Fahrschule in Raten abbezahlen?

  • Fahrschule in Raten abbezahlen?
     Mellimaus17*
      schrieb am Donnerstag, 27. Oktober 2005
    Hallo ihr lieben...;-)
    Ich hätt da'n paar Fragen...
    Und zwar wie viel Monate vor seinem 18.ten darf man den führerschein anfangen?
    Hat man den Schein dann genau an seinem 18.ten wenn mann's schafft?
    Und kann man den schein auch in Raten abbezahlen?
    Geht das auch in Bayern(kaufbeuren)?
    Ich hoffe mir kann jemand helfen?! ;-)
    Liebe Grüße,Melli.
  • Thema
    Re: Fahrschule in Raten abbezahlen?
    Autor
      güWi
      schrieb am Donnerstag, 27. Oktober 2005
    Text
    >Hallo ihr lieben...;-)
    >Ich hätt da'n paar Fragen...
    >Und zwar wie viel Monate vor seinem 18.ten darf man den führerschein anfangen?
    >Hat man den Schein dann genau an seinem 18.ten wenn mann's schafft?
    >Und kann man den schein auch in Raten abbezahlen?
    >Geht das auch in Bayern(kaufbeuren)?
    >Ich hoffe mir kann jemand helfen?! ;-)
    >Liebe Grüße,Melli.
    >
    > Hey,in der regel 2 monate vor dem 18. ten.
    > 4 wochen brauchen die behörden etwar zur bearbeitung deines
    > antrages ,auf fahrerlaubnis,für die theoretische/praktische
    > ausbildung brauchst du auch etwas zeit,allso reche mal 2-3monate
    > dann solltes du damit durch sein.
    > sprich mit dem fahrlehrer ,ob du eine ratenvereinbarung mit ihm
    > treffen kannst.

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  • Thema
    Raten zahlung
    Autor
      Stephanie Breitbach
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2007
    Text
    >>Hallo ihr lieben...;-)
    >>Ich hätt da'n paar Fragen...
    >>Und zwar wie viel Monate vor seinem 18.ten darf man den führerschein anfangen?
    >>Hat man den Schein dann genau an seinem 18.ten wenn mann's schafft?
    >>Und kann man den schein auch in Raten abbezahlen?
    >>Geht das auch in Bayern(kaufbeuren)?
    >>Ich hoffe mir kann jemand helfen?! ;-)
    >>Liebe Grüße,Melli.
    >>
    >> Hey,in der regel 2 monate vor dem 18. ten.
    >> 4 wochen brauchen die behörden etwar zur bearbeitung deines
    >> antrages ,auf fahrerlaubnis,für die theoretische/praktische
    >> ausbildung brauchst du auch etwas zeit,allso reche mal 2-3monate
    >> dann solltes du damit durch sein.
    >> sprich mit dem fahrlehrer ,ob du eine ratenvereinbarung mit ihm
    >> treffen kannst.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschule in Raten abbezahlen?
    Autor
      sandy lein
      schrieb am Montag, 10. März 2008
    Text
    Hallo....
    hab da ma ne frage was is wenn ich einen schnell kurs machen will in den ferien oder so.....und dann halt meine fahrstunden die ich brauch....

    kann ich das auch auf raten abbezahlen und wenn ja wie denn???also wie hoch sind denn da die raten???

    danke mfg sandy lein

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule in Raten abbezahlen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 11. März 2008
    Text
    >Hallo....
    >hab da ma ne frage was is wenn ich einen schnell kurs machen will in den ferien oder so.....und dann halt meine fahrstunden die ich brauch....
    >
    >kann ich das auch auf raten abbezahlen und wenn ja wie denn???also wie hoch sind denn da die raten???
    >
    >danke mfg sandy lein

    .........................

    Die Frage solltest du dem stellen, bei dem du das Geld stottern willst.
    Feste Vorgaben gibt es da nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschule in Raten abbezahlen?
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 27. Oktober 2005
    Text
    >Hallo ihr lieben...;-)
    >Ich hätt da'n paar Fragen...
    >Und zwar wie viel Monate vor seinem 18.ten darf man den führerschein anfangen?
    >Hat man den Schein dann genau an seinem 18.ten wenn mann's schafft?
    >Und kann man den schein auch in Raten abbezahlen?
    >Geht das auch in Bayern(kaufbeuren)?
    >Ich hoffe mir kann jemand helfen?! ;-)
    >Liebe Grüße,Melli.
    >

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    hallo melli,

    anfangen kannst du rund ein halbes jahr vor dem 18 geburtstag,
    die theo. prufung drei monate und die prakt.prüfung einen monat vorher, wenn du bestehst, kannst du dir am geburtstag den führerschein abholen.
    ob du das in raten zahlen kannst, hängt von der fahrschule ab, hat nix mit bayern zu tun.
    aber warum willst du nachher zahlen? zahl doch immer sofort oder, auch wenn du keine fahrstunden hast, jeden monat etwas.

    holger

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  • Thema
    Re: Fahrschule in Raten abbezahlen?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 11. März 2008
    Text
    >Hallo ihr lieben...;-)
    >Ich hätt da'n paar Fragen...
    >Und zwar wie viel Monate vor seinem 18.ten darf man den führerschein anfangen?
    >Hat man den Schein dann genau an seinem 18.ten wenn mann's schafft?
    >Und kann man den schein auch in Raten abbezahlen?
    >Geht das auch in Bayern(kaufbeuren)?
    >Ich hoffe mir kann jemand helfen?! ;-)
    >Liebe Grüße,Melli.
    >

    Wenn man ab dem 15. Geburtstag jeden Monat eine 50 Euro-Rate bei seiner Fahrschule einzahlt, dann hat man zum 18. locker seinen Führerschein. Also rechtzeitig anfangen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule in Raten abbezahlen?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Dienstag, 11. März 2008
    Text
    > Wenn man ab dem 15. Geburtstag jeden Monat eine 50 Euro-Rate bei seiner
    > Fahrschule

    oder auf sein Sparbuch, in sein Sp...wein, ...

    > einzahlt, dann hat man zum 18. locker seinen Führerschein. Also rechtzeitig
    > anfangen!

    Es sei denn, die Fahrschule wird zwischendurch insolvent, dann ist das Geld weg. Deshalb eher die o. g. Alternativen verwenden.

    Auf den Beitrag antworten


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