Fahrschule betrugsversuch

  • Fahrschule betrugsversuch
     schimi100
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2010
    Hallo zusammen,
    meine Freundin hat ihrem Fahrlehrer mitgeteilt, das sie die Fahrschule wechseln möchte. Der Grund für diesen Entschluss liegen in den eindeutigen Annäherungsversuchen des 63 jährigen Fahrlehrers. Zwei Tage später wollte sie einen geforderten Ausbildungsnachweis abholen. Der Fahrlehrer weigert sich ihr einen Nachweis auszustellen. Die neue Fahrschule bekam auf Nachfrage ebenfalls eine Absage. Seltsamerweise wurde auch niemals eine Quittung über geleistete Fahrstunden ausgestellt. Auch bei anderen Fahrschülern nicht. Sie hat bereits 15 Fahrstunden geleistet und muss nun wegen fehlenden Nachweisen von vorne anfangen. Eine Anzeige bei der Polizei ist bereits gestellt. Auch eine Vorsprache bei den Verkehrsbehörden verlief fruchtlos mit dem Hinweis, es sei eine Privatsache zwischen Fahrschule und Fahrschüler. Wir überlegen nun, ob wir den Vorfall den Zollbehörden melden sollen. Scheinbar liegt hier der Versuch von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vor. Was meint ihr dazu. Eure Meinung würde mich interessieren.

    Grüße
    schimi110
  • Thema
    Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2010
    Text
    Hi,

    wurden schon Sonderfahrten gemacht?

    Was ich mir bei 15 Stunden fast nicht vorstellen kann.

    Dann braucht Sie keine BEscheinigung der Fahrschule.
    Und warum sollten diese Stunden vergeblich gemacht worden sein?

    Hat sie in der Zeit nix gelernt?

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      schimi100
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2010
    Text
    Hallo,
    sie hatte vorher einen ausländischen Führerschein und dementsprechend Praxis. Dieser wurde in BRD aber nicht anerkannt. Sonderfahrten hat sie schon gemacht. Autobahn.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2010
    Text
    Da laufen ein paar Dinge falsch:

    - Das Wichtigste überhaupt: Deine Freundin muss keine Sonderfahrten absolvieren und braucht daher beim Wechsel der Fahrschule auch keine Ausbildungsbescheinigung. Voraussetzung ist, dass sie die ausländische FE umschreiben lässt statt eine Ersterteilung zu beantragen. Aus deinen Angaben schließe ich, dass die bisherige FE aus einem Staat ist, der nicht in Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist? Dann muss sie zwar die Prüfungen ablegen - und für deren Vorbereitung muss der FL sie angemessen ausbilden, was abhängig von den bereits vorhandenen Fähigkeiten auch recht umfangreich werden kann - Theoriestunden und Sonderfahrten sind aber nicht nötig.

    - Um die strafrechtliche Bewertung (Betrug, "Schwarzarbeit", Steuerhinterziehung) könnt ihr euch kümmern, wenn die Sache ausgestanden ist und ihr dann noch immer sauer seid. Es mag eine gewisse Befriedigung sein, wenn der FL "verknackt" wird, hilft euch aber kein Stück weiter.

    - Wenn ihr Begriffe wie Betrug, Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung benutzt - ganz besonders im Gespräch mit Menschen, die wenigstens ein wenig juristische Bildung mitbringen, z.B. Sachbearbeiter ... - solltet ihr auch ungefähr wissen, was sie bedeuten. Für einen Betrug fehlt es hier an einem Vermögensvorteil und nur weil der FL womöglich mit seinen Kunden falsch/gar nicht abrechnet muss das nicht automatisch auch für's Finanzamt gelten. Schildert die Sache so, wie sie ist, und lasst euer Gegenüber selbst die nötigen Schlüsse ziehen.

    - Die Behörde hat recht: Die Sache ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Fahrschule und Fahrschüler. Die Behörde ist aber trotzdem die Aufsichtsbehörde der Fahrschule und kann die Ausstellung der Bescheinigung zwar nicht anordnen, wohl aber die Fahrschule nachdrücklich auf ihre Pflichten aufmerksam machen. Die Chance, hier Unterstützung zu bekommen, ist besonders groß, wenn man nicht nervt, sich wie das HB-Männchen aufführt, ... (s.o.), sondern einfach sein Anliegen schildert und um Hilfe bittet.

    - Um eure privatrechtlichen Ansprüche (die Bescheinigung!) durchzusetzten, solltet ihr zunächst einmal schriftlich den Ausbildungsvertrag kündigen (soweit das noch nicht geschehen ist), die Ausstellung der Bescheinigung fordern und dafür eine angemessene Frist (2 Wochen reichen gut) setzen. Den Brief entweder persönlich im Beisein eines Zeugen oder gegen Quittung abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Das hält erst einmal die Kosten niedrig und genügt vielleicht sogar schon. Wenn das nicht hilft, kann man auch einen Anwalt einschalten, der die Bescheinigung ggf. einklagen kann - vorher aber noch den nächsten Punkt lesen.

