Fahrschulkosten

  • Fahrschulkosten
     sebinator
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Kann mir einer sagen, ob man die Kosten für die Fahrschule irgendwie steuerlich absetzen kann oder ob da eine staatliche Förderung möglich ist?
    Ich selbst bin ohne eigenes Einkommen (arbeitslos) und lebe im Haushalt meines Vaters (bekomme kein ALG). Wenn ihr mir helfen könnt, schon mal vielen Dank im voraus!
  • Thema
    Re: Fahrschulkosten
    Autor
      ukas
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Text
    Da du kein eigenes Einkommen hast, zahlst du auch keine Steuern.
    Damit kannst du dir vom Staat auch nichts zurückholen. Selbst wenn du berufstätig und damit steuerpflichtig wärst, wäre das Erlangen des FS nicht in der Einkommenssteuererklärung absetztbar. Hierbei handelt es sich um keine „Weiterbildung“. – Es sei denn Du machst eine spezielle Ausbildung, die beruflich notwendig ist.

    Kannst du nachweisen, das du die Fahrerlaubnis brauchst, damit dich eine bestimmte Firma einstellt? Damit sieht es bezüglich der vom Arbeitsamt zu erstattenden Kosten sehr ungünstig für dich aus.

    Du solltest jedoch beim AfA nachfragen, die haben dort die aktuellsten Gesetze und können dir besser Auskunft geben, bei welchen Kosten du auf Unterstützung hoffen kannst.

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  • Thema
    Klasse D
    Autor
      Hänschen Klein
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Text
    Guten Tag zusammen.

    Habe nun den Entschluss gefasst Klasse D zu machen. Dazu ein paar Fragen : Ist der Preis von knapp 4000 € bei Klasse B länger als 2 Jahre für NRW ein guter Preis ? Desweiteren habe ich mal irgendwo gelesen, das man diesen von der Steuer als vorweggenommene Fortbildungskosten(oder so ähnlich)voll absetzen kann(also nicht nur den Pauschalbetrag von knapp 1000 € als Weiterbildungskosten) ?
    Nach 6 Jahren Berufserfahrung kann man bei der IHK eine Prüfung ablegen und darf sich falls man besteht Berufskraftfahrer nennen. Ist das so richtig ? Und wie verhält sich diese IHK Prüfung mit dem neuen Qualifikationsgesetz ab September. Ist es danach immer noch so "einfach" möglich den Berufskraftfahrer auf diesem Wege zu machen ?


    Freue mich auf sinnvolle und kompetente Antworten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Klasse D
    Autor
      Hänschen Klein
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Text
    Hmm eigentlich sollte das ein neues Thema werden ???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Klasse D
    Autor
      Loisel
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Text
    >Guten Tag zusammen.
    >
    >Habe nun den Entschluss gefasst Klasse D zu machen. Dazu ein paar Fragen : Ist der Preis von knapp 4000 € bei Klasse B länger als 2 Jahre für NRW ein guter Preis ? Desweiteren habe ich mal irgendwo gelesen, das man diesen von der Steuer als vorweggenommene Fortbildungskosten(oder so ähnlich)voll absetzen kann(also nicht nur den Pauschalbetrag von knapp 1000 € als Weiterbildungskosten) ?
    >Nach 6 Jahren Berufserfahrung kann man bei der IHK eine Prüfung ablegen und darf sich falls man besteht Berufskraftfahrer nennen. Ist das so richtig ? Und wie verhält sich diese IHK Prüfung mit dem neuen Qualifikationsgesetz ab September. Ist es danach immer noch so "einfach" möglich den Berufskraftfahrer auf diesem Wege zu machen ?
    >
    >
    >Freue mich auf sinnvolle und kompetente Antworten.

    58 (!) Fahrstunden sind zu fahren, da kannst Du Dich bei diesem Preis nicht beschweren!!!!! Laß Dir das schriftlich geben, sonst kommen nachher vielleicht noch irgendwelche versteckte Kosten hinzu!!!
    Berufskraftfahrerausbildung: Wie Du schon richtig geschrieben hast ändert sich ab September einiges in dieser Richtung. Es gibt 2 Möglichkeiten. 1. 3 jährige Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb oder 2. die beschleunigte Ausbildung (aber nur dann wenn Du vor September den D-Schein besitzt). Dies nur in aller Kürze. Nähere und vor allem brauchbarere Info's bekommst Du bei Deiner IHK!!!

