Fahrschulgeld wiederholen?

  • Fahrschulgeld wiederholen?
     Francis
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Hallo liebe Fahrgemeinde,

    mir ist gestern beim durchwühlen meiner Aktenordner, die Rechnung für die Fahrschule in die Hände gefallen. Hier habe ich rund 80 € für Theorie und Grundbetrag ausgegeben. Ist auch per Quittung belegt.

    Leider habe ich aber aufgrund von längerer Krankheit die Fahrschule ausfallen lassen müssen und letztlich nur eine Theorie Stunde absolviert.

    Das ganze ist nun auch schon fast 2 Jahre her (nicht ganz), aber ich hätte halt gern den nicht in Anspruch genommen differenz Betrag wieder!

    Ist sowas vor allem nach dieser Zeitspanne noch möglich? Hat jemand von euch schon Erfahrung mit sowas gemacht? :)

    Schon mal besten Dank im Voraus für eure Hilfe,
    lg Mario
  • Thema
    Re: Fahrschulgeld wiederholen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    Hi Mario,

    ganz einfach: nein, du hast gesetzlich keine Chance, was wiederzubekommen.

    Schau einfach in deinen Vertrag rein, da steht das alles geregelt

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschulgeld wiederholen?
    Autor
      Francis
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    >Hi Mario,
    >
    >ganz einfach: nein, du hast gesetzlich keine Chance, was wiederzubekommen.
    >
    >Schau einfach in deinen Vertrag rein, da steht das alles geregelt
    >
    >Wolfe

    Hallo Wolfe,

    leider sind im Vetrag, weder auf der Rückseite noch sonst wo die AGB vermerkt. Ich werde wohl morgen da mal vortanzen und mich mit den Fahrschulleiter hinsetzen. Vielleicht kann man da doch was machen. Danke trotzdem :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulgeld wiederholen?
    Autor
      carllson
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    >
    >leider sind im Vetrag, weder auf der Rückseite noch sonst wo die AGB vermerkt. Ich werde wohl morgen da mal vortanzen und mich mit den Fahrschulleiter hinsetzen. Vielleicht kann man da doch was machen. Danke trotzdem :)

    Hallo Mario,

    bei uns bekommt man die AGB´s auf einem gesonderten Blatt, weil es soviele § sind. Vielleicht hast Du das auch so bekommen?

    Außerdem gibt es auch gesetzliche Vorschriften (stehen im BGB §611 - 630, Dienstvertrag), die greifen können.

    MfG
    carllson

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschulgeld wiederholen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    Hi,

    dann haben die bei deiner Anmeldung aber ausgehangen.

    Auszug:
    Beendigung der Ausbildung
    Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrer-laubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.

    Da dieses Jahr um ist, du dich scheinbar bei der FAhrschule auch nicht abgemeldet hast wegen krank, steht dir rechtlich nix mehr zu.

    Ob der Kollege jetzt kulant ist, und eine erneute ausbildung mit reduzierter GG macht, ........

    Ich kann dir nur sagen, ich wprde es nicht machen.
    Ne Fahrschule ist ein Wirtschaftsunternehmen, keine karitative Einrichtung.

    Der FL muss davon Leben.
    Und für DEIN Versäumnis, dich krankheitsbedingt abzumelden, kann er ja nix.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschulgeld wiederholen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    Ich habe schon AGB gesehen, nach denen der Schüler hier 3/5 des Grundbetrags zurückbekommen hätte. Die vollen 80 € dürfte es aber nicht geben: Die Fahrschule hat Leistungen erbracht!

    Wollen wir mal hoffen, dass die Fahrschule bei der Preisgestaltung noch nicht Pleite gegangen ist. Dann gibt es gar nichts mehr zu holen...

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