Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht ...

  • Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
     City-Fahrschule
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2011
    Laut § 18 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes, habe ich das Recht auf mein Ausbildungsnachweis, dass die Fahrschule bei Anfrage auszuhändigen hat. Meine Alte Fahrschule weigert sich. Die Ausbildungsbescheiningung mit den Sonderfahrten hatte ich schon bekommen, damit ich die Ausbildungs fortsetzen kann. Ich habe bei der Fahrschule noch eine Rechnung von 210€ offen + 5€ Mahnung. Ich bin bereit die rechnung zu begleichen nach dem ich mein Ausbildungsnachweis das mir ja zusteht erhalten und die rechnung bzw alle rechnungen die ich noch zuvor bekommen hatte kontrolliert habe. Meine neue Fahrschule, sagt mir das ich das einfach schriftlich schreiben soll. Dies werde ich auch tun und es noch heute vorbei bringen.

    Meine Frage: Laut Gesetz steht es mir zu. An wem muss ich mich
    Wenden, wenn die Fahrschule sich weigert es mir auszuhändigen?
  • Thema
    Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2011
    Text
    >Laut § 18 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes, habe ich das Recht auf mein Ausbildungsnachweis, dass die Fahrschule bei Anfrage auszuhändigen hat.

    Wo liest du das? Von "aushändigen" ist da keine Rede. Es geht auch nicht um den Aubildungsnachweis (was auch immer du darunter verstehst), sondern um die Aufzeichnungen der Fahrschule zum Ausbildungsverlauf. Schließlich sind diese Aufzeichnungen nur "nach Abschluss der Ausbildung" zur Unterschrift vorzulegen.


    >Meine Alte Fahrschule weigert sich. Die Ausbildungsbescheiningung mit den Sonderfahrten hatte ich schon bekommen, damit ich die Ausbildungs fortsetzen kann.

    Dann frage ich mich, was du noch willst.


    >Ich habe bei der Fahrschule noch eine Rechnung von 210€ offen + 5€ Mahnung. Ich bin bereit die rechnung zu begleichen nach dem ich mein Ausbildungsnachweis das mir ja zusteht erhalten und die rechnung bzw alle rechnungen die ich noch zuvor bekommen hatte kontrolliert habe.

    Die Aufzeichnungen zur Ausbildung stehen dir nicht zu, sie sind für die Fahrschule bestimmt. Natürlich kann die Fahrschule dir diese Unterlagen zur Verfügung stellen, z.B. um ihre Forderung gegen dich zu beweisen.

    Hast du denn Zweifel an der Höhe des Rechnungsbetrags?


    >Meine neue Fahrschule, sagt mir das ich das einfach schriftlich schreiben soll. Dies werde ich auch tun und es noch heute vorbei bringen.

    Was soll das bringen? Die Zahlung des offenen Rechnungsbetrags (sofern er unstrittig ist) an Bedingungen zu knüpfen, ist nicht zulässig.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      City-Fahrschule
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2011
    Text
    >>Wo liest du das? Von "aushändigen" ist da keine Rede. Es geht auch nicht um den Aubildungsnachweis (was auch immer du darunter verstehst), sondern um die Aufzeichnungen der Fahrschule zum Ausbildungsverlauf. Schließlich sind diese Aufzeichnungen nur "nach Abschluss der Ausbildung" zur Unterschrift vorzulegen.


    Der Ausbildungsnachweis ist am Ende der Ausbildung vom Inhaber der Fahrschule oder verantwortlichen Leiter des Ausbildungsbetriebes zu unterschreiben sowie vom Fahrschüler gegenzuzeichnen oder sonst zu bestätigen. Eine Kopie ist dem Fahrschüler auszuhändigen.

    Ausbildungsbescheinigung(http://fahrschulen-im-web.de/images/anlage72.jpg)
    Ausbildungsnachweis (http://www.fahrtipps.de/download/dateien/dv-fahrlg-anlage-3.pdf)

    >>Dann frage ich mich, was du noch willst.


    Ich möchte für mich den Ausbildungsnachweis haben und nochmal die rechnungen zu überprüfen.


