Fahrschule hat die Frist auslaufen lassen
OlliP
schrieb am Montag, 4. März 2019
Hallo
Meine Frau und ich sind zur Zeit sehr erschüttert über unsere Fahrschule. Meine Frau hat am 19.02.2018 die Theoretische Prüfung beim ersten Male bestanden, (Sie ist Ausländerin und gerade eingebürgert). Nach der Prüfung sollte es losgehen mit der Praxis. Da gab es die ersten Probleme mit der Fahrschule, Trotz mehrmaligen Anrufen von mir meldete sich kein Fahrlehrer, sie wurde von Woche zu Woche vertröstet. Erst als ich drohte die Schule zu wechseln ging es los, Übungsfahrten, Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrt wurden ende September 2018 abgeschlossen. Jetzt nur noch Übungsfahrten. Im November 2018 kamen dann wieder Probleme, Fahrlehrer krank, Kein Fahrzeug stad zur Verfügung, Im Dezember 2018 fragten wir mehrmals nach Prüfungstermine. Es gab kaum Antworten, vertrösten, Dann Fahrlehrer hat Urlaub. Am 2. Januar sprach ich mit dem Fahrlehrer und bat um eine Prüfung ende Januar Anfang Februar weil meine Frau dann 3 Wochen Urlaub hatte. Das wurde nicht zur Kenntnis genommen. Anfang Februar wurden dann wöchentlich 4 Stunden gefahren und wir drängten wieder auf Prüfung.Am 1. März kam endlich ein Anruf von der Fahrschule das meine Frau am 27 März zur Prüfung angemeldet werden soll- Wir waren sehr erleichtert. Leider hielt die Freude nur 30 Min. an, erneuter Anruf der Fahrschule, 1 Jahresfrist ist abgelaufen seit 19.Febr. Sie soll neues Passbild, neuen Antrag stellen und die Theorie nochmal machen, bums. Natürlich war ich etwas erregt als ich beim Fahrschulleiter anrief und ihm vorwarf den Termin verschlammt zu haben. Antwort von ihm: Jeder Schüler muss sich um seine Fristen selber kümmern. Ich habe nun Heute schriftlich den Ausbildungsnachweis angefordert und die geplanten Fahrstunden im März abgesagt. Können wir bei der Pannenfahrschule einen Schadensanspruch geltend machen ? ?
Meine Frau und ich sind zur Zeit sehr erschüttert über unsere Fahrschule. Meine Frau hat am 19.02.2018 die Theoretische Prüfung beim ersten Male bestanden, (Sie ist Ausländerin und gerade eingebürgert). Nach der Prüfung sollte es losgehen mit der Praxis. Da gab es die ersten Probleme mit der Fahrschule, Trotz mehrmaligen Anrufen von mir meldete sich kein Fahrlehrer, sie wurde von Woche zu Woche vertröstet. Erst als ich drohte die Schule zu wechseln ging es los, Übungsfahrten, Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrt wurden ende September 2018 abgeschlossen. Jetzt nur noch Übungsfahrten. Im November 2018 kamen dann wieder Probleme, Fahrlehrer krank, Kein Fahrzeug stad zur Verfügung, Im Dezember 2018 fragten wir mehrmals nach Prüfungstermine. Es gab kaum Antworten, vertrösten, Dann Fahrlehrer hat Urlaub. Am 2. Januar sprach ich mit dem Fahrlehrer und bat um eine Prüfung ende Januar Anfang Februar weil meine Frau dann 3 Wochen Urlaub hatte. Das wurde nicht zur Kenntnis genommen. Anfang Februar wurden dann wöchentlich 4 Stunden gefahren und wir drängten wieder auf Prüfung.Am 1. März kam endlich ein Anruf von der Fahrschule das meine Frau am 27 März zur Prüfung angemeldet werden soll- Wir waren sehr erleichtert. Leider hielt die Freude nur 30 Min. an, erneuter Anruf der Fahrschule, 1 Jahresfrist ist abgelaufen seit 19.Febr. Sie soll neues Passbild, neuen Antrag stellen und die Theorie nochmal machen, bums. Natürlich war ich etwas erregt als ich beim Fahrschulleiter anrief und ihm vorwarf den Termin verschlammt zu haben. Antwort von ihm: Jeder Schüler muss sich um seine Fristen selber kümmern. Ich habe nun Heute schriftlich den Ausbildungsnachweis angefordert und die geplanten Fahrstunden im März abgesagt. Können wir bei der Pannenfahrschule einen Schadensanspruch geltend machen ? ?