Fahrschulwechsel

  • Fahrschulwechsel
     Schinzon
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2010
    Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen
    ich bin seit ca einem halben Jahr bei einer Fahrschule angemeldet für meinen PKW-Führerschein
    bin bis jetzt aber nur zu 2 Theorie-stunden dagewesen.
    Ich fühle mich da in der Fahrschule ziemlich unwohl weil erstens finde ich den lehrer sehr unsympatisch und 2 ist der raum ziemlich klein was mir Probleme bereitet da ich unter klaustrophobie leide jetzt habe ich hir in der Stadt eine Fahrschule empholen bekommen die für mich ideal währe.
    War auch schon einmal da als Zuhöhrer bei einer Theoriestunde.
    und jetzt kommt meine eigendliche Frage kann ich bei einem fahrschule wechsel nach nur 2 Theoriestunden darauf hoffen das ich etwas von dem Geld das ich am Anfang gezahlt haben (Grundbetrag) zurück bekommen?

    mfg
    Schinzon
  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2010
    Text


    Die Fahrschule hat das Recht, den Grundbetrag zu behalten.
    Ob sie das macht, hängt von deinem Verhandlungsgeschick und der Einstellung/Laune des FL ab.
    Gedanklich würde ich den Betrag aber (erst einmal) als "gezahltes Lehrgeld" abschminken.

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  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2010
    Text
    >Ich fühle mich da in der Fahrschule ziemlich unwohl weil erstens finde ich den lehrer sehr unsympatisch und 2 ist der raum ziemlich klein was mir Probleme bereitet da ich unter klaustrophobie leide

    Wohin auch immer du wechselst: Das sind Dinge, die man vorab klären kann und soll. Du wirst in der Fahrschule bzw. beim FL viel Geld ausgeben und viel Zeit verbringen - da ist etwas mehr Sorgfalt angebracht. Sonst wirst du vielleicht bald wieder wechseln wollen/müssen.


    >und jetzt kommt meine eigendliche Frage kann ich bei einem fahrschule wechsel nach nur 2 Theoriestunden darauf hoffen das ich etwas von dem Geld das ich am Anfang gezahlt haben (Grundbetrag) zurück bekommen?

    Das entnimmst du deinem Ausbildungsvertrag und den AGB der Fahrschule. Es ist möglich, dass es eine solche Klausel gibt. Ohne den genauen Wortlaut zu kennen, ist dazu keine genauere Auskunft möglich.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2010
    Text
    2 ist der raum ziemlich klein was mir Probleme bereitet da ich unter klaustrophobie leide
    >
    und ausgebildet wird dann in einem cabrio mit offenem verdeck....

    einen teil des grundbetrages wirst du wohl zurück bekommen. wieviel steht in den agb.

    mfg

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  • Thema
    Re: Fahrschulwechsel
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 10. September 2010
    Text
    Wenn Du schon seit einem halben Jahr bei der Fahrschule angemeldet bist und jetzt erst feststellst, dass Dir Theorieunterricht unter freiem Himmel eigentlich viel sympathischer ist, dann wird Dir wohl kaum ein Richter dieser Republik einen Rück-Erstattungs-Anspruch der Grundgebühr zusprechen.

    Man informiere sich eben besser vorher, welche Verträge man unterschreibt.

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