Fahrschule droht mit hohen Gebühren beim Fahrschulwechsel
nanaridzway
schrieb am Donnerstag, 29. Juli 2021
Hallo ihr Lieben,
seit fast 2 Jahren bin ich in einer Fahrschule angemeldet, bei der ich anfangs nichts von einem Wechselgebühr wusste. Anfangs schien alles sehr freundlich und zuverlässig zu sein bis ich Fahrstunden nehme. Der Fahrlehrer saß rauchend neben mir im Auto, ist an seinem Handy und passt nicht richtig auf. Daraufhin habe ich den Lehrer gewechselt, der auch nicht viel zuverlässiger war.
Wie dem auch sei versuchte ich zu schlucken und nicht zu wechseln, da sie beim Wechsel 200€ als "Schadensersatz" verlangen. Soweit ich weiß ist dies nicht rechtens und m.E. eine Form von Nötigung, denn dadurch werden viele unzufriedene (und auch unwissende) Fahrschüler unter Druck gesetzt bei ihnen zu bleiben.
Mittlerweile habe ich aber gar kein Vertrauen mehr zu der Fahrschule, denn ich habe das Gefühl hingehalten zu werden. Mittlerweile habe ich über 30 Übungsfahrstunden (die Pflichtfahrstunden sind längst absolviert). Trotzdem wird mir kein Prüftermin angeboten und ich werde immer wieder abgewimmelt. Dann wurde mir gesagt ich sei noch nicht prüfungsbereit, allerdings kann mir der Lehrer nicht konkret sagen was ich noch nicht gut mache. Als ich darauf bestand einen Prüftermin zu haben wurde ich mit einem pampigen Ton angepöbelt und provoziert, dass ich doch wechseln soll.
Meine Frage lautet: Soweit ich weiß ist es gesetzlich nicht zulässig, dass Fahrschüler bei einem Fahrschulwechsel "Strafgebühren" bei der alten Fahrschule bezahlen muss. Wobei sie dadurch auch keinen Schaden erleiden. Könnt Ihr dies bestätigen?
Freue mich auf eure Meinung!
Mit freundlichen Grüßen
Nana
seit fast 2 Jahren bin ich in einer Fahrschule angemeldet, bei der ich anfangs nichts von einem Wechselgebühr wusste. Anfangs schien alles sehr freundlich und zuverlässig zu sein bis ich Fahrstunden nehme. Der Fahrlehrer saß rauchend neben mir im Auto, ist an seinem Handy und passt nicht richtig auf. Daraufhin habe ich den Lehrer gewechselt, der auch nicht viel zuverlässiger war.
Wie dem auch sei versuchte ich zu schlucken und nicht zu wechseln, da sie beim Wechsel 200€ als "Schadensersatz" verlangen. Soweit ich weiß ist dies nicht rechtens und m.E. eine Form von Nötigung, denn dadurch werden viele unzufriedene (und auch unwissende) Fahrschüler unter Druck gesetzt bei ihnen zu bleiben.
Mittlerweile habe ich aber gar kein Vertrauen mehr zu der Fahrschule, denn ich habe das Gefühl hingehalten zu werden. Mittlerweile habe ich über 30 Übungsfahrstunden (die Pflichtfahrstunden sind längst absolviert). Trotzdem wird mir kein Prüftermin angeboten und ich werde immer wieder abgewimmelt. Dann wurde mir gesagt ich sei noch nicht prüfungsbereit, allerdings kann mir der Lehrer nicht konkret sagen was ich noch nicht gut mache. Als ich darauf bestand einen Prüftermin zu haben wurde ich mit einem pampigen Ton angepöbelt und provoziert, dass ich doch wechseln soll.
Meine Frage lautet: Soweit ich weiß ist es gesetzlich nicht zulässig, dass Fahrschüler bei einem Fahrschulwechsel "Strafgebühren" bei der alten Fahrschule bezahlen muss. Wobei sie dadurch auch keinen Schaden erleiden. Könnt Ihr dies bestätigen?
Freue mich auf eure Meinung!
Mit freundlichen Grüßen
Nana