    >>Die Aufzeichnungen zur Ausbildung stehen dir nicht zu, sie sind für die Fahrschule bestimmt. Natürlich kann die Fahrschule dir diese Unterlagen zur Verfügung stellen, z.B. um ihre Forderung gegen dich zu beweisen.

    >>Hast du denn Zweifel an der Höhe des Rechnungsbetrags?

    Ich weiß nicht was du genau mit den Aufzeichnungen meinst. Ich weiß nur das mir mein Ausbildungsnachweis zusteht.

    Ja ich zweifel sehr daran, warum sollte sich die Fahrschule so querstellen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2011
    Text
    >Der Ausbildungsnachweis ist am Ende der Ausbildung vom Inhaber der Fahrschule oder verantwortlichen Leiter des Ausbildungsbetriebes zu unterschreiben sowie vom Fahrschüler gegenzuzeichnen oder sonst zu bestätigen. Eine Kopie ist dem Fahrschüler auszuhändigen.

    Das ist aus § 6 FahrlGDV. Es ist eine Durchführungsvorschrift zum bereits erwähnten § 18 FahrlG, speziell dem Satz:

    "Die Aufzeichnungen sind dem Fahrschüler nach Abschluß der Ausbildung zur Unterschrift vorzulegen."

    Deine Ausbildung wurde aber (zumindest in dieser Fahrschule) nicht abgeschlossen. Das ergibt sich u.a. aus § 6 FahrschAusbO. Du hast daher keinen Anspruch auf diese Bescheinigung, zumindest nicht aus öffentlichem Recht.


    >>>Dann frage ich mich, was du noch willst.
    >
    >
    >Ich möchte für mich den Ausbildungsnachweis haben und nochmal die rechnungen zu überprüfen.

    Es geht dir also um die Rechnung. Das ist eine privatrechtliche Sache, die man anders angeht.

    Den Ausbildungsnachweis schuldet die Fahrschule - wenn überhaupt - aus öffentlichem Recht. Das mit der privatrechtlichen Angelegenheit (Ausbildungsentgelt) zu verknüpfen ist unzulässig, und zwar für beide Seiten:
    - Wenn du die Forderung nicht bezahlst, muss die Fahrschule trotzdem im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang die Bescheinigungen ausstellen.
    - Wenn die Fahrschule die Ausstellung von Bescheinigungen verweigert, darfst du nicht im Gegenzug die Bezahlung verweigern.
    Du hast mit der Fahrschule zwei unabhängige Rechtsverhältnisse: Ein privates (Ausbildung gegen Entgelt, Ausbildungsvertrag) und ein öffentliches nach den einschlägigen Vorschriften über die Ausbildung.


    >Ja ich zweifel sehr daran, warum sollte sich die Fahrschule so querstellen?

    Hast du das der Fahrschule bereits mitgeteilt, d.h. weiß die Fahrschule, dass du nicht zahlst, weil du den Rechnungsbetrag anzweifelst? Das muss man zunächst einmal deutlich sagen. Die Fahrschule ist dann - wie jeder andere Anspruchsteller auch - in der Pflicht, ihren Anspruch zu beweisen. Wie sie das anstellt, ist ihre Sache.

    Statt mich in den Begriff "Ausbildungsnachweis" zu verbeißen, würde ich die Fahrschule auffordern, mir Nachweise über ihre Forderung vorzulegen. Inhaltlich mag das dann so ähnlich wie ein Ausbildungsnachweis aussehen - was auf dem Papier ganz oben steht, ist ja letztendlich egal. Ich nehme an, dass du die Fahrstunden irgendwie quittieren musstest. Auf diesem Weg sollte nachprüfbar sein, was tatsächlich gefahren wurde.

    Noch ein Wort der Warnung: Offensichtlich hat die Fahrschule den fälligen Betrag bereits angemahnt. Zahlungsverzug dürfte also inzwischen eingetreten sein. Sollte sich die Forderung als berechtigt erweisen, darf dir die Fahrschule - neben einer Bearbeitungsgebühr und Mahnspesen - auch Verzugszinsen berechnen. In jedem Fall bist du also gut beraten, den unstrittigen Teil der Forderung umgehend zu begleichen.