    - Die Bescheinigung bestätigt nur die durchgeführten Sonderfahrten bzw. Theorieunterrichte. Unabhängig davon, ob sie die nun braucht (s.o.), lohnt sich für 4 Sonderfahrten (du hast geschrieben, dass BAB schon durchgeführt wurde) kein großer Aufwand. Das Honorar für den Anwalt fällt wahrscheinlich schon höher aus. Bevor ihr also irgendwelche weiteren Kosten verursacht solltet ihr euch fragen: Lohnt sich das?

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  • Thema
    Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2010
    Text
    wollte sie einen geforderten Ausbildungsnachweis abholen. Der Fahrlehrer weigert sich ihr einen Nachweis auszustellen.
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    Einen Nachweis muß er nur über die Sonderfahrten ausstellen (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten). Wenn sie diese noch nicht gemacht hat, kann der FL nichts ausstellen. Auch nicht über eine abgeschlossene Grundausbildung. Eine gute Fahrschule arbeitet mit einer Ausbildungsdiagrammkarte. Diese kann man ihr mitgeben. Gute Fahrschulen geben ihren Fahrschülern auch einen Ausbildungspass. In diesem wird ebenfalls die gesamte Ausbildung dokumentiert. Und eine gute Fahrschule sucht man sich vorher sehr sorgfältig aus.
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    Seltsamerweise wurde auch niemals eine Quittung über geleistete Fahrstunden ausgestellt. Auch bei anderen Fahrschülern nicht.
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    Muß er auch nicht.
    Ich staune, dass es Fahrschüler gibt, die Geld bezahlen ohne eine Quittung zu verlangen.
    Da muß man schon ganz schön .... sein.
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    Sie hat bereits 15 Fahrstunden geleistet und muss nun wegen fehlenden Nachweisen von vorne anfangen. Eine Anzeige bei der Polizei ist bereits gestellt.
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    Wegen was denn ? Wegen Annäherungsversuch ?
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    Auch eine Vorsprache bei den Verkehrsbehörden verlief fruchtlos mit dem Hinweis, es sei eine Privatsache zwischen Fahrschule und Fahrschüler.
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    Richtig !
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    Wir überlegen nun, ob wir den Vorfall den Zollbehörden melden sollen. Scheinbar liegt hier der Versuch von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vor.
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    Oh, da lehnst Du Dich aber sehr weit aus dem Fenster.
    Wie willst Du das beweisen ?
    Schwarzarbeit wäre, wenn er Fahrlehrer beschäftigt, ohne sie anzumelden. Er selbst kann nicht "schwarz" arbeiten.
    Den einzigen Tipp den ich Deiner Freundin geben würde, ist: dem Finanzamt mal einen Tipp geben. Die sollten dann mal gemeinsam mit der Behörde zu einer Fahrschulüberwachung gehen.
    Ich will den alten Knacker nicht in Schutz nehmen.
    Zumal 45 Jahre ja ein sehr großer Altersunterschied ist.
    Aber, dass eine junge hübsche Frau angebaggert wird, kann ihr überall passieren. Im Supermarkt, an der Arbeitsstelle, auf der Post, in einer Fahrschule, oder, oder, oder.
    Ich war nicht dabei. Du auch nicht. Und auf "Erzählungen einer Freundin" solltest Du sehr vorsichtig reagieren.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2010
    Text
    ein von vorne bis hinten sinnloses unterfangen was ihr da vorhabt, bzw. schon in die wege geleitet habt.
    da müsst ihr aufpassen das der schuß nicht nach hinten los geht.
    verdächtigen eines unschuldigen ist eine straftat. wenn er die einnahmen verbucht hat, spielt die quittung keine rolle und er wird eine anzeige gegen euch stellen.
    eine bescheinigung muss nur bei der vorgeschriebenen ausbildung gem. fahrschüler ausbildungsordnung u.a. vorschriften ausgestellt werden. da deine freundin keine vorgeschriebene ausbildung braucht, ist auch keine bescheinigung auszustellen. das sie auf der autobahn gefahren ist, ist schön für sie, aber keine der (für sie nicht vorgeschriebenen) sonderfahrten.

