Hallo Meine Tochter hat die Theoretische Rollerprüfung vergeigt.Nun soll sie bei der Fahrschule nochmal zu den Tüvgebühren 20€ bezaheln ist das so korrekt??
Thema
Re: Fahrschulgebühren
Autor
Muffy
schrieb am Freitag, 2. April 2010
Text
>Hallo >Meine Tochter hat die Theoretische Rollerprüfung vergeigt.Nun soll sie bei der Fahrschule nochmal zu den Tüvgebühren 20€ bezaheln ist das so korrekt??
Hallo,
Dabei handelt es sich um die Vorstellungsgebühr zur Prüfung, die die Fahrschule für Ihren Verwaltungsaufwand erhebt. (erneute Anmeldung zur Prüfung, Fahrt zur Prüfung und zurück usw.)
ein Blick in den Ausbildungsvertrag beantwortet die Frage besser als wir es hier im Forum können. Die Fahrschule kann zusätzlich zur TÜV-Gebühr und Vorstellung zur Theorieprüfung auch noch einmal einen Teil der Grundgebühr verlangen.