    Grüße
    Loisel

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse D
    Autor
      Hänschen Klein
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Text


    >58 (!) Fahrstunden sind zu fahren, da kannst Du Dich bei diesem Preis nicht beschweren!!!!! Laß Dir das schriftlich geben, sonst kommen nachher vielleicht noch irgendwelche versteckte Kosten hinzu!!!


    Habe das schriftlich per E-Mail als Angebot vorliegen :

    Grundbetrag : 150€
    Grundausbildung 33 x 63,50 € = 2095,50€
    Überland 12 x 63,50 € = 762,00 €
    Autobahn 8 x 63,50 € = 508,00 €
    Dunkel 5 x 63,50 € = 317,50 €

    Vorstellung Prüfung Theorie und Praxis = 149,00 € macht ne Gesamtsumme von 3982 € + Mappe und Buch 49,00 € und Tüv-Gebühren

    >Berufskraftfahrerausbildung: Wie Du schon richtig geschrieben hast ändert sich ab September einiges in dieser Richtung. Es gibt 2 Möglichkeiten. 1. 3 jährige Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb oder 2. die beschleunigte Ausbildung (aber nur dann wenn Du vor September den D-Schein besitzt). Dies nur in aller Kürze. Nähere und vor allem brauchbarere Info's bekommst Du bei Deiner IHK!!!
    >
    >Grüße
    >Loisel

    3jährige Ausbildung kommt für persönlich nicht in Frage. Will so schnell wie möglich auffen Bus.
    Die wichtigste Frage ist ob man Klasse D wirklich komplett von den Steuern absetzen kann ? Hat da jemand schon praktische Erfahrungen mit ?

    Die Deadline von September ist ja das was mich zum sofortigen Handeln verleitet. Sollte man eigentlich noch schaffen können wenn man jetzt bald beginnt oder ?
    Können mir dabei meine 3 Treuepunkte in einer Norddeutschen Stadt eigentlich in die Quere kommen?

    Thanks for your Answers

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschulkosten
    Autor
      Loisel
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Text
    Kosten für den Autoführerschein kannst Du nicht absetzen. Das Arbeitsamt unterstützt Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen!
    Einfach mal nachfragen!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulkosten
    Autor
      diana1975
      schrieb am Dienstag, 29. Januar 2008
    Text
    >Kosten für den Autoführerschein kannst Du nicht absetzen. Das Arbeitsamt unterstützt Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen!
    >Einfach mal nachfragen!!!


    stimmt net ganz ich war ne weile arbeitslos fragte dann ob ich unterstützung bekomme zecks führerschein da die chancen auf nen job dann grösser sind nix,hab keine hilfe usw bekomen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulkosten
    Autor
      Loisel
      schrieb am Dienstag, 29. Januar 2008
    Text
    >>Kosten für den Autoführerschein kannst Du nicht absetzen. Das Arbeitsamt unterstützt Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen!
    >>Einfach mal nachfragen!!!
    >
    >
    >stimmt net ganz ich war ne weile arbeitslos fragte dann ob ich unterstützung bekomme zecks führerschein da die chancen auf nen job dann grösser sind nix,hab keine hilfe usw bekomen

    Wird unterschiedlich von den Ämtern behandelt!!!
    Hier in RhldPfalz wird u.U. gezahlt!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschulkosten
    Autor
      bugiman
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Text
    hppt://www.bugiman.ch

    Bei uns in der Schweiz ist dies nicht möglich, da es sich nicht um eine berufliche Ausbildung handelt.
    Gruss Franz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschulkosten
    Autor
      Loisel
      schrieb am Dienstag, 29. Januar 2008
    Text
    Aufwendungen für Klasse C/CE & D/DE sind als berufliche Aufwendungen absetzbar.
    Punkte(3): Kein Problem!!!

    Grüße

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