    Zu den Gründen der Fahrschule könnte man viel spekulieren. Es sind seriöse Erklärungen denkbar - es kann natürlich auch etwas faul sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      City-Fahrschule
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2011
    Text
    >Den Ausbildungsnachweis schuldet die Fahrschule - wenn überhaupt - aus öffentlichem Recht. Das mit der privatrechtlichen Angelegenheit (Ausbildungsentgelt) zu verknüpfen ist unzulässig, und zwar für beide Seiten:
    >- Wenn du die Forderung nicht bezahlst, muss die Fahrschule trotzdem im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang die Bescheinigungen ausstellen.
    >- Wenn die Fahrschule die Ausstellung von Bescheinigungen verweigert, darfst du nicht im Gegenzug die Bezahlung verweigern.

    Wie sollte ich die Situation angehen ?

    >Hast du das der Fahrschule bereits mitgeteilt, d.h. weiß die Fahrschule, dass du nicht zahlst, weil du den Rechnungsbetrag anzweifelst? Das muss man zunächst einmal deutlich sagen. Die Fahrschule ist dann - wie jeder andere Anspruchsteller auch - in der Pflicht, ihren Anspruch zu beweisen. Wie sie das anstellt, ist ihre Sache.

    Dies habe ich in den Brief deutlich gemacht und die Fahrschule weiß auch, dass ich den Rechnungsbetrag anzweifel.

    >Statt mich in den Begriff "Ausbildungsnachweis" zu verbeißen, würde ich die Fahrschule auffordern, mir Nachweise über ihre Forderung vorzulegen. Inhaltlich mag das dann so ähnlich wie ein Ausbildungsnachweis aussehen - was auf dem Papier ganz oben steht, ist ja letztendlich egal. Ich nehme an, dass du die Fahrstunden irgendwie quittieren musstest. Auf diesem Weg sollte nachprüfbar sein, was tatsächlich gefahren wurde.

    Als ich vor einigen tagen mein Ausbildungsnachweis von der Fahrschule haben wollte,
    weigerte er sich erstmal mir dies zu übergeben. Nach einem kurzen gespräch, druckte er mein Ausbildungsnachweis aus und verlangte von mir es zu unterschreiben. Ich wiederum weigerte mich irgendwas zu unterschreiben bevor ich nicht alles überprüft habe, daraufhin schmiss er den nachweis zusammengerollt in den Mülleimer.


    >Noch ein Wort der Warnung: Offensichtlich hat die Fahrschule den fälligen Betrag bereits angemahnt. Zahlungsverzug dürfte also inzwischen eingetreten sein. Sollte sich die Forderung als berechtigt erweisen, darf dir die Fahrschule - neben einer Bearbeitungsgebühr und Mahnspesen - auch Verzugszinsen berechnen. In jedem Fall bist du also gut beraten, den unstrittigen Teil der Forderung umgehend zu begleichen.

    Zahlungsverzug? Auf der Rechnung steht unten diesmal nur ZAHLUNG BIS SOFORT OHNE ABZUG!
    Ist es denn rechtens, dass die mir dann eine Mahnug zuschicken?
    Die 215€ soll ich sofort begleichen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 29. Juni 2011
    Text
    >Wie sollte ich die Situation angehen ?

    Auch wenn die Fahrschule in der Pflicht ist, solltest du bei der Klärung der Abrechnung nach Kräften mitwirken. Du brauchst eine vollständige Auflistung aller Leistungen, die die Fahrschule erbracht haben will:
    - Grundbetrag, ggf. mehrfach bei Ablauf des Ausbildungsvertrags oder wenn nach einer nicht bestandenen Theorieprüfung ein erneuter Teilgrundbetrag vereinbart war,
    - Fahrstunden mit Datum und Dauer,
    - Sonderfahren genauso,
    - Prüfungsleistungen (Vorstellung zur TP/PP),
    - Prüfungsgebühr bei TÜV/DEKRA, falls die Fahrschule das bezahlt hat,
    - Leistungen außerhalb des Ausbildungsvertrags, z.B. Lernmaterial.

    Grundbetrag und Prüfungen dürften ja unstrittig sein. Hast du die Fahrstunden in irgendeiner Form quittiert, z.B. per Unterschrift am Ende jeder Stunde? Das wäre ein geeigneter Nachweis für Fahrstunden und Sonderfahrten.

