenden. Vielleicht trifft die den richtigen Ton. Da ich Drohungen grundsätzlich nicht mag, würde ich nicht mit der Aufsichtsbehörde drohen sondern mich dort einfach melden. Die werden den FL dann eindrücklich an seine Pflichten erinnern. Selbst wenn er noch Forderungen gegen dich hätte, müsste er trotzdem die Bescheinigung ausstellen.


    Nun zu den Forderungen: Der FL ist in der Pflicht, seine Ansprüche zu beweisen. Wenn er von dir noch nicht einmal einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag hat, dürfte das schwer werden. Das ist aber nicht dein Problem. Wenn er etwas will, soll er sich melden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Rey Misterio
      schrieb am Samstag, 4. Juni 2011
    Text
    Habe mitte 2007 mit der Ausbildung begonnen und solange zieht sich der Führerschein schon hin :D. Gut dass du das sagst, dass die neue Fahrschule darauf hinweisen kann. Ich werde Montag glei noch mal da anrufen und außerdem hat mein neuer Fahrschullehrer ausdrücklich gesagt, dass er den prüfauftrag vom alten FL anfordern muss und ihn einbehalten kann. Kann ja gut sein dass das von Bundesland zu Bundesland anders ist;). Ich bin aus dem schönen Thüringen, musste mich selber auf der FS stelle ummelden, ne bakannte aus NRW wurde von ihrer neuen Fahrschule selber umgemeldet und ist 2 Tage danach glei gefahren, bei mir hat es 2 wochen gedauert, bis sich die neue FS gemeldet hat.Meine neue Fahrschule hat den Ausbildungsnachweis. Bin ja am Montag früh zum ersten mal da gefahren und Nachmittag war mein Tag mit der bösen Überaschung gelaufen.
    MFG
    Manuel

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 4. Juni 2011
    Text
    >außerdem hat mein neuer Fahrschullehrer ausdrücklich gesagt, dass er den prüfauftrag vom alten FL anfordern muss und ihn einbehalten kann. Kann ja gut sein dass das von Bundesland zu Bundesland anders ist;). Ich bin aus dem schönen Thüringen,

    Ich kenne die Situation in Thüringen nicht, aber: Die Fahrschule hat mit dem Prüfauftrag absolut nichts zu tun.

    Im Prüfauftrag beauftragt die Fahrerlaubnisbehörde die Prüforganisation (in deinem Fall die DEKRA) mit der Durchführung der erforderlichen Prüfungen. Da du schon 18 bist, hat die FEB in deinem Fall auch gleich den Führerschein mitgeschickt, damit ihn dir der Prüfer nach erfolgreicher Prüfung aushändigen kann.

    Selbst wenn - aus welchen Gründen auch immer - die Fahrschule doch in den Besitz des Prüfauftrags gekommen sein sollte, kann sie ihn auch bei noch offenen Forderungen nicht einfach behalten. Das kann sogar eine Straftat sein.


    >musste mich selber auf der FS stelle ummelden, ne bakannte aus NRW wurde von ihrer neuen Fahrschule selber umgemeldet und ist 2 Tage danach glei gefahren, bei mir hat es 2 wochen gedauert, bis sich die neue FS gemeldet hat.

    Solche Unterschiede sind dagegen möglich.


    >Meine neue Fahrschule hat den Ausbildungsnachweis.

    Dann wüsste ich nicht, was einer Prüfung noch im Wege stehen sollte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Manni 1989
      schrieb am Dienstag, 7. Juni 2011
    Text
    Hallo,
    habe in meiner neuen fahrschule nochmal angerufen, es ist der Ausbildungsnachweis, den mein alter FL als Druckmittel nimmt. Also haben sie den Prüfauftrag, habe mich da verhört.Den Ausbildungsnachweis darf er ja behalten,bis er seine Restkohle hat, oder? (Hat mir aber immer noch keine Auflistung über die angebliche Summe gebracht)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 7. Juni 2011
    Text
    >habe in meiner neuen fahrschule nochmal angerufen, es ist der Ausbildungsnachweis, den mein alter FL als Druckmittel nimmt.


    Aber ob das überhaupt ein Druckmittel ist?
    Wenn ich das lese:
    >Habe mitte 2007 mit der Ausbildung begonnen und solange zieht sich der Führerschein schon hin :D.

    kann ich mir vorstellen, dass die Sonderfahrten (und nur um die geht es bei der Ausbildungsbescheinigung) mittlerweile eh schon verfallen sind. :o(
    Wann waren die letzten SONDERFAHRTEN denn?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 7. Juni 2011
    Text
    >Wenn ich das lese:
    >>Habe mitte 2007 mit der Ausbildung begonnen und solange zieht sich der Führerschein schon hin :D.
    >
    >kann ich mir vorstellen, dass die Sonderfahrten (und nur um die geht es bei der Ausbildungsbescheinigung) mittlerweile eh schon verfallen sind. :o(
    >Wann waren die letzten SONDERFAHRTEN denn?

    Das hatte ich ja schon angesprochen. Interessant wäre übrigens eher, wann die erste praktische Prüfung war. Das Datum des Ausbildungsnachweises muss nicht unbedingt mit der letzten Sonderfahrt zusammenfallen. Bis der TE hier aber mit ein paar Informationen rausrückt, wird sich das nicht klären lassen.


    >Den Ausbildungsnachweis darf er ja behalten,bis er seine Restkohle hat, oder?

    Das ist dir weiter oben schon mehrfach geschrieben worden: Nein, er darf nicht. Melde das der Behörde, die in eurer Stadt bzw. eurem Landkreis die Aufsicht über die Fahrschulen führt. Wenn er dir das so gesagt hat ("Nachweis nur gegen Geld"), stellt das sogar eine Straftat (Nötigung) dar, und zwar unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist.


    >(Hat mir aber immer noch keine Auflistung über die angebliche Summe gebracht)

    Lass das doch sein Problem sein. Deines ist es jedenfalls nicht.

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