Fahrschule Gültig bis ?

  • Fahrschule Gültig bis ?
     Gouki
      schrieb am Montag, 6. Oktober 2008
    Hi all, habe mich damals 29 oder 30 Dezember 2006 angemeldet, so.(ich weiss is lange her aber ich wurde von meinen eltern gezwungen und mir fehlte daher einfach die motivation =/ )

    wie dem auch sei, ich habe dann 2007 am februar die anmeldung neu bezahlt so um die 200 euro.

    so heute wollte ich mich für die TÜV-Prüfung anmelden doch der fahrlehrer meinte zu mir das 2 jahre abgelaufen seien.

    Werden die monate von anfang an gezählt ? also vom dezember 06 bis 08 ??

    oder als ich neu bezahlt hatte februar 07 ? weil dann hätte ich doch noch zeit bis februar nächsten jahres oder ??

    ich weiss is bissl kopmliziert aber ich hofe ich versteht was ich meine =/

    p.s. er meinte auch das ich seh test weider machen muss und erste hilfe kurs =/
  • Thema
    Re: Fahrschule Gültig bis ?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 6. Oktober 2008
    Text
    Schon irgendwelche Prüfungen gemacht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule Gültig bis ?
    Autor
      Gouki
      schrieb am Montag, 6. Oktober 2008
    Text
    >Schon irgendwelche Prüfungen gemacht?

    nein, nur die 14 schul stunden ^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschule Gültig bis ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 6. Oktober 2008
    Text
    >Hi all, habe mich damals 29 oder 30 Dezember 2006 angemeldet.... ich habe dann 2007 am februar die anmeldung neu bezahlt so um die 200 euro.
    >
    >p.s. er meinte auch das ich seh test weider machen muss und erste hilfe kurs =/

    --------------------------

    Da verknüpfst du einiges, das sortiert gehört:

    Da gibt es zum einen den Ausbildungsvertrag, den du mit der Fahrschule geschlossen hast. Der ist ein Jahr gültig, ab Datum der Anmeldung. Das steht in den AGB, die du unterschrieben hast.
    Wenn sich der FL die Verlängerung/Neuvertrag nicht bezahlen lässt, ist er entweder seeehr nett (oder nicht ausreichend informiert).

    Dann gibt es den Antrag, der zusammen mit Passbild, EH-Bescheinigung (ist lebenslang gültig) und dem Sehtest (Gültigkeit 2 Jahre) beim Straßenverkehrsamt zum Erwerb der Fahrerlaubnis abgegeben werden muss.
    Ist nach einem Jahr die TP noch nicht bestanden, verliert der Antrag seine Gültigkeit. Mit der bestandenen TP verlängert sich dieser Antrag um ein weiteres Jahr.
    In dem muss aber dann die PP bestanden sein, oder mit begründetem Antrag für eine geringe Frist verlängert worden sein.

    Hast du denn überhaupt schon theoretischen oder praktischen Unterricht bekommen? Sonderfahrten? Oder schon eine TP gehabt? Wenn ja, dann wann?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule Gültig bis ?
    Autor
      Gouki
      schrieb am Montag, 6. Oktober 2008
    Text
    >>Hi all, habe mich damals 29 oder 30 Dezember 2006 angemeldet.... ich habe dann 2007 am februar die anmeldung neu bezahlt so um die 200 euro.
    >>
    >>p.s. er meinte auch das ich seh test weider machen muss und erste hilfe kurs =/
    >
    >--------------------------
    >
    >Da verknüpfst du einiges, das sortiert gehört:
    >
    >Da gibt es zum einen den Ausbildungsvertrag, den du mit der Fahrschule geschlossen hast. Der ist ein Jahr gültig, ab Datum der Anmeldung. Das steht in den AGB, die du unterschrieben hast.
    >Wenn sich der FL die Verlängerung/Neuvertrag nicht bezahlen lässt, ist er entweder seeehr nett (oder nicht ausreichend informiert).
    >
    >Dann gibt es den Antrag, der zusammen mit Passbild, EH-Bescheinigung (ist lebenslang gültig) und dem Sehtest (Gültigkeit 2 Jahre) beim Straßenverkehrsamt zum Erwerb der Fahrerlaubnis abgegeben werden muss.
    >Ist nach einem Jahr die TP noch nicht bestanden, verliert der Antrag seine Gültigkeit. Mit der bestandenen TP verlängert sich dieser Antrag um ein weiteres Jahr.
    >In dem muss aber dann die PP bestanden sein, oder mit begründetem Antrag für eine geringe Frist verlängert worden sein.
    >
    >Hast du denn überhaupt schon theoretischen oder praktischen Unterricht bekommen? Sonderfahrten? Oder schon eine TP gehabt? Wenn ja, dann wann?