    Schließlich stellst du alle bisher geleisteten Zahlungen auf. Dafür bist du in der Beweispflicht. Wie hast du denn bezahlt, bar oder per Überweisung/Lastschrift?


    >Als ich vor einigen tagen mein Ausbildungsnachweis von der Fahrschule haben wollte,
    >weigerte er sich erstmal mir dies zu übergeben. Nach einem kurzen gespräch, druckte er mein Ausbildungsnachweis aus und verlangte von mir es zu unterschreiben. Ich wiederum weigerte mich irgendwas zu unterschreiben bevor ich nicht alles überprüft habe, daraufhin schmiss er den nachweis zusammengerollt in den Mülleimer.

    Sollte die Abrechnung korrekt sein, wäre ihm durch deine Überprüfung doch gar kein Nachteil entstanden. Ich finde dieses Verhalten verdächtig - genau wie jedes andere Drängen auf Unterschriften.


    >Zahlungsverzug? Auf der Rechnung steht unten diesmal nur ZAHLUNG BIS SOFORT OHNE ABZUG!
    >
    >Ist es denn rechtens, dass die mir dann eine Mahnug zuschicken?

    Natürlich ist es rechtens - die Fahrschule geht ja davon aus, dass die Forderung berechtigt ist. Dass eine Mahnung in deinem Fall völlig sinnlos ist, ist ein anderes Thema. Durch deine (sogar schriftliche!) Erklärung, dass du die Forderung nicht anerkennst, ist ohnehin Verzug eingetreten. Aus dem Gefühl würde ich sagen, dass daher die Berechnung von Gebühren für diese Mahnung unzulässig ist.

    Es sieht jetzt so aus:

    - Wenn Teile der Forderung (oder vielleicht sogar die ganze Forderung) berechtigt sind, kann die Fahrschule jetzt mit verschiedenen Mitteln versuchen, das Geld einzutreiben. Die dafür erforderlichen Auslagen musst am Ende du erstatten (das werden u.U. deutlich mehr als die 215 € sein), außerdem fallen dafür Verzugszinsen (5,12 % p.a.) an. Daher meine Empfehlung, den unstrittigen Teil der Rechnung (falls es das gibt) umgehend zu begleichen und generell zu versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Bei Vollstreckungsversuchen verlieren bei solchen Beträgen letztendlich beide Seiten.

    - Nur wenn du ganz sicher bist, dass die Forderung unberechtigt ist, kannst du der Sache eher gelassen entgegensehen. In diesem Fall würde ich gar nichts mehr unternehmen und jeglichen Kontakt zur alten Fahrschule ablehnen. Mal sehen, was die Fahrschule dann macht.

    Hast du denn selbst Aufzeichnungen gemacht, wann du wie viele Fahrstunden hattest?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      City-Fahrschule
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2011
    Text
    >Auch wenn die Fahrschule in der Pflicht ist, solltest du bei der Klärung der Abrechnung nach Kräften mitwirken. Du brauchst eine vollständige Auflistung aller >Hast du die Fahrstunden in irgendeiner Form quittiert, z.B. per Unterschrift am Ende jeder Stunde? Das wäre ein geeigneter Nachweis für Fahrstunden und Sonderfahrten.

    Ja, am ende meiner Fahrstunden habe ich immer Unterschreiben müssen.


    >Schließlich stellst du alle bisher geleisteten Zahlungen auf. Dafür bist du in der Beweispflicht. Wie hast du denn bezahlt, bar oder per Überweisung/Lastschrift?

    Ich habe immer bat bezahlt gehabt.


    >Sollte die Abrechnung korrekt sein, wäre ihm durch deine Überprüfung doch gar kein Nachteil entstanden. Ich finde dieses Verhalten verdächtig - genau wie jedes andere Drängen auf Unterschriften.

    Genauso sehe ich es auch und es ist zu 100% so. 30.05.2011 sollte ich mit meinem fahrlehrer eine Fahrstunde fahren, dies teilte er mir nochmal mit einer sms mit. Am diesen tag erschien jedoch nicht mein fahrlehrer sondern der Fahrschulleiter. Die letzte Autobahnfahrt war angesagt, er fuhr mich jedoch 45Min durch die gegend, erklärte mir auf einem Parkplatz Technik. Im Auto eingestiegen, meinte er mir vorhalten zu müssen, dass ich Technik überhaubt nicht kann und wer mir eigentlich erzählt das ich autofahren kann. ich habe mich von den gar nicht aus der ruhe bringen lassen und habe locker lebsch geantwortet. Nach den 45Min wollte er zur Autobahn. Auf den weg zur Kraftfahrstrasse hatte ich ehrlich gesagt keine lust mehr mit den zu fahren. Auf der Kraftfahrtstrasse habe ich die nechste Ausfahrt genommen, obwohl er sagte ich solle geradeaus fahren. In der Fahrschule angekommen, hat er mich noch in die Fahrschule rein gebeten und wollte das ich was unterschreibe, auf den dokument ein blick geworfen, ist mir sofort klar geworden das er von mir verlangt hat, dass ich die Fahrstunden unterschreiben sollte für den wir Termine die noch kommen sollten. Natürlich habe ich ihn gesagt gehabt, dass ich keine Unterschrift ableiste für Leistungen die ich nicht erbracht habe.Dann wurde es noch dreister, er wollte mir ernsthaft klar machen das ich noch 2 Rechnungen offen hätte. Das dumme war nur ich Kriege jeden Monat meine Rechnungen, und die Rechnung war 3 Monate alt und das kann einfach nicht sein, das so etwas ausbleibt und ich erst nach 3 Monaten bescheid bekomme, auch für diese angeblichen Fahrstunden wollte er eine Unterschrift habe. Es wurde immer dreister, am 31.2.2011 sollte ich angeblich gefahren sein, dies kann aber nicht sein da ich mit meinem Fahrlehrer und 2 andere Fahrschüler waren auch mit. Nach der bestandenen Prüfung, fuhr er uns alle nach hause. Ich hatte nichts unterschrieben und ging einfach. Es waren noch Termine für den 31.05.2011, 01-04.06.2011 und am 06.06.2011 1 Stunde bevor ich meine Praktischeprüfung hätte.


    > Wenn Teile der Forderung (oder vielleicht sogar die ganze Forderung) berechtigt sind, kann die Fahrschule jetzt mit verschiedenen Mitteln versuchen, das Geld einzutreiben. Die dafür erforderlichen Auslagen musst am Ende du erstatten (das werden u.U. deutlich mehr als die 215 € sein), außerdem fallen dafür Verzugszinsen (5,12 % p.a.) an. Daher meine Empfehlung, den unstrittigen Teil der Rechnung (falls es das gibt) umgehend zu begleichen und generell zu versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Bei Vollstreckungsversuchen verlieren bei solchen Beträgen letztendlich beide Seiten.

    Ok "Wenn" die berechtigt sind.


    >- Nur wenn du ganz sicher bist, dass die Forderung unberechtigt ist, kannst du der Sache eher gelassen entgegensehen. In diesem Fall würde ich gar nichts mehr unternehmen und jeglichen Kontakt zur alten Fahrschule ablehnen. Mal sehen, was die Fahrschule dann macht.

    Ich gucke mal, was sich da machen lässt. Ich warte jetzt erstmal auf eine Antwort der Fahrschule.


    >Hast du denn selbst Aufzeichnungen gemacht, wann du wie viele Fahrstunden hattest?<

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2011
    Text
    >Ja, am ende meiner Fahrstunden habe ich immer Unterschreiben müssen.

    Das wäre z.B. ein geeigneter Nachweis.


    >>Schließlich stellst du alle bisher geleisteten Zahlungen auf. Dafür bist du in der Beweispflicht. Wie hast du denn bezahlt, bar oder per Überweisung/Lastschrift?
    >
    >Ich habe immer bat bezahlt gehabt.

    Dann hoffe ich, dass du für jede Zahlung eine Quittung hast. Wie gesagt: Für die Zahlungen bist du in der Beweispflicht.


    In deinem Verhalten finde ich eigentlich kaum einen Fehler. Sicher machst du dir keine Freunde, wenn du Anweisungen nicht befolgst, aber ein unangekündigter Wechsel des FL ist auch nicht die feine Art. Eine Fahrstunde für den 31.2. abzurechnen, ist tatsächlich dreist.