    über das "anbaggern" will ich mich mal nicht äussern, gibt aberviele mädels die einiges sehr gerne falsch verstehen. selbst ein freundliches "ich freue mich dich zu sehen (im Unterricht) wird schon als anbaggerei aufgefasst.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Samstag, 25. Dezember 2010
    Text
    Ja ja die Fahrschulen, die haben überhaupt keine Skrupel, die armen Fahrschüler auszunehmen. Das wissen wir ja.
    Eine kleine Geschichte:
    Der Klempner kommt in die Geschäftsräume und wartet die Gasheizung. Dabei erkundigt er sich auch nach den Preisen und erfährt sie. Sofort macht er deutlich, welch unverschämtes ausnehmen von jungen Leuten das ist. Ob wir uns da nicht schämen, 45,-€ für gerade mal 80 min.
    Er schwatzt munter mit mir, nimmt einige Filter aus der Anlage, reinigt sie und wechselt eine Dichtung aus. Mit Schwatzen alles in allem ca. 20 min.
    Noch mal 5 min. für die Rechnung und ich musste ihm 83,-€ einschließlich Kleinmaterial zahlen.
    Meinen Hinweis, er solle doch bitte mal seinen Preis für 25 min mit meinen für 80 min vergleichen, beantwortete er damit, dass er doch immerhin mit dem Auto zu seinen Kunden fährt und im Büro auch noch eine Bürokraft bezahlt werden muss.

    Fahrlehrer Klaus

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Sonntag, 26. Dezember 2010
    Text
    Hallo Klaus,

    Das die Leute denken Fahrschulen haben 100% Reingewinn ist ja nichts neues. Liegt auch mit daran, dass nicht wenige Leute denken, dass Fahrschulen staatliche Schulen sind und Auto und Sprit gestellt bekommen. Ist kein Witz, hatte ich schon öfters.
    Keine Gewerbe verkauft sich so unter Wert wie die Fahrschulen. Alleine der TÜV nimmt fast 90€ für die 45min Prüfungsfahrt und stellt nur den Prüfer. Finde den Fehler!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 26. Dezember 2010
    Text
    Finde den Fehler!
    >
    beim tüv sitzen genauso rechenkünstler wie in den fahrschulen.
    der tüv macht zur zeit im bereich fahrerlaubnisprüfung auch nur miese.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 26. Dezember 2010
    Text
    Hi sonhol*

    >der tüv macht zur zeit im bereich fahrerlaubnisprüfung auch nur miese.

    Wenn der Tüv dabei schon Miese macht, was machen dann die Fahrschulen erst? :(

    Frohes Schaffen weiterhin

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Sonntag, 26. Dezember 2010
    Text
    Solche Vorwürfe sind immer schnell gemacht und oft frage ich mich: Wo liegt die Wahrheit?

    Ich kenne es doch auch aus der täglichen Praxis.
    Es gibt Kunden, die haben ein verdammt herzliches Verhältnis, loben einen über den Klee dass es einem schon peinlich ist und der nächste meckert und redet von Abzieherei.
    Wer hat Recht?....


    ....meine Erfahrung: Wenn die fiesesten Vorwürfe gemacht wurden, ist das oft auch damit verbunden, dass sich der Kunde in der Vergangenheit sehr beratungsresistent gezeigt hat. Häufigste Fehlerquellen hier: Im Beratungsgespräch wurde nicht zugehört und/oder der Ausbildungsvertrag wurde nie gelesen.

    Im hier vorliegenden Fall finde ich zwei Dinge sehr bemerkenswert: 1. die Verbindung aus sexueller Belästigung mit einem unausgegorenen Betrugs-Vorwurf. 2. Begriffe wie "hat die Ausstellung verweigert" werden nicht konkretisiert (denn "verweigern" kann alles heißen von "nee, mach ich nicht" bis "Du benötigst keine, da nur Sonderfahrten bescheinigt werden müssen") oder aber falsch gebraucht ("Quittung ausstellen").
    Zum Hinweis: Eine Quittung wird über eine Zahlung, nicht über eine Leistung ausgestellt.
    Was Du möchtest ist eventuell eine Leistungsübersicht oder aber eine Rechnung (die meisten Kunden kennen noch nicht mal den Unterschied und sind häufig mit ersterem zufrieden).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Rasender Roland
      schrieb am Montag, 27. Dezember 2010
    Text
    Interessant übrigens wie hier die Fahrlehrer nach dem Motto verfahren: Ein Krähe hackt der anderen kein Auge aus...

    Ich meine ein Fahrlehrer ist ein Dienstleister und sollte so handeln wie es der Kunde verlangt. Wenn die Kundin eine Ausbildungsbescheinigung verlangt und diese nicht erstellt wird, ist das schon ein sicheres Zeichen das der Fahrlehrer eine Pappnase ist. Was ja durch ein weiteres Fehlverhalten bestätigt wurde.