    also theorie std hab ich alle gemacht die 14 stück.

    erste hab ich am 23.4.07 gemacht und die letzte 9.8.07.

    ich kanns selbst nicht fassen als ich heute vor dem stand und e meinte das die 2 jahre schon vorbei sind obwohl ich im februar 07 neu bezahlen musste. ich war echt auf depri und wollte schon alles hinschmeißen >_>

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule Gültig bis ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 6. Oktober 2008
    Text
    >>>Hi all, habe mich damals 29 oder 30 Dezember 2006 angemeldet.... ich habe dann 2007 am februar die anmeldung neu bezahlt so um die 200 euro.
    ich war echt auf depri und wollte schon alles hinschmeißen >_>
    -------------------

    Ich habe immer noch Verständnisprobs:
    WAS hast du 2 Monate nach deiner Anmeldung im Dez.06 im Febr.07 ERNEUT bezahlt?

    Zu der Bescheinigung lies mal hier
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2005-Texte/fpx-05-12-Ausbildungsbescheinigungen.htm
    nach.

    So wie ich es verstand, ist die Bescheinigung zwar zwei Jahre gültig, aber darf nur im engen zitlichen Rahmen zur Ausbildung ausgestellt werden.
    Damit wäre der Drops gelutscht.

    Sollte ich falsch liegen bitte ich um Korrektur durch die FL-Liga. -DANKE-

    Aber du solltest bei allen Depris mal darüber nachdenken, ob es nicht zum Wohle des Fahrschülers (Prüflings) ist, wenn der Unterricht auf dem neuesten Stand wäre. Die Prüfungen sind es nämlich ;o)

    Mangelndes Wissen wird einige TPs, somit Zeit, Geld und Fahrstunden kosten.

    Antrag beim Amt,Anmeldung bei einer FS und Sehtest sind eh wieder nötig, denn die alten Unterlagen sind geschreddert. Wenn du nicht schon in Besitz einer FE bist, oder noch eine Bescheinigung über den Besuch eines EH-Kurses hast, wird auch der wieder fällig.
    Aber auch das ist kein Beinbruch. Ich wiederhole meinen (aus freien Stücken) regelmäßig.

    Jetzt wünsche ich dir, dass du mittlerweile die Reife erlangt hast, die du zum zielstrebigen Erlangen des Führerscheines brauchst.
    Kopf in den Sand und heulen ist (in diesem Fall) was für kleine Kinder.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrschule Gültig bis ?
    Autor
      Gouki
      schrieb am Montag, 6. Oktober 2008
    Text

    >Ich habe immer noch Verständnisprobs:
    >WAS hast du 2 Monate nach deiner Anmeldung im Dez.06 im Febr.07 ERNEUT bezahlt?
    >

    nein 06 und 07 stehen für die jahreszahlt.


    >Zu der Bescheinigung lies mal hier
    >http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2005-Texte/fpx-05-12-Ausbildungsbescheinigungen.htm
    >nach.
    >

    hat das was mit der ausbildung zu tun ?
    also wenn ich in einer ausbildung bin ?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrschule Gültig bis ?
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 6. Oktober 2008
    Text
    vergiss einfach alles und fang ganz von vorne an (auch mit dem zahlen).
    unterlagen sind eh geschreddert so das dir sowieso nichts anderes übrig bleibt.
    wer so trödelt hat es nicht anders verdient.

    mfg

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