    Ob du für die Termine am 1.-4.6. eventuell auch ohne Leistung zahlen musst, solltest du im Ausbildungsvertrag nachsehen. Für kurzfristig abgesagte Stunden gibt es hier normalerweise Vereinbarungen.


    >>Hast du denn selbst Aufzeichnungen gemacht, wann du wie viele Fahrstunden hattest?
    >
    >Aufzeichnungen habe ich nicht gemacht, dennoch habe ich meine ganzen Fahrstunden auf video, also jede Fahrstunde.

    Das wäre auch ein geeigneter Beweis für die gefahrenen Stunden.


    >Noch was, dass ist meiner neuen Fahrschule wohl bekannt, das Fahrschüler dort die Fahrschule wechseln. Eine Freundin hatte damals auch gewechselt gehabt.

    Die Wahl einer guten Fahrschule ist enorm wichtig. Vielen Fahrschülern wird das leider (wenn überhaupt) erst klar, wenn es zu spät ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      City-Fahrschule
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2011
    Text
    >Dann hoffe ich, dass du für jede Zahlung eine Quittung hast. Wie gesagt: Für die Zahlungen bist du in der Beweispflicht.

    Für die Zahlungen habe ich genug Beweise.
    1.Rechnungen
    2.Quittungen
    3.Videoaufnahmen


    >In deinem Verhalten finde ich eigentlich kaum einen Fehler. Sicher machst du dir keine Freunde, wenn du Anweisungen nicht befolgst, aber ein unangekündigter Wechsel des FL ist auch nicht die feine Art. Eine Fahrstunde für den 31.2. abzurechnen, ist tatsächlich dreist.

    Das stimmt wohl das ich mir damit keine Freunde mache. Aber wer so unfreundlich ist und meint mich unter druck setzen zu müssen und mir anschließend auf dem Parkplatz eine sms von meinem eigentlichen FL zeigt, dass er mir angeblich gesendet hätte. Zu 100% stimmt das nicht und ich bin mir auch sicher das er es auch nicht beweisen kann. Die Anweisungen so eines Fahrlehrer sind mir dann egal, weil ich weiß das es nicht ok ist was er da abgezogen hat und dann noch mit so einen zu fahren? Nein danke.

    >Ob du für die Termine am 1.-4.6. eventuell auch ohne Leistung zahlen musst, solltest du im Ausbildungsvertrag nachsehen. Für kurzfristig abgesagte Stunden gibt es hier normalerweise Vereinbarungen.

    Ich muss nur das bezahlen, was ich auch gefahren bin. Die Termine habe ich kurzfristig abgesagt gehabt.


    >Das wäre auch ein geeigneter Beweis für die gefahrenen Stunden.


    Beweise habe ich zum glück genug.

    >Die Wahl einer guten Fahrschule ist enorm wichtig. Vielen Fahrschülern wird das leider (wenn überhaupt) erst klar, wenn es zu spät ist.

    Ja Leider. Nachhinein habe ich von vielen Freunden die auch dort die Ausbildung abgeschlossen hatten, gehört gehabt das die dort einen abziehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2011
    Text
    Ich habe bei der Fahrschule noch eine Rechnung von 210€ offen + 5€ Mahnung.
    ==========================================================================

    Wenn Du Deine Rechnung nicht bezahlst, würde ich auch nicht ein Blatt Papier in den Drucker legen für dich.

    Einen Ausbildungsnachweis gibt es erst am Ende der Ausbildung. Ist deine Ausbildung zu Ende ? Nein.

    Was willst du eigentlich ?

    Bezahle die Leistungen, die du in Anspruch genommen hast.
    Denke daran, dass von der 3. Mahnung gleich ein Durchschlag an den Rechtsanwalt geht, der das Geld eintreibt. Und der arbeitet auch nicht umsonst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2011
    Text
    >Bezahle die Leistungen, die du in Anspruch genommen hast.

    Das scheint mir das Problem zu sein: Der TE weiß vermutlich nicht genau, was er tatsächlich gefahren ist.


    >Denke daran, dass von der 3. Mahnung gleich ein Durchschlag an den Rechtsanwalt geht, der das Geld eintreibt. Und der arbeitet auch nicht umsonst.