    Ansonsten hätte ich nicht den Weg der Anzeige gewählt, sondern dem alten Sacke eine gezogen. Die Quittung hätte er noch ein Weilchen im Gedächtnis behalten, sollten dem Oppa mal wieder die Hormone durchgehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Montag, 27. Dezember 2010
    Text
    >Interessant übrigens wie hier die Fahrlehrer nach dem Motto verfahren: Ein Krähe hackt der anderen kein Auge aus...
    >

    Nein, das nicht. Aber man kennt ja die typischen Vorgänge. Daher kommt einem irgendwann alles schon bekannt vor.


    >Wenn die Kundin eine Ausbildungsbescheinigung verlangt und diese nicht erstellt wird, ist das schon ein sicheres Zeichen das der Fahrlehrer eine Pappnase ist.



    Keine Ahnung. Ich war nicht dabei. Wir wissen auch noch immer nicht die genauen Begleitumstände und Aussagen. Was mich einfach stört ist, dass hier immer wieder Leute aufschlagen und mit einer Geschichte kommen, bei der man sich fragt: "Wo ist die Mitte, in der die Wahrheit liegt?"



    >Ansonsten hätte ich nicht den Weg der Anzeige gewählt, sondern dem alten Sacke eine gezogen.


    Ja mach mal Du Held. Und dann was von "Pappnase" erzählen...

    >Die Quittung hätte er noch ein Weilchen im Gedächtnis behalten, sollten dem Oppa mal wieder die Hormone durchgehen.

    Ach komm', wen willst Du hier schon beeindrucken, oder hast Du zu viel Chuck-Norris-Filme gesehen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Rasender Roland
      schrieb am Montag, 27. Dezember 2010
    Text

    >Ach komm', wen willst Du hier schon beeindrucken, oder hast Du zu viel Chuck-Norris-Filme gesehen?

    Nein, ich finde die Kombination aus sexueller Belästigung und Verweigerung der geringsten Anstrengung für bezahlte Leistung auch anständig zu verfahren einfach zum kotzen. Nicht mehr, nicht weniger.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2010
    Text
    >Nein, ich finde die Kombination aus sexueller Belästigung und Verweigerung der geringsten Anstrengung für bezahlte Leistung auch anständig zu verfahren einfach zum kotzen. Nicht mehr, nicht weniger.



    Dafür, dass Du genau so wenig dabei warst, riskierst Du eine ganz schön große Klappe.
    So Leute wie Du müssen nur mal an "den Richtigen" geraten, dann ist es plötzlich ganz still (zu Recht!).
    Von daher läuft das für mich einfach nur unter Schwätzerei.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 27. Dezember 2010
    Text
    Du sprichst (schreibst) so, wie Du es verstehst.
    Da jetzt Weihnachtsfrieden herrscht, gehe ich nicht weiter darauf ein.
    Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2010
    Text

    >Ich meine ein Fahrlehrer ist ein Dienstleister und sollte so handeln wie es der Kunde verlangt.
    >
    @rasender roland
    du hast eine ahnung von dem was in den fahrschulen abgeht.
    von: "ich will keine parklücke lernen" bis: "lass uns in den wald fahren, ich hab stress mit mit meinem alten, lass uns eine runde f...."
    alles schon da gewesen und alles kundenwünsche.
    wenn man nicht darauf eingeht hat man ganz schnell einen "unbefriedigten" fahrschüler der einem auch noch schwierigkeiten macht.
    das gerade fahrschülerinnen für solche spielchen anfällig sind, ist bei fl bekannt.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2010
    Text
    Da sich der TE nicht mehr meldet, nachdem er ja schon sonstwo die Pferde scheu machte:

    >Eine Anzeige bei der Polizei ist bereits gestellt. >Auch eine Vorsprache bei den Verkehrsbehörden verlief fruchtlos
    >Wir überlegen nun, ob wir den Vorfall den Zollbehörden melden sollen.

    hat er wohl (hoffentlich) eingesehen, dass sein Threadtitel SO nicht unbedingt trefflich war.
    Vorher erkundigen und (wenn nötig!) dann handeln, wäre sicher Nerven schonender geblieben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschule betrugsversuch
    Autor
      eatapples
      schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2010
    Text
    >Da sich der TE nicht mehr meldet, nachdem er ja schon sonstwo die Pferde scheu machte:
    >
    >>Eine Anzeige bei der Polizei ist bereits gestellt. >Auch eine Vorsprache bei den Verkehrsbehörden verlief fruchtlos
    >>Wir überlegen nun, ob wir den Vorfall den Zollbehörden melden sollen.
    >
    >hat er wohl (hoffentlich) eingesehen, dass sein Threadtitel SO nicht unbedingt trefflich war.
    >Vorher erkundigen und (wenn nötig!) dann handeln, wäre sicher Nerven schonender geblieben.

    Das passiert eben, wenn Leute ihr Rechtswissen aus zweiklassigen TV Sendungen beziehen. ;)

    Auf den Beitrag antworten


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