    Das vielleicht schon (wenn die Forderung tatsächlich nicht berechtigt sein sollte), aber jedenfalls nicht kostenlos.

    Grundsätzlich wäre es sicher nicht die schlechteste Idee, die Sache nicht eskalieren zu lassen. Am Ende kann das für alle Beteiligten teuer und stressig werden. Dass der Schüler die Forderung der Fahrschule in Frage stellt und Nachweise sehen möchte, ist aber sein gutes Recht und völlig normal.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      City-Fahrschule
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2011
    Text
    >Wenn Du Deine Rechnung nicht bezahlst, würde ich auch nicht ein Blatt Papier in den Drucker legen für dich.

    Was soll das denn für eine Aussage sein?? Meinst du ich möchte nicht bezahlen, weil ich keine Lust habe oder wie?
    ich zweifel ganz einfach an den Rechnungsbetrag, ist das falsch?

    >Einen Ausbildungsnachweis gibt es erst am Ende der Ausbildung. Ist deine Ausbildung zu Ende ? Nein.

    In der Fahrschule ja. Ich spaziere ja nicht einfach in einer Fahrschule und verlange irgendwas. Ich hatte mich bei meiner neuen Fahrschule informiert.

    >Was willst du eigentlich ?

    Was ich möchte? ich weiß nicht sag du es mir.

    >Bezahle die Leistungen, die du in Anspruch genommen hast.
    >Denke daran, dass von der 3. Mahnung gleich ein Durchschlag an den Rechtsanwalt geht, der das Geld eintreibt. Und der arbeitet auch nicht umsonst.

    Schön zu wissen das du weißt, was ich in Anspruch genommen habe. Wie viel € habe ich denn in Anspruch genommen? Danke für deine Antwort, dass bei der 3. Mahnung der Rechtsanwalt mitspielt ist mir bewußt(informiert). Ich stelle mich ja nicht einfach quer, die Rechnung nicht zu begleichen und hoffe das nichts passiert.

    Ich Danke dir vielmals, aber auf solche Antworten kann ich ehrlich gesagt verzichten. Ich hatte meine Situation oben geschildert gehabt und dann kommt so eine Antwort.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2011
    Text
    >>Einen Ausbildungsnachweis gibt es erst am Ende der Ausbildung. Ist deine Ausbildung zu Ende ? Nein.
    >
    >In der Fahrschule ja. Ich spaziere ja nicht einfach in einer Fahrschule und verlange irgendwas. Ich hatte mich bei meiner neuen Fahrschule informiert.

    Zumindest diese Information ist falsch. Deine Ausbildung ist nicht abgeschlossen und wird es in der alten Fahrschule auch nie sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      City-Fahrschule
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2011
    Text
    >>>Einen Ausbildungsnachweis gibt es erst am Ende der Ausbildung. Ist deine Ausbildung zu Ende ? Nein.
    >>
    >>In der Fahrschule ja. Ich spaziere ja nicht einfach in einer Fahrschule und verlange irgendwas. Ich hatte mich bei meiner neuen Fahrschule informiert.
    >
    >Zumindest diese Information ist falsch. Deine Ausbildung ist nicht abgeschlossen und wird es in der alten Fahrschule auch nie sein.

    Ok. Danke für die bestätigung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Dienstag, 5. Juli 2011
    Text
    > Ich habe bei der Fahrschule noch eine Rechnung von 210€ offen + 5€ Mahnung.
    >==========================================================================
    >
    >Ja, bei allem kann man nur Manne recht geben.

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule will mein Ausbildungsnachweis nicht rausrücken!
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 5. Juli 2011
    Text
    Sag mal, City Fahrschule, was sind das denn für Fahrstunden, für die von dir noch Gelder verlangt werden?
    Welche die gegeben (bzw. genommen) wurden, oder welche, zu deren Terminen du nicht erschienen bist, oder zu kurzfristig abgesagt hast -und so den Verdienstausfall ausgleichen sollst/musst?

    Für erhaltene Fahrstunden musstest du doch den Erhalt durch eine Unterschrift belegen. Oder nicht?!?
    Das geschieht im Tagesnachweis des Fahrlehrers.
    Kann es sein, dass du evtl. von dem Kopien haben möchtest?

    Auf den Beitrag